von Lisa Volkmann
29. November 2018
von Lisa Volkmann
29. November 2018
Zumindest in Deutschland seid ihr selbst dafür verantwortlich, dass euer Mietwagen bei Schnee und Eis mit passenden Reifen unterwegs ist. Klingt unfair, wird aber von der Straßenverkehrsordnung so vorgeschrieben. Denn in § 2 Abs. 3a der StVO wird der Fahrzeugführer(also der Fahrer) und nicht (nur) der Halter in die Pflicht genommen. Laut ADAC ist der Vermieter zwar verpflichtet, euch ein verkehrssicheres und fahrbereites Auto zu übergeben (was mit Sommerreifen bei Schnee nicht gegeben ist), muss dies aber nicht kostenlos tun.
Allerdings droht seit Frühjahr 2018 auch dem Halter ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in Deutschland im Winter einen Mietwagen mit Sommerreifen erhaltet, sollte also sehr gering sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, klickt im Buchungsprozess bei "Extras" auf Winterreifen.
Habt ihr nicht extra Winterreifen hinzugebucht, darf euch die Autovermietung dies nicht zusätzlich in Rechnung stellen, auch wenn der Wagen letztendlich über entsprechende Räder verfügt. Denn häufig rüsten die Anbieter ihre Fahrzeuge ohnehin mit Ganzjahresreifen aus.
Damit ihr auf der sicheren Seite seid, achtet auf das sogenannte Alpine-Symbol(Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Denn das bekannte M+S Symbol ist nur noch bedingt gültig. Da dies nämlich rechtlich nicht geschützt war und von jedem Reifenhersteller nach Belieben genutzt werden konnte, wurde die StVO im Februar 2018 geändert und das Alpine-Symbol vorgeschrieben.
M+S Reifen sind übergangsweise noch bis 30. September 2024 auch bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, sofern sie vor dem 1. Januar 2018 gefertigt wurden. Das Produktions-Datum ist bei jedem Reifen als vierstellige DOT-Nummer auf die Seite eines jeden Reifens geprägt. Die ersten beiden Zahlen stehen dabei für die Kalenderwoche, die anderen beiden für das Jahr.
5017 wäre demnach noch erlaubt, da die Reifen aus der Kalenderwoche 52 im Jahr 2017 stammen. Die DOT-Nummer 0418 hingegen nicht mehr.

Auch nach der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung im Februar 2018 gibt es in Deutschland keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass es keinen Zeitraum gibt, in dem ihr unbedingt Winterreifen drauf haben müsst. Stattdessen richtet sich dies nach der jeweiligen Wetter- oder Straßensituation. Demnach könnt ihr eure Sommerreifen auch im Winter benutzen, außer bei:
Glatteis
Werdet ihr dann mit Sommerreifen erwischt, drohen euch folgende Konsequenzen:
Kontrolle: 60 Euro, 1 Punkt im Verkehrszentralregister Behinderung des Verkehrs: 80 Euro, 1 Punkt Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer: 100 Euro, 1 Punkt Unfall: Zusätzlich erhebliche Leistungskürzungen der Kaskoversicherung (wegen grober Fahrlässigkeit) sowie einer Mithaftung bei Schäden, die sonst die Haftpflichtversicherung übernimmt.Wann: Situativ
Weitere Regelungen: Je nach Witterung werden Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben, Reifenprofil mindesten 3 Millimeter




Eine Antwort auf die Frage nach einer Winterreifenpflichtin Italien gestaltet sich schwierig. Denn hier darf jede Provinz per Gesetz selbst bestimmen, wann, bei welcher Witterung und auf welchen Strecken Winterreifen vorgeschrieben sind. Auf die entsprechenden Regelungen wird jedoch laut ADAC an den betroffenen Routen per Verkehrszeichen hingewiesen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld zwischen 84 und 338 Euro.
Ein Sonderfall ist Südtirol. Hier werden im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn: A 22 bis Affi zwischen dem ** 15. November und 15. April generell Winterreifen vorgeschrieben**. Auch im Aosta-Tal gilt in diesem Zeitraum Winterreifenpflicht, wobei auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt sind. Auf allen anderen Straßen der Provinz richtet sich die Vorgabe nach den Witterungsverhältnissen. Auch hier gilt mit Ketten ein Tempolimit von 50 km/h.Wann: Von Provinz zu Provinz unterschiedlich, Südtirol: 15.11. – 15.4., Aosta-Tal: 15.10. – 15.4.Weitere Regelungen: Je nach Witterung und Route werden Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben






Wenn ihr in Schweden unterwegs seid, solltet ihr zwischen dem 1. Dezember und 31. März immer ein Auge auf das Wetter oder eure Reifen haben. Denn während es auch hier keine generelle Winterreifenpflicht gibt, muss euer Auto – und gegebenenfalls euer Anhänger – in diesem Zeitraum bei winterlichen Straßenverhältnissen passendes Schuhwerk mit M+S-Symbol tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen reicht dabei ein Restprofil von drei Millimetern, schwerere Transporter oder Lkw brauchen sogar fünf Millimeter.Wann: Situativ bei winterlichen Straßenverhältnissen, vom 1.12. – 31.3.Weitere Regelungen: Drei Millimeter Mindestprofiltiefe Pkw bis 3,5 Tonnen, darüber 5 Millimeter
Hinweis
Wer im Winter in Schweden unterwegs ist, muss häufig mit Steinschlägen auf der Windschutzscheibe um im Lack vorn am Fahrzeug rechnen. Grund dafür sind Reifen mit Spikes, mit denen die Einheimischen im Winter meist unterwegs sind. Die Spikes lösen Kleinstteile aus dem Asphalt, die dann beim Darüberfahren durch nachfolgende Fahrzeuge aufgewirbelt werden und im schlimmsten Fall auf eurem Auto landen. Eine entsprechende Versicherung ist demnach dringend zu empfehlen.





In allen bisher nicht genannten Ländern Europas gibt es keinerlei konkrete Vorschriften zur Nutzung wintertauglicher Reifen, etwa in:
Belgien
Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr rücksichtslos mit abgefahrenen Sommerreifen auf Schnee und Eis herumschlittern dürft. Auch hier seid ihr verpflichtet, umsichtig und der Witterung angepasst zu fahren und niemanden zu gefährden. Das bedeutet eben auch unter Umständen, dass ihr Winterreifen aufziehen solltet, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bei durchgängiger Schnee- oder Eisdecke dürfen (oder müssen manchmal) auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden.