Gut zu wissen

Leise rieselt der Schnee, still und starr ruht der See. Winterlich glänzet der Wald, doch Vorsicht, das Bußgeld kommt bald? Klingt komisch, ist aber so! Denn wer bei winterlichen Verhältnissen ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, riskiert ein dickes Bußgeld. Viele Länder schreiben in der kalten Jahreszeit generell Winterreifen vor, in anderen Ländern werdet ihr zur Kasse gebeten, wenn ihr noch Sommerreifen drauf habt und – aus welchem Grund auch immer – den Verkehr behindert. Hier findet ihr eine Übersicht, in welchem Land eine Winterreifenpflicht gilt und wieso ihr auch bei der Mietwagenbuchung in Europa selbst für passende Räder verantwortlich seid.
Zumindest in Deutschland seid ihr selbst dafür verantwortlich, dass euer Mietwagen bei Schnee und Eis mit passenden Reifen unterwegs ist. Klingt unfair, wird aber von der Straßenverkehrsordnung so vorgeschrieben. Denn in § 2 Abs. 3a der StVO wird der Fahrzeugführer (also der Fahrer) und nicht (nur) der Halter in die Pflicht genommen. Laut ADAC ist der Vermieter zwar verpflichtet, euch ein verkehrssicheres und fahrbereites Auto zu übergeben (was mit Sommerreifen bei Schnee nicht gegeben ist), muss dies aber nicht kostenlos tun.
Allerdings droht seit Frühjahr 2018 auch dem Halter ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in Deutschland im Winter einen Mietwagen mit Sommerreifen erhaltet, sollte also sehr gering sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, klickt im Buchungsprozess bei „Extras“ auf Winterreifen.
Damit ihr auf der sicheren Seite seid, achtet auf das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Denn das bekannte M+S Symbol ist nur noch bedingt gültig. Da dies nämlich rechtlich nicht geschützt war und von jedem Reifenhersteller nach Belieben genutzt werden konnte, wurde die StVO im Februar 2018 geändert und das Alpine-Symbol vorgeschrieben.
M+S Reifen sind übergangsweise noch bis 30. September 2024 auch bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, sofern sie vor dem 1. Januar 2018 gefertigt wurden. Das Produktions-Datum ist bei jedem Reifen als vierstellige DOT-Nummer auf die Seite eines jeden Reifens geprägt. Die ersten beiden Zahlen stehen dabei für die Kalenderwoche, die anderen beiden für das Jahr.
Auch nach der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung im Februar 2018 gibt es in Deutschland keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass es keinen Zeitraum gibt, in dem ihr unbedingt Winterreifen drauf haben müsst. Stattdessen richtet sich dies nach der jeweiligen Wetter- oder Straßensituation. Demnach könnt ihr eure Sommerreifen auch im Winter benutzen, außer bei:
Werdet ihr dann mit Sommerreifen erwischt, drohen euch folgende Konsequenzen:
Kontrolle: 60 Euro, 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Behinderung des Verkehrs: 80 Euro, 1 Punkt
Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer: 100 Euro, 1 Punkt
Unfall: Zusätzlich erhebliche Leistungskürzungen der Kaskoversicherung (wegen grober Fahrlässigkeit) sowie einer Mithaftung bei Schäden, die sonst die Haftpflichtversicherung übernimmt.
In Estland, dem nördlichsten der drei baltischen Staaten sind vom 1. Dezember bis 1. März generell Winterreifen vorgeschrieben. Dabei muss deren Profil noch mindestens drei Millimeter tief sein. Je nach Witterung kann die Winterreifenpflicht bereits im Oktober und November oder noch im April gelten.
Auch in Finnland ist in der kalten Jahreszeit die Nutzung von Winterreifen vorgeschrieben. Vom 1. Dezember bis Ende Februar des Folgejahres müssen alle Fahrzeuge im ganzen Land über Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens drei Millimetern verfügen. Im schneereichen Lappland im Norden Finnlands gilt die Winterreifenpflicht sogar von Mitte Oktober bis Ende April.
Ähnlich wie in Deutschland schreiben die französischen Behörden keinen Zeitraum vor, in dem Fahrzeuge generell mit Winterreifen ausgerüstet werden müssen. Stattdessen werden die „Pneus neige“ – so die französische Bezeichnung – je nach Wetter und dann teilweise kurzfristig (meist im Gebirge) vorgeschrieben. An entsprechenden Strecken weisen in Frankreich jedoch Schilder darauf hin, dass bei Schnee und Eis Winterreifen oder gar Schneeketten vorgeschrieben werden. Mit Letzteren dürft ihr übrigens maximal 50 km/h schnell fahren. Bei Verstoß drohen ein Bußgeld von 135 Euro und ein Verbot der Weiterfahrt.
Eine Antwort auf die Frage nach einer Winterreifenpflicht in Italien gestaltet sich schwierig. Denn hier darf jede Provinz per Gesetz selbst bestimmen, wann, bei welcher Witterung und auf welchen Strecken Winterreifen vorgeschrieben sind. Auf die entsprechenden Regelungen wird jedoch laut ADAC an den betroffenen Routen per Verkehrszeichen hingewiesen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld zwischen 84 und 338 Euro.
Ein Sonderfall ist Südtirol. Hier werden im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi zwischen dem 15. November und 15. April generell Winterreifen vorgeschrieben. Auch im Aosta-Tal gilt in diesem Zeitraum Winterreifenpflicht, wobei auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt sind. Auf allen anderen Straßen der Provinz richtet sich die Vorgabe nach den Witterungsverhältnissen. Auch hier gilt mit Ketten ein Tempolimit von 50 km/h.
Obwohl die meisten wohl vor allem aufgrund seiner traumhaften Strände und wunderschönen Küstenstädte nach Kroatien reisen, fällt auch hier im Winter immer wieder Schnee. Einen Zeitraum, in dem Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, gibt es im Land an der Adria jedoch nicht. Lediglich auf einigen Straßen und Streckenabschnitten müssen bei winterlicher Witterung passende Reifen aufgezogen werden. Dies ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Dabei ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Bei Verstößen werden knapp 100 Euro fällig.
Wenn ihr in Lettland unterwegs seid, müsst ihr euch sowohl bei eurem eigenen Auto, als auch beim Mietwagen vom 1. Dezember bis 1. März davon überzeugen, dass Winterreifen aufgezogen wurden. Dies gilt in dem Land im Baltikum grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen sowie für deren Anhänger! Dabei müssen die Gummis noch mindestens drei Millimeter Profil haben.
Wie auch seine Nachbarländer Deutschland und Frankreich kennt das Großherzogtum Luxemburg nur eine situative Winterreifenpflicht. Werden die Straßen durch Schnee, Schneematsch, Eis und Raureif glatt, müsst ihr Winterreifen aufziehen. Hier reicht aber laut ADAC (noch) das M+S Symbol, es müssen also keine Räder mit Alpine-Symbol sein. Richtige Winterreifen sind lediglich bei Bussen, Lkw oder Schwertransportern auf den Antriebsachsen vorgeschrieben.
Es klingt zwar verwunderlich, doch im hohen Norden Europas gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für Autos! Nur schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in Norwegen seit 2015 vom 15. November bis zum 31. März Winter- oder zumindest Allwetterreifen mit M+S-Symbol und mindestens fünf Millimeter Restprofil aufziehen. Bei Pkw gilt dies nur situativ, sobald die Straßenverhältnisse winterlich werden. Hier herrscht eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern.
Auch in Österreich müsst ihr bei winterlichen Straßenverhältnissen passende Reifen aufziehen oder (bei mehr oder weniger geschlossener Schneedecke) Schneeketten über die Antriebsräder ziehen. Andernfalls drohen 35 Euro Bußgeld. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind sogar bis zu 5.000 Euro Strafe möglich! Für Pkw gilt dies allerdings nur vom 1. November bis 15. April. Für Busse, Lkw oder Miettransporter über 3,5 Tonnen besteht in dieser Zeit generell Winterreifenpflicht.
Etwas kniffelig wird es bei der vorgeschriebenen Profiltiefe. Sind die Rillen diagonal – also quer zur Rollrichtung des Rades – sind mindestens fünf Millimeter vorgeschrieben. Sind die Rillen radial – also parallel zur Rollrichtung des Rades – angeordnet, reichen vier Millimeter aus. Ganzjahres- und Allwetterreifen mit M+S-Symbol sind übrigens auch bei Schnee und Eis erlaubt.
Wenn ihr in Schweden unterwegs seid, solltet ihr zwischen dem 1. Dezember und 31. März immer ein Auge auf das Wetter oder eure Reifen haben. Denn während es auch hier keine generelle Winterreifenpflicht gibt, muss euer Auto – und gegebenenfalls euer Anhänger – in diesem Zeitraum bei winterlichen Straßenverhältnissen passendes Schuhwerk mit M+S-Symbol tragen. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen reicht dabei ein Restprofil von drei Millimetern, schwerere Transporter oder Lkw brauchen sogar fünf Millimeter.
Auch die Winterreifenpflicht in der Schweiz – oder besser gesagt ihr Fehlen – dürfte den einen oder anderen erstaunen. Denn wo, wenn nicht in dem Alpenstaat ist in der kalten Jahreszeit mit ordentlich Pulverschnee zu rechnen? Doch auch hier müsst ihr nur bei winterlichen Straßenverhältnissen passende Reifen aufziehen, Schneeketten werden stets per Hinweisschild vorgeschrieben. Wer dies nicht tut und den Verkehr behindert, muss mit teils saftigen Geldbußen rechnen. Richtig teuer wird es bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterglatter Straße, dann muss der Fahrer unter Umständen in erheblichem Maß mit für den Schaden aufkommen.
Ob ihr in Serbien Urlaub macht oder nur auf der Durchreise seid, vom 1. November bis 1. April sind hier Winterreifen vorgeschrieben. Zumindest, wenn die Straßen durch Schnee, Eis oder Reif glatt werden. Dies gilt generell für alle Fahrzeuge. Die Reifen müssen dabei noch mindestens vier Millimeter tiefes Restprofil aufweisen.
Genau wie in Deutschland gibt es in der Slowakei keinen definierten Zeitraum, in dem Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen werden müssen. Wird es jedoch glatt, droht euch ohne passende Gummis auf den Rädern ein Bußgeld. Hierbei könnt ihr neben Winter- auch Ganzjahresreifen mit mindestens drei Millimetern Profil nutzen. Nur wenn ihr mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen unterwegs seid, gilt vom 15. November bis 31. März eine generelle Winterreifenpflicht.
Als so ziemlich einziges Land in Europa sind in Slowenien ganzjährig situativ wintertaugliche Reifen vorgeschrieben. Zudem müsst ihr eurem Auto oder Mietwagen zwischen 15. November und 15. März generell passendes Schuhwerk für Schnee und Eis aufziehen. Andernfalls droht euch ein saftiges Bußgeld von 120 Euro.
Wenn ihr ins Nachbarland Tschechien reist, benötigt euer fahrbarer Untersatz zwischen dem 1. November und dem 31. März immer M+S-Reifen. Eigentlich, weil das Gesetz laut ADAC Winterreifen nur dann vorschreibt, wenn Schnee, Eis oder Matsch die Straßen rutschig machen. Eine zusätzliche Bedingung ist hier jedoch, dass bei Temperaturen unter vier Grad Celsius ebenfalls Winterreifenpflicht gilt und zwar auf allen Achsen, mit mindestens vier Millimeter tiefem Profil! Bei Bussen, Lkw oder Transportern über 3,5 Tonnen muss lediglich die Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese benötigen dann aber auch noch sechs Millimeter Profil.
In allen bisher nicht genannten Ländern Europas gibt es keinerlei konkrete Vorschriften zur Nutzung wintertauglicher Reifen, etwa in:
Das bedeutet jedoch nicht, dass ihr rücksichtslos mit abgefahrenen Sommerreifen auf Schnee und Eis herumschlittern dürft. Auch hier seid ihr verpflichtet, umsichtig und der Witterung angepasst zu fahren und niemanden zu gefährden. Das bedeutet eben auch unter Umständen, dass ihr Winterreifen aufziehen solltet, auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bei durchgängiger Schnee- oder Eisdecke dürfen (oder müssen manchmal) auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden.
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