Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH für die Durchführung von Mietwagenvergleichen

ANDERE VERGLEICHSRECHNER AUF DIESER SEITE UNTERLIEGEN GESONDERTEN BEDINGUNGEN, DIE SIE UNTER https://www.check24.de/unternehmen/impressum AUFRUFEN KÖNNEN.

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Vermittlung von Mietwagen durch die CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH, Trappentreustraße 1-3, 80339 München (nachfolgend „CHECK24 Mietwagen“ genannt). Die CHECK24 Mietwagen vermietet selbst keine Fahrzeuge. Sie tritt ausschließlich als Vermittler von Mietverträgen für Mietfahrzeuge auf. Die CHECK24 Mietwagen ist nicht an der Leistungserbringung des Mietvertrages beteiligt.

Im Falle einer Anmietung eines Mietfahrzeuges kommt ein Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Hauptfahrer (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) und dem Leistungserbringer (Mietwagenanbietern (Brokern) und/oder -vermietern nachfolgend zusammenfassend als „Vermieter“ bezeichnet) zustande. CHECK24 Mietwagen stellt dem Kunden die jeweiligen AGB der Mietwagenanbieter im Rahmen des Vermittlungsprozesses zur Verfügung. Die AGB der Mietwagenvermieter werden dem Kunden vor Ort vorgelegt. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses oder bei weiteren zusätzlichen Leistungs-/ und Vertragsverhältnissen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, Widerrufsrechte und die AGB des jeweiligen Vermieters.

Erläuterung der Vertragsverhältnisse und Vertragspartner

CHECK24 Mietwagen stellt dem Kunden ein Vergleichsportal zur Verfügung, das Alternativangebote zu den vom Kunden ausgewählten Konditionen anzeigt. CHECK24 Mietwagen zeigt dabei ausschließlich Angebote von Mietwagenanbietern und/oder Mietwagenvermietern an. CHECK24 Mietwagen unterhält selbst keine Mietwagenflotte und/oder Mietwagenstationen. Im Vergleich von CHECK24 Mietwagen werden lediglich Mietwagenvermieter (Unternehmen, die über eine Mietwagenflotte und/oder eigene lokale Mietwagenstationen verfügen und/oder mit Franchisenehmern zusammenarbeiten) und/oder Mietwagenanbieter (die über keine eigenen Mietwagen und Abholstationen verfügen und/oder die erforderliche Leistung selbst von Mietwagenvermietern einkaufen und/oder durch Hinzufügen von Leistungen einen Vertrag mit einem Mietwagenvermieter vermitteln) dargestellt.

Bei Fragen und Problemen kann sich der Kunde zentral an CHECK24 Mietwagen wenden. Die eigentliche Leistung erbringt jedoch nicht CHECK24 Mietwagen, sondern der Mietwagenanbieter und/oder der Mietwagenvermieter. CHECK24 Mietwagen tritt nur als Vermittler der Dienstleistung und/oder Vermietung auf.

Der Mietwagenanbieter fügt entgeltliche Sonderleistungen hinzu und/oder kann in Kombination dem Kunden andere Konditionen anbieten als der eigentliche Mietwagenvermieter. Diese Sonderleitungen können insbesondere z.B. Versicherungen sein, die den Versicherungsumfang bzw. Versicherungsschutz erweitern oder einen zusätzlichen Fahrer neben dem eingetragenen Hauptfahrer erlauben. Im von CHECK24 Mietwagen angegebenen Gesamtpreis sind die Sonderleistungen bereits enthalten. Der Kunde und der Mietwagenanbieter schließen einen gesonderten Vertrag, i.d.R. aber nicht ausschließlich einen Dienstleistungsvertrag, ab.

Mit dem Mietwagenvermieter vor Ort schließt der Kunde den eigentlichen Mietvertrag. Der Mietvertrag wird erst vor Ort wirksam zwischen dem Kunden und dem Mietwagenvermieter geschlossen. Sonderleistungen, die der Kunde beim Mietwagenanbieter gebucht hat (wie z.B. Versicherungen), sind nicht im Mietvertrag zwischen Kunde und Mietwagenvermieter enthalten, sondern in dem Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und Mietwagenanbieter geregelt. In einigen Fällen ist es möglich, dass der Mietwagenvermieter zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht (sogenannte „White-Label-Angebote“, die mit „lokaler Vermieter“ oder „globaler Vermieter“ gekennzeichnet sind). Der Mietwagenvermieter wird in jedem Fall spätestens direkt nach Buchungsabschluss kommuniziert.

Leistungsgegenstand

CHECK24 Mietwagen erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für den Kunden unentgeltliche und unverbindliche Auskünfte (online oder offline) über Preise und Konditionen von Vermietern. Die auf der Website dargestellten Auskünfte stellen kein verbindliches Vertragsangebot von CHECK24 Mietwagen oder des jeweiligen Vermieters dar, sondern sind lediglich Vorschläge seitens CHECK24 Mietwagen zu den Preisen und Kondition der jeweiligen Vermieter.

CHECK24 Mietwagen vermittelt auf der Grundlage eines vom Kunden online oder offline abgegebenen Angebots zum Abschluss einer Leistungsbeziehung Mietverträge an den jeweiligen Vermieter. CHECK24 Mietwagen übernimmt keine über die Vermittlung von Mietwagenverträgen hinausgehenden Verpflichtungen. Insbesondere vermietet CHECK24 Mietwagen selbst keine Mietwagen. Jegliche Informationen über Leistungen und Konditionen oder sonstige Informationen durch CHECK24 Mietwagen stellen auch keine Beratungsleistung gegenüber dem Kunden dar, sondern sollen ausschließlich der Erleichterung einer selbständigen Entscheidung des Kunden, auf die CHECK24 Mietwagen keinen Einfluss hat, dienen.

CHECK24 Mietwagen bietet dem Kunden den sogenannten „Vertragsabwicklungs-Service“ an. Dieser Service umfasst die komplette Vertragsabwicklung mit dem Vermieter. Dies bietet dem Kunden den Vorteil, dass er einen deutschsprachigen Ansprechpartner hat und nicht in der Landessprache oder auf Englisch mit dem Vermieter kommunizieren muss. Der Service umfasst vor- und nachvertragliche Vorgänge. CHECK24 Mietwagen dient dem Kunden so als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vorgänge, die mit der Anmietung eines Mietwagens zu tun haben. Insbesondere bei Fragen zur Buchung, dem Vermieter vor Ort, Abwicklung von eventuellen Schadensfällen, Stornierungen und/oder allgemeinen Informationen. Der Service ist für den Kunden kostenfrei. Die Verpflichtung seitens CHECK24 Mietwagen endet 14 Tage nach Beendigung/Erfüllung des Vertrages. Ob der Vertrag einseitig ordentlich oder außerordentlich gekündigt, im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst oder regulär erfüllt wird, ist für die Verpflichtung seitens CHECK24 Mietwagen unerheblich. Eine Ausnahme stellen Reklamationen, Schäden am Mitfahrzeug o. ä. nachvertragliche Prozesse dar. In diesem Fall endet die Verpflichtung seitens CHECK24 Mietwagen 12 Wochen nach der letzten Kommunikation des Kunden oder des Vermieters bzw. mit der erfolgreichen Regulierung des Schadens. Der Dienst des Vertragsabwicklungs-Services seitens CHECK24 Mietwagen ist eine optionale Leistung. Es steht dem Kunden jederzeit frei direkt mit dem Vermieter zu kommunizieren. Eine Verpflichtung, den Service von CHECK24 Mietwagen zu nutzen, besteht für den Kunden nicht.

CHECK24 Mietwagen bietet Inhabern eines CHECK24 Kundenkontos bei einigen Vermietern die Möglichkeit an, einen Online Check-in für seine Mietwagenabholung durchzuführen. CHECK24 Mietwagen hat keinen Einfluss darauf, ob dieser Service von einem Vermieter angeboten wird oder nicht. Sofern dieser Service vom Vermieter angeboten und seitens CHECK24 Mietwagen unterstützt wird, steht es den betreffenden Kunden frei, diesen Service zu nutzen.

Sollte der Kunde freiwillig von diesem Service Gebrauch machen, ist es erforderlich, dass er u.a. seinen gültigen Führerschein und Personalausweis als Kopie (hier: Foto der Vorder- und Rückseite des jeweiligen Dokuments) einem von CHECK24 Mietwagen beauftragten externen Ident-Service-Anbieter zur Verfügung stellt. Der Kunde kann hierbei bestimmte nicht benötigte Angaben auf dem Personalausweis schwärzen (Zugangsnummer CAN, Unterschrift, Augenfarbe, Größe, Künstlername). Das Schwärzen dieser Angaben hat keinen Einfluss auf den Online Check-in. Alle anderen Angaben des Personalausweises sind jedoch erforderlich. Der externe Ident-Service-Anbieter wird im Auftrag von CHECK24 Mietwagen, und somit nicht eigenverantwortlich, die Validierung der eingereichten Dokumente vornehmen und CHECK24 Mietwagen das Ergebnis seiner Prüfung, nebst u.a. die ausgelesenen Daten, mitteilen.

CHECK24 Mietwagen bietet ausschließlich Inhabern eines CHECK24 Kundenkontos, die bereits den Online Check-in Service aktiv genutzt haben (siehe Ziffer 3.4.1), optional an, diese so erhobenen Daten dauerhaft bis auf aktiven Widerruf bzw. Löschungswunsch, zu speichern. Sollte der Kunde von diesem Service Gebrauch machen, kann er bei zukünftigen Mietwagenabholungen, die das Online Check-in Verfahren unterstützen, von einem vereinfachten Online Check-in Prozess profitieren.

Nutzt der Kunde freiwillig den Online Check-in im Rahmen der Mietwagenabholung, wird CHECK24 Mietwagen den Kunden auffordern, eine erstmalige Identifizierung oder eine erneute Identifizierung (bei abgelaufenen Dokumenten) vorzunehmen (siehe Ziffer 3.4.1). Bei Nutzung der dauerhaften Speicherung der Daten (siehe Ziffer 3.4.2) wird CHECK24 Mietwagen auf diese gespeicherten Daten zurückgreifen und einen verkürzten Online Check-in-Prozess durchführen. Nach der Identifizierung oder Bestätigung (je nach Prozess), wird CHECK24 Mietwagen die für den Online Check-in notwendigen Daten an den jeweiligen Vermieter zum Zweck der Durchführung des Online Check-ins übermitteln.

Vertragsabschluss

Der Kunde kann ein verbindliches Angebot zur Vermittlung eines Vertrages via E-Mail, Telefon, über den Online-Dienst www.CHECK24.de oder die mobile App abgeben. Der Vermittlungsvertrag kommt erst wirksam zustande, wenn CHECK24 Mietwagen dies durch eine gesonderte Bestätigung via E-Mail, in Form eines Reisegutscheins (Voucher) des Vermieters, dem Kunden verbindlich mitteilt. Das Vertragsverhältnis zur Erbringung der Haupt- und Nebenleistung kommt zwischen dem Kunden und dem Vermieter mit den jeweils gültigen AGB zustande. CHECK24 Mietwagen schuldet lediglich die oben beschriebene Vermittlung, nicht die Haupt- und Nebenleistung. Falls der Vermieter das Vertragsangebot des Kunden ablehnt, entstehen dem Kunden seitens CHECK24 Mietwagen keine Kosten, ausgenommen eventuellen Basiskosten des Internet Providers für die Nutzung des Internets und des Telefon Providers bei einer telefonischen Beantragung.

Sofern das Angebot des Kunden online abgegeben wird und dem Kunden – nach Übermittlung seiner persönlichen Daten (u.a. E-Mailadresse, Name des Hauptfahrers) und Zahlungsdaten – am Ende der Buchungsanfrage keine Bestätigungsseite, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise „Es ist ein Fehler aufgetreten“ angezeigt wird, kommt der Vermittlungsvertrag nicht zustande.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Vermittlungsauftrages des Kunden durch CHECK24 Mietwagen. Außerdem hat CHECK24 Mietwagen keinen Einfluss darauf, ob der jeweilige Vermieter das Vertragsangebot des Kunden annimmt. Die auf der Website und/oder der mobilen App dargestellten Angebote sind keine verbindlichen Vertragsangebote, ebenso wenig wie telefonisch erteilte Auskünfte.

Zahlungsdaten

Bei Zahlung per Kreditkarten werden die Kreditkartendaten direkt bei der CHECK24 Zahlungssysteme GmbH in 80251 München (nachfolgend „CHECK24 Zahlungssysteme“ genannt) eingegeben. Dieses Unternehmen ist ein Tochterunternehmen der CHECK24 GmbH in 80251 München, welches nach den internationalen Sicherheitsstandards der Kreditkartenindustrie (weitere Informationen hierzu finden Sie auf: https://de.pcisecuritystandards.org) zertifiziert ist. CHECK24 Mietwagen bekommt lediglich einen eindeutigen Bezeichner (Token) für den Kreditkartendatensatz von CHECK24 Zahlungssysteme zur Verfügung gestellt. Damit können die maskierten Kreditkartendaten, welche die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer, den Kreditkarteninhaber und das Gültigkeitsdatum umfassen, abgerufen werden. Mit Hilfe des Tokens kann außerdem die Übermittlung der Kreditkartendaten zum Zweck der Zahlung an den jeweiligen Partner von CHECK24 Mietwagen (Mietwagenvermieter, Mietwagenbroker, Versicherungsunternehmen etc.) angestoßen werden. Partner von CHECK24 Mietwagen, die Kreditkartendaten erhalten, müssen jährlich mit einer Selbstauskunft oder Zertifizierung (falls vorhanden) zusichern, dass Sie ebenfalls die internationalen Sicherheitsstandards der Kreditkartenindustrie einhalten. Ggf. wird Ihre Kreditkarte unter Verwendung des Zahlungsdienstleisters STRIPE belastet. CHECK24 Mietwagen ist in diesem Fall nicht Zahlungsempfänger, sondern stellt den Mietwagenanbietern als Plattform die technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Dienstleistungen des Zahlungsdienstleisters STRIPE zur Verfügung. Das eingezogene Geld wird im Regelfall erst kurz vor der Abholung Ihres Mietwagens von STRIPE an den Mietwagenanbieter ausgezahlt, um Ihnen im Falle einer kostenlosen Stornierung eine möglichst schnelle Rückzahlung zu ermöglichen.

Zahlungen per PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. in L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“ genannt) sind ebenfalls zentral über CHECK24 Zahlungssysteme angebunden. Für Kunden des CHECK24 Kundenkontos besteht darüber hinaus auf Wunsch die Möglichkeit, eine Berechtigung zur direkten Abbuchung ohne vorherige Authentifizierung bei PayPal (sog. Händlerabbuchung) des jeweils fälligen Betrages von einem verknüpften PayPal-Konto zu erlauben. Diese Berechtigung muss explizit über PayPal an CHECK24 Zahlungssysteme erteilt werden, die diese Berechtigung speichert. Sie gilt dann für alle CHECK24 Tochterunternehmen mit einer PayPal- Integration. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit im PayPal-Konto wieder entzogen werden.

Gewährleistung und Haftung

CHECK24 Mietwagen ist bei der Ermittlung der Angebote der Vermieter um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- bzw. produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen, durch CHECK24 Mietwagen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Vermieter. Eine Haftung von CHECK24 Mietwagen für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebote sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Informationen ist ausgeschlossen.

CHECK24 Mietwagen gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindlichen Vermieter in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen.

CHECK24 Mietwagen gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Vermieter, mit dem der Kunde das Vertragsverhältnis schließt. Keine der Informationen ist eine Zusage, eine Garantie oder Zusicherung durch CHECK24 Mietwagen.

Für etwaige Schäden haftet CHECK24 Mietwagen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“ genannt), beschränkt sich die Haftung von CHECK24 Mietwagen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet CHECK24 Mietwagen nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

Pflichten des Kunden, Verbot der gewerblichen Nutzung

Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Kunden erfolgt online über die von CHECK24 Mietwagen vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von CHECK24 Mietwagen im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Kunden in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Sofern der Kunde falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 Mietwagen berechtigt, die Anfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Kunden behält sich die CHECK24 Mietwagen vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zu Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet, vom Vermieter – ggf. über CHECK24 Mietwagen – erhaltene Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen und bei Abweichungen den jeweiligen Vermieter über die Abweichungen zu informieren.

Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 Mietwagen ist nur Privatpersonen oder Unternehmen zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs gestattet. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 Mietwagen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen oder der Nutzung der angebotenen Informationen ist ausdrücklich untersagt.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500 als vereinbart. CHECK24 Mietwagen ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe kann CHECK24 Mietwagen weitere Schadensersatzansprüche geltend machen und den Kunden von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen.

Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei der CHECK24 Mietwagen.

Datenschutz

Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung der CHECK24 Mietwagen, die Sie hier abrufen können: https://mietwagen.check24.de/datenschutz

CHECK24 Mietwagen setzt den Kunden über die Möglichkeit in Kenntnis, dass personenbezogene Daten des Kunden ggf. in Drittländer übermittelt werden können bzw. sogar müssen, wenn insbesondere der Mietwagenanbieter und/oder -vermieter seinen gewöhnlichen Geschäftssitz in einem Drittland hat und/oder die Anmietung seitens des Kunden in einem Drittland stattfindet. In diesem Fall dient diese Übermittlung seitens CHECK24 Mietwagen an den jeweiligen Vermieter der Erfüllung des jeweiligen Vertrages, den der Kunde mit dem jeweiligen Vermieter eingegangen ist bzw. eingehen möchte, und basiert mithin auf Grundlage des Art. 49 Abs. 1 lit. b) DSGVO, sofern weder ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46 DSGVO, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen.

Hinweis zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten

Nutzer, die einen Abschluss (z.B. Buchung eines Mietwagens, Kauf eines Produktes, Abschluss eines Versicherungsvertrages) getätigt haben, können Bewertungen und Kommentare abgegeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten,

  • Persönliche Informationen
  • Offensichtlich falsche Informationen
  • Beleidigungen, Drohungen, Gewaltverherrlichungen, Obszönität/Pornografie, Werbung sowie Diskriminierungen wie Rassismus, Homophobie, Sexismus
  • politische, ethische oder religiöse Äußerungen

setzt CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH Maßnahmen zur Prüfung ein. Unter Umständen werden in der Folge Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen. Dabei findet ein zwei-stufiges Prüfverfahren (Technische Lösung und Qualitätsmanagement durch speziell geschulte Mitarbeiter) Anwendung. Darüber hinaus können Nutzer auch selbst Inhalte (anderer Nutzer sowie angebotene Produkte / Dienstleistungen) melden (an dsa.meldestelle@check24.de), wenn diese aus ihrer Sicht gegen Gesetze oder die AGB der CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH verstoßen. Die Meldungen werden geprüft und ggf. werden Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen.

Von Entscheidungen des Melde- & Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act“) betroffene Nutzer können sich bis zu 6 Monate nach der Entscheidung im internen Beschwerdemanagementsystem von CHECK24 darüber beschweren [https://www.check24.de/unternehmen/feedback-select/]. Ist eine Entscheidung der CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH betroffen, schaut sich CHECK24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH den ursprünglichen Sachverhalt sowie die getroffene Entscheidung an und überprüft sie. Beschwerdeführer erhalten dann unverzüglich eine begründete Mitteilung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.

Hinweis zu Empfehlungssystemen

Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier:
https://www.check24.de/unternehmen/ueber-uns/?product=9

Hinweis zur Streitbeilegung

Für Streitigkeiten, die sich in Zusammenhang mit der Vermittlung von CHECK24 Mietwagen gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses auf die Bereiche Versicherungen und Finanzdienstleistungen beziehen, besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei dem Versicherungsombudsmann e.V.

Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 030 / 2060 58-0
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Verträgen über CHECK24 Mietwagen gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, stellt die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitschlichtung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://www.ec.europa.eu/odr. CHECK24 Mietwagen verweist darauf, dass CHECK24 Mietwagen weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Mietwagen und dem Kunden verantwortlich.

Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des Kunden zusätzlich anwendbar.

Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I vereinbart.

(Stand Januar 2024)

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