
Mallorca: Tempolimit auf Tramuntana-Straße Ma-10 strenger
Mallorca senkt das Tempolimit auf der beliebten Tramuntana-Straße erneut. Für Autofahrer auf der Ma-10 gelten strengere Regeln. mehr »
+++ Wichtige Informationen zu Ihrer Mietwagenbuchung in Corona-Zeiten, z. B. zu Grenzübertritt, Stornierung und Hygienemaßnahmen finden Sie hier +++
Sie planen einen Umzug, wollen den Keller oder die Garage entrümpeln oder die neue Kommode aus dem Möbelhaus abholen? Dann finden Sie hier genau das Fahrzeug, das Sie brauchen! Bei CHECK24 können Sie neben Pkw auch Lkw und Transporter günstig mieten. Da sich Laien beim Platzbedarf gerne schnell verschätzen, erklären wir Ihnen, für welche Zwecke ein kleiner Kastenwagen ausreicht, wann es doch ein größerer Transporter sein sollte und wann Sie letztendlich einen richtigen Lkw benötigen.
Kann ich bei CHECK24 in der Corona-Zeit einen Transporter mieten?
Der Preisvergleich und die Buchung eines Transporters ist bei CHECK24 weiterhin problemlos möglich, solange sich die Buchung auf Deutschland bezieht. Bis 24 Stunden vor der Abholung kann der Transporter zudem kostenlos storniert werden. Übrigens: Auch ein Mietwagen kann in Deutschland jederzeit problemlos gebucht werden.
Welche Schutzmaßnahmen werden von Transporter-Anbietern in der Corona-Krise ergriffen?Transporter werden vor Abholung stets gereinigt. Diese Hygienemaßnahmen haben die Anbieter aufgrund der Corona-Krise noch verstärkt, so wird der Innenraum beispielswiese nach der Rückgabe desinfiziert. Um den Kontakt bei der Übergabe zu minimieren, ist das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske obligatorisch.
Kann ich mit dem Transporter überall hinfahren?Innerhalb Deutschlands ist die Anmietung und Nutzung eines Transporters problemlos möglich. Bei der Überquerung von Bundesländer-Grenzen sowie beim Grenzübertritt ins Ausland sollten sich Kunden vorab über die lokalen Bestimmungen informieren. Zu beachten ist, dass ein Grenzübertritt ins Ausland in der Corona-Pandemie generell eingeschränkt ist, da es weltweit zu Reisebeschränkungen aller Art kommt.
Die Begriffe Transporter und Kleintransporter werden im allgemeinen Sprachgebrauch für alle Fahrzeuge verwendet, die über eine Ladefläche verfügen. Eine gesetzlich bindende Definition gibt es nicht. Die Straßenverkehrsordnung grenzt über das zulässige Gesamtgewicht zGG (also Leergewicht inklusive Zuladung) Transporter lediglich von Lastkraftwagen (Lkw) ab. Da viele Hersteller ihre Modellpalette über die Jahre immer weiter ausgebaut haben und viele Transport auch als Variante zur Personenbeförderung anbieten, ist die Abgrenzung oft schwierig. Häufig wird zwischen Hochdachkombis, Liefer- beziehungsweise Kastenwagen, Transportern in Kurz- und Langversion und Leicht-Lkw unterschieden. Transporter dürfen Sie in der Regel mit dem normalen Pkw Führerschein (Klasse B) ausleihen. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele.
Hochdachkombis sind die kleinsten Transporter, werden häufig auch Lieferwagen genannt und sind zu 100 Prozent den Pkw zuzuordnen. Sie gibt es neben der Transporter- zudem meist als Pkw-Variante mit fünf, selten auch mit sieben Sitzen. Der klassische Transporter ist durch seine Form auch häufig als Kastenwagen bekannt. Im Gegensatz zu größeren Lkw mit Fahrerkabine und Aufbau zeichnen sich diese Transporter durch ihre windschnittige Form aus, bei der die Karosserie nahtlos von der Fahrerkabine zum Laderaum übergeht. Neben den klassischen Kleintransportern haben einige Vermieter auch noch größere Modelle im Angebot. Viele Handwerker setzen auf große Transporter wie diese, zudem eignen sie sich für größere Transporte und Umzüge, solange man mehrfach am Tag hin- und herfahren kann.
Hochdachkombis | Kleintransporter | Großtransporter |
Ladevolumen ca. 2 bis 4 m³ | Ladevolumen ca. 4 bis 9 m³ | Ladevolumen ca. 8 bis 20 m³ |
zGG¹ bis 2,2 Tonnen | zGG¹ bis 2,8 Tonnen | zGG¹ bis 3,5 Tonnen |
Geeignet für Umzug aus/in WG-Zimmer | Geeignet für kleinere Umzüge innerorts | Geeignet für Umzüge über weite Strecken |
Modelle: Ford Transit Courier, Mercedes Citan, Opel Combo, Renault Kangoo, VW Caddy | Modelle: Citroen Jumpy, Mercedes Vito, Peugeot Expert, Opel Vivaro, VW Transporter | Modelle: Citroen Jumper, Ford Transit, Iveco Daily, Mercedes Sprinter, VW Crafter |
¹ zGG = zulässiges Gesamtgewicht
Wer ein großes Fahrzeug braucht, um viele Personen zu transportieren, benötigt keinen Transporter, sondern einen Kleinbus. Denn Transporter verfügen aufgrund der Ladefläche meist nur über wenige Sitzplätze. In der Regel sind dies zwei bis drei. Fahrzeuge mit sogenannter Doppelkabine haben noch eine zweite Sitzreihe und bieten Platz für maximal sieben Personen. Von vielen Kastenwagen gibt es jedoch auch eine Kleinbus-Version, die es dann häufig sogar als 9-Sitzer gibt. Beachten Sie, dass generell maximal neun Personen (acht Passagiere plus Fahrer) transportiert werden dürfen. Für mehr benötigen Sie den Führerschein der Klasse D, D1 oder DE.
Der normale Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt das Fahren von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge inklusive Ladung, möglicher Anhänger und mitfahrender Personen maximal 3.500 Kilogramm wiegen dürfen. Für Transporter bis zu 7,5 Tonnen sowie Gespanne mit maximal 12 Tonnen wird ein Führerschein der Klasse C1 oder die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 benötigt. Noch größere Lkw dürfen lediglich Inhaber der Führerscheinklasse C bewegen. Hier gilt zudem ein Mindestalter von 21 Jahren.
Einige Vermieter haben auch günstige Transporter mit Anhängern im Angebot, obwohl dies eher die Ausnahme als die Regel ist. Bereits der normale Pkw-Führerschein der Klasse B berechtigt Sie dazu, mit Anhänger zu fahren. Wie schon bei den Transportern werden auch für größere und schwerere Lkw andere Führerscheinklassen benötigt. Ausschlaggebend ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) sowie die Anzahl der Sitze. Welchen Transporter Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen, erfahren Sie in den nachfolgenden Tabellen.
Klasse | zGG Fahrzeug | zGG Anhänger | zGG Gespann |
B | bis 3,5 Tonnen | Anhänger bis 750 kg | zGG des Gespanns darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten |
B96 | über 3,5 Tonnen | Anhänger über 750 kg | zGG des Gespanns darf 4,25 Tonnen nicht überschreiten |
BE | bis 3,5 Tonnen | Anhänger bis 750 kg | Anhänger über 750 kg möglich, wenn das zGG größer ist als die Leermasse des Fahrzeugs |
Klasse | zGG Fahrzeug | zGG Anhänger | Bemerkung |
C1 | über 3,5 bis 7,5 Tonnen | Anhänger bis 750 kg | maximal 9 Sitzplätze |
C1E | Zugfahrzeug der Klasse C1 oder B mit Anhänger | Anhänger darf Leermasse des Zufahrzeugs nicht überschreiten | maximal 12 Tonnen zGG |
C | über 3,5 Tonnen | Anhänger bis 750 kg | maximal 9 Sitzplätze |
CE | Zugfahrzeug der Klasse C (über 3,5 Tonnen) | Anhänger über 750 kg | Mindestalter 21 Jahre |
Die Straßenverkehrsordnung sieht lediglich für Lkw über 7,5 Tonnen (Fahrerlaubnis C oder CE) ein Mindestalter vor. Die entsprechende Fahrerlaubnis darf erst ab 21 Jahren erworben werden. Darüber hinaus gibt es keine weiteren gesetzlichen Alterseinschränkungen. Allerdings verlangen manche Vermieter ein Mindestalter zur Miete größerer Fahrzeuge oder setzen eine bestimmte Zeit an Fahrpraxis bzw. Führerscheinbesitz voraus. Dabei entscheiden die Unternehmen selbst, ob Transporter mit 18, 19, 21 oder gar 25 Jahren gemietet werden dürfen. Abhängig vom Alter des Fahrers können bei einigen Vermietern zudem Jungfahrergebühren anfallen, wie folgendes Beispiel zeigt:
Vermieter | Jungfahrergebühr bei Transportern | Höhe der Jungfahrergebühr |
Hertz | für Fahrer im Alter von 19-22 Jahren | 24,00 € pro Tag |
Budget | für Fahrer im Alter von 18-24 Jahren | 11,50 € pro Tag |
Wer einen günstigen Transporter braucht, kann diesen bei vielen großen Autovermietern buchen. Zusätzlich bieten viele Möbelhäuser wie Ikea, Höffner oder XXXLutz und Baumärkte wie Obi, Hagebaumarkt oder Hornbach die Möglichkeit, Transporter sowie Anhänger zu mieten. Nachteilig ist bei diesen Anbietern jedoch die fehlende Vergleichbarkeit der Angebote. Für einen optimalen Überblick über Preise, Leistungen und Versicherungen sollten Kunden auf Vergleichsportale wie CHECK24 zurückgreifen.
Bei CHECK24 können Sie die Preise von Mietwagen sowie Transportern bei einer Vielzahl von Autovermietungen vergleichen. Wählen Sie hierzu in der Buchungsmaske unter "weitere Optionen" die Fahrzeugklasse "Transporter", um ausschließlich Transporter-Angebote zu erhalten. Aktuell sind bei CHECK24 unter anderem folgende Vermieter im Vergleich:
Die Kosten für einen Miettransporter variieren je nach Anmietort und -zeit. Wer sparen will, sollte den Umzugswagen dienstags abholen und nicht am Wochenende. Laut einer CHECK24-Studie (Stand: August 2018) zahlen Sie pro Tag nur rund ein Drittel des Preises, als wenn Sie den Transporter oder Lkw am Wochenende abholen.
Wie bei gewöhnlichen Mietwagen sollten Sie bei Abholung eines Transporters den Kilometerstand und das Schadensprotokoll mit dem tatsächlichen Zustand des Wagens vergleichen. Da Transporter häufig mit großen, schweren Dingen beladen werden, sind Beulen, Dellen und Kratzer hier keine Seltenheit. Achten Sie daher besonders auf Schäden im Innenraum, im Bereich der Türen zum Laderaum sowie auf dem Dach. Letztere sind häufig nicht so einfach zu erkennen. Viele Vermieter von Transportern bieten an den entsprechenden Stationen zusätzliches Umzugsequipment wie Decken, Packmaterial oder Umzugskartons an.
Prinzipiell gelten bei Transportern ähnliche Empfehlungen und Tipps wie für Mietwagen generell. Achten Sie auf ausreichende Deckungssummen bei Haftpflicht und Kaskoversicherung:
Je größer die Wohnung, desto größer sollte natürlich der Transporter sein. Bei Umzügen innerhalb einer Stadt können Sie natürlich auch mehrfach hin und her fahren. Doch generell empfiehlt es sich den groben Aufwand vorher zu berechnen. So können Sie abschätzen, wie groß der Transporter sein sollte und wie viele Freikilometer Sie in etwa brauchen.
Das Wichtigste ist die Sicherung der Ladung. Sorgen Sie dafür, dass die Kartons oder Möbel nicht herumrutschen können. Zum einen können sie dabei beschädigt werden, zum anderen kann sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs schlagartig verändern, was während der Fahrt in einer Kurve sehr gefährlich werden kann.
Tipp: Die schwersten Gegenstände sollten möglichst weit vorne und unten im Transporter liegen. So können sie beim Bremsen nicht verrutschen und leichtere, zerbrechliche Gegenstände nicht beschädigen.
Viele Vermieter haben spezielle Tarife für Studenten und gewähren etwa zehn bis 15 Prozent Rabatt. Um diese besonders günstigen Transporter nutzen zu können, muss der Mieter oder die Mieterin in der Regel einen gültigen Studentenausweis vorlegen. Zudem gelten solche Angebote häufig nur zu speziellen Konditionen, die Sie direkt beim Transportervermieter erfahren.
Transporter sind in der Regel länger und vor allem höher als die meisten Pkw. Daher sollte nicht nur beim Rangieren erhöhte Vorsicht gelten, sondern auch beim Ein- bzw. Durchfahren von Parkhäusern, Brücken und Unterführungen. Die Durchfahrtshöhe wird an Engstellen häufig auf einem Schild angegeben, die Höhe des Fahrzeugs kann den Fahrzeugpapieren entnommen werden.
Wie auch bei Mietwagen steht der Begriff Einwegmiete dafür, dass das Fahrzeug an einer anderen Station abgegeben wird als abgeholt. Da dem Vermieter dadurch mehr Aufwand entsteht, den Wagen wieder zum Ausgangsort zurückzubringen, sind Einwegmieten meist deutlich teurer. Prüfen Sie zudem vorab, ob ihre Wunschstation für die Rückgabe ebenfalls Transporter annimmt. Da dies nicht überall der Fall ist, müssen Sie bei Einwegmieten für Transporter mit noch höheren Kosten rechnen als bei Pkw.
Transporter sind deutlich unübersichtlicher als die meisten Pkw. Das liegt zum einen an der Länge, Breite und Höhe der Kastenwagen, zum anderen gibt es (meist) keinen Rückspiegel, da es baubedingt auch keine Heckscheibe gibt. Gerade beim Rückwärtsfahren und Rangieren empfiehlt es sich daher, jemanden als Einweiser abzustellen, der etwa Abstände anzeigt oder auf Fußgänger, Radfahrer oder generell den Verkehr achtet. Es gibt zwar Rückfahrkameras für Transporter, diese sind jedoch noch verhältnismäßig selten.
Obwohl sie oft sehr viel größer sind als gewöhnliche Pkw, stehen viele Transporter diesen in Sachen Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit in kaum etwas nach. Das liegt an den potenten Dieselmotoren, die meist in dieser Fahrzeugklasse verbaut werden. Ganz anders verhält es sich jedoch beim Bremsen. Vor allem wenn der Transporter voll beladen ist, verlängert sich der Bremsweg deutlich und auch Kurven können nur noch langsamer durchfahren werden. Zudem sind die Kastenwagen deutlich anfälliger für Seitenwind.
In Deutschland gibt es für Transporter bisher keine Tempolimits. Vor allem ungeübte Fahrer sollten jedoch Vorsicht walten lassen. Denn Gewicht, Fahrverhalten und Anfälligkeit für Seitenwind fallen bei höheren Geschwindigkeiten noch deutlich stärker ins Gewicht.
Zuständig für die Beantragung eines offiziellen Halteverbots ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt, des Stadtteils oder des Bezirks. Die Genehmigung ist in der Regel gebührenpflichtig; wie viel das temporäre Halteverbot kostet, ist je nach Wohnort unterschiedlich. Beantragt werden sollte es mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstag.
Wurde das Verbot bewilligt, muss sich der Antragsteller noch um die Halteverbotsschilder zur Markierung kümmern. Diese werden von verschiedenen Unternehmen vermietet. Das Aufstellen der Verbotsschilder sollte zwei bis vier Tage vor dem Umzug erfolgen. Steht zum Umzugszeitpunkt dennoch ein parkendes Fahrzeug innerhalb des Halteverbots, kann das Ordnungsamt innerhalb von dessen Dienstzeiten hinzugezogen werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Durchsetzung des Halteverbots besteht jedoch nicht.
☎ Telefon: 089 - 24 24 11 44
Für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie +49 (89) 24 24 11 44
✉ E-Mail: mietwagen@check24.de
☎ Telefon: 01 - 26 75 660 50
Für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie +43 1 26 75 660 50
✉ E-Mail: mietwagen@check24.at
Mallorca senkt das Tempolimit auf der beliebten Tramuntana-Straße erneut. Für Autofahrer auf der Ma-10 gelten strengere Regeln. mehr »
Pendler und Vielfahrer aufgepasst: Die neuen Jahresvignetten für 2021 sind erhältlich. Was die Vignette für Österreich, Slowenien und die Schweiz kostet, erfahren Sie hier. mehr »
Palma de Mallorca ändert ab Februar 2021 das Tempolimit auf der städtischen Ringautobahn. Was Autofahrer künftig beachten müssen, erfahren Sie hier. mehr »