Bevor Sie Ihren Leihwagen in Slowenien buchen
In Slowenien gilt wie in allen anderen EU-Staaten der deutsche Führerschein uneingeschränkt, egal ob es sich dabei um eines der älteren Modelle oder einen modernen im kreditkartengroßen Standardformat handelt. Für die Einreise nach Slowenien und die Anmietung eines Leihwagens reicht deutschen Staatsangehörigen der Personalausweis. Grundsätzliche ist es möglich, in Slowenien ab 18 Jahren einen Mietwagen zu leihen, sofern Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sind. Junge Fahrerinnen und Fahrer sind jedoch oft auf kleinere Fahrzeugklassen beschränkt. Auch müssen sie in vielen Fällen bis zu einem Alter von 25 Jahren mit sogenannten Jungfahrergebühren rechnen.
Wichtige Verkehrsregeln in Slowenien
Die Verkehrsregeln und -zeichen entsprechen weitestgehend denen im deutschsprachigen Raum und sind gut verständlich. Auch in Slowenien gilt darüber hinaus Rechtsverkehr. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. So müssen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer in Slowenien auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet haben – Verstöße gegen diese Regelung werden mit einem Bußgeld geahndet. In den blauen Kurzparkzonen dürfen Sie bis zu 30 Minuten stehen, während weiße Zonen ein Abstellen des Mietwagens bis zu zwei Stunden mit einem Parkticket erlauben. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Auf allen Autobahnen und einigen blau markierten Fernstraßen in Slowenien gilt Vignettenpflicht, deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird – auch bei Mietwagen. Aufgepasst: Die blauen Markierungen können vor allem im Winter leicht übersehen werden! Informationen zur Maut und zur Vignette erhalten Sie von Ihrem Vermieter vor Ort. Im Zeitraum vom 15. November bis zum 15. März besteht in Slowenien außerdem eine Winterreifenpflicht. Wer in diesem Zeitraum dennoch mit Sommerreifen fährt, muss zumindest Schneeketten dabeihaben. In Slowenien ist es zudem üblich, beim Rückwärtsfahren das Warnblinklicht einzuschalten.
Grenzübertritte mit den Mietwagen in Nachbarländer
Eine Fahrt mit dem Mietwagen nach Italien, Kroatien und Österreich ist normalerweise unproblematisch. Für Ungarn gelten je nach Anbieter sehr unterschiedliche Bestimmungen. Auch die Fahrzeugklasse kann eine Rolle für die Genehmigung einer grenzüberschreitenden Fahrt spielen. In jedem Fall muss das Vorhaben rechtzeitig mit der zuständigen Autovermietung abgesprochen werden. Es können je nach Ziel-Land zusätzliche Gebühren anfallen. Deutsche Staatsangehörige können die Nachbarländer Sloweniens mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass besuchen. Auch der deutsche Führerschein ist dort überall gültig.