Bevor Sie Ihren Leihwagen in Großbritannien buchen
In nahezu allen größeren Ortschaften und an allen wichtigen Flughäfen im Vereinigten Königreich sind Autovermietungen verfügbar. Dementsprechend unkompliziert ist es, einen Mietwagen zu leihen. Dennoch gibt es große regionale und anbieterspezifische Preisgefälle, weshalb Reisende vor der Buchung Angebote vergleichen sollten. Zudem sollten Sie das Mindestalter berücksichtigen, das zum Anmieten eines Leihwagens nötig ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Häufige Fragen“. Seit dem EU-Austritt Großbritanniens ist für die Einreise ein Reisepass erforderlich. Trotz Brexit ist es jedoch weiterhin möglich, mit dem deutschen Führerschein einen Mietwagen in Großbritannien zu leihen. Ein internationaler Führerschein wird also nicht benötigt.
Wichtige Verkehrsregeln und Maut in Großbritannien
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen liegen in Großbritannien innerorts bei 30 Meilen pro Stunde (ca. 50 km/h), auf zweispurigen Landstraßen bei 60 Meilen pro Stunde (ca. 100 km/h) und auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 Meilen pro Stunde (ca. 110 km/h). Es besteht während der Fahrt für alle Mitfahrenden eine allgemeine Gurtpflicht. Trunkenheit am Steuer wird, wie auch in Deutschland, streng geahndet. Während die Grenze in Schottland bei 0,5 Promille liegt, sind in den übrigen Landesteilen 0,8 Promille erlaubt. Einige Brücken, Tunnel sowie die Innenstadt von London und ein Abschnitt der Autobahn M6 sind mautpflichtig.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Zu Beginn einer Reise nach Großbritannien ist der vorherrschende Linksverkehr auf den Straßen des Landes häufig eine Herausforderung für die meisten Mietwagenfahrer. Anders als in Deutschland verläuft der Kreisverkehr hier im Uhrzeigersinn und der von rechts kommende Wagen hat Vorfahrt. Obwohl man annehmen könnte, dass es eine analog zur deutschen Regel vorherrschende „Links-vor-rechts“-Vorschrift geben könnte, ist dies nicht der Fall. Meistens wird die Vorfahrt durch „Give way“-Zeichen klar geregelt. Falls keine Schilder vorhanden sind, wird die Vorfahrt per Handzeichen abgestimmt. Beim Linksverkehr wird rechts überholt. Dagegen stellen Verkehrsregeln und -schilder eine weniger große Umstellung dar, weil sie den Deutschen sehr ähneln.