Bevor Sie Ihren Leihwagen in Israel buchen
Im Normalfall genügt für deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Israel ein Reisepass. Dieser muss noch sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Meist mit zusätzlichen Gebühren verbunden, können Sie bereits ab 18 Jahren einen Mietwagen in Israel leihen. Beachten Sie jedoch die konkreten Mietbedingungen der jeweiligen Autovermietung. Diese setzen teilweise höhere Altersgrenzen oder verlangen einen mehrjährigen Führerscheinbesitz. Der internationale Führerschein wird zwar empfohlen, jedoch werden laut Deutscher Botschaft der deutsche und damit der EU-Führerschein mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr anerkannt.
Wichtige Verkehrsregeln in Israel
Israelische Straßen sind gut ausgebaut und die Städte dicht miteinander vernetzt. Die Verkehrsregeln in Israel unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in Deutschland: Es herrscht Rechtsverkehr und auch die Vorfahrtsregeln entsprechen denen hierzulande. Es bestehen Anschnallpflicht und Tempolimits (50 km/h in Ortschaften, 80 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Autobahnen). Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Parken ist an den blau-weißen Bordsteinmarkierungen erlaubt, an den rot-weißen verboten. Sind Straßenränder gelb-rot markiert, wird sofort abgeschleppt.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Eine Besonderheit stellt die Mobilitätssituation am Schabbat dar. Während öffentliche Verkehrsmittel, also Busse und Züge, ohne Ausnahme stehen bleiben, nutzen viele säkulare Israelis die leeren Straßen für Ausflüge. In jüdisch-orthodoxen Vierteln sehen manche Bewohner und Bewohnerinnen das Autofahren als strikt verboten an, worauf Besucher und Besucherinnen Rücksicht nehmen sollten. Die Straßen- und Hinweisschilder sind im Allgemeinen dreisprachig (hebräisch, arabisch, englisch). Gerade in den Altstädten sind die Straßen besonders eng und oft auch überfüllt.
Grenzübertritte mit den Mietwagen in Nachbarländer
Urlauber und Urlauberinnen, die mit dem Mietwagen die Landesgrenzen Israels überschreiten möchten, müssen mit einem generellen Verbot für Auslandsfahrten rechnen. So sind Fahrten in palästinensische Autonomiegebiete, wie dem Gazastreifen und Teile des Westjordanlands, aus politischen Gründen untersagt. Verbote für Fahrten nach Jordanien, Ägypten und dem Libanon begründen sich seitens der Autovermietungen aus einem Fehlen des Versicherungsschutzes im Ausland. Hierfür bietet sich die Anmietung eines Mietwagens nach Überschreiten der Ländergrenze an. Autofahrer und Autofahrerinnen sollten dafür im Besitz eines gültigen, internationalen Führerscheins sein.