Bei den Versicherungen und Gebühren zeigen sich Autovermieter häufig kreativ in der Namensgebung. Die wichtigsten haben wir hier für Sie kurz aufgelistet, inklusive des englischen Namens, mit dem Sie im Ausland häufiger konfrontiert werden. Genauere Infos zu den einzelnen Versicherungen finden Sie weiter unten im jeweiligen Absatz zur Versicherung.
Die Haftpflichtversicherung (Liability Insurance (LI)) kommt für Schäden auf, die der Fahrer oder die Fahrerin einem Dritten oder dessen Eigentum zufügt, die also nicht am eigenen Mietfahrzeug entstehen. Die Versicherung kommt dabei nur für Schäden an Personen auf, die sich außerhalb des Mietfahrzeuges befinden. Für Personenschäden innerhalb des Mietfahrzeuges (z.B. Beifahrer und Beifahrerinnen) gibt es die Personeninsassenversicherung.
Der Vollkaskoschutz (Collision Damage Waiver (CDW) oder manchmal Fully Comprehensive Insurance) deckt Schäden am eigenen Mietwagen ab und leistet bei selbstverschuldeten Schäden sowie bei Parkschäden, die in Abwesenheit des oder der Versicherten entstehen, bei Fahrerflucht des Verursachers oder der Verursacherin und bei Vandalismus.
Die Diebstahlversicherung (Theft Protection (TP) oder Theft Insurance) springt ein, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Auch diese gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Sie gilt nicht für persönliche Gegenstände im Auto, wie zum Beispiel Reisegepäck.
Eine Personeninsassenversicherung (Personal Accident Insurance (PAI)) zahlt bei Unfällen, bei denen ein Mitfahrer oder eine Mitfahrerin verletzt wurde oder diese Schadensersatzforderung oder Ähnliches gegenüber dem Fahrer oder der Fahrerin geltend macht.
Eine Pannenversicherung („Roadside Assistance“ oder „Road Safe“) deckt die Folgekosten bei einer Fahrzeugpanne ab, selbst wenn diese durch nichtmechanische Teile am Auto entstanden ist.
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von mehreren Faktoren abhängig. Sie variiert je nach Größe und Wertigkeit des Fahrzeugs, Anmietland und Vermieter. Sie kann mehrere hundert Euro betragen. Die exakte Höhe der Selbstbeteiligung können Sie den Details und Mietbedingungen des jeweiligen Angebots entnehmen.
Der Vollkaskoschutz leistet u.a. nicht, wenn
Das Zivilrecht definiert Fahrlässigkeit als ein Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Beispiele für grob fahrlässiges Handeln sind
Wenn der Fahrer oder die Fahrerin eines Mietwagens fahrlässig handelt, werden die meisten Veranstalter den entstandenen Schaden nicht erstatten. Der Veranstalter hat hier jedoch meist einen Ermessensspielraum. Für die meisten anderen Punkte können Sie Zusatzpolicen abschließen, etwa eine Pannenversicherung oder eine Schlüsselversicherung, wie sie etwa in den USA häufig angeboten wird.
Der Personen-Insassenschutz deckt Personenschäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. In den meisten Ländern kann eine solche Insassenversicherung extra abgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach dem gegenseitigen Verhältnis der Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahestehenden Personen (zum Beispiel bei Geschäftsbeziehungen).
Die Leistungen der Personeninsassenversicherung hängen vom jeweiligen Anbieter und der jeweiligen Versicherung ab. Die Leistungen richten sich nach der Schwere der Verletzungen.
Beispiele für die Leistungen einer Personeninsassenversicherung in den USA:
Während eine Vollkaskoversicherung sowohl bei Unfällen als auch Pannen für Schäden am Fahrzeug aufkommt, sind Folgekosten wie Abschleppdienst, Taxi- und Telefongebühren oder Kosten für eine Hotelübernachtung nicht inbegriffen. Auch einen Ersatzwagen gibt es meist nur auf Kulanz des Vermieters. Eine zusätzliche „Road Safe“- oder „Road Assistance“-Versicherung deckt genau diese Fälle ab.
Die gleichen Services erhalten jedoch auch Mitglieder eines Automobilclubs oder Inhaber und Inhaberinnen eines KFZ-Schutzbriefs, den viele Autoversicherungen anbieten. Prüfen Sie, welche Variante sich für Sie lohnt. Vor allem bei mehrfachen Auslandsreisen im Jahr lohnt sich meist eine Clubmitgliedschaft oder ein KFZ-Schutzbrief.
Neben den üblichen Posten wie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung können Sie gegebenenfalls weitere Versicherungen beim Vermieter vor Ort gegen eine Gebühr abschließen. Häufig ist dies jedoch nicht notwendig, da die Veranstalter in Deutschland umfassende Versicherungspakete anbieten. Alternativ können Sie im Laufe des Buchungsvorgangs bei CHECK24 für jedes Angebot einen Komplettschutz mit einem unserer Kooperationspartner buchen. Stellen Sie möglichst sicher, dass Sie Versicherungsleistungen, die schon über den Veranstalter oder CHECK24 und einen Partner abgedeckt sind, nicht noch einmal vor Ort abschließen.
Generell gilt: Ihnen auf dem Voucher des über CHECK24 gebuchten Mietwagens zugesicherte Angaben über Versicherungen sind bindend. Verpflichtende Zusatzversicherungen sind daher niemals nötig, unter Umständen jedoch sinnvoll.
Vor allem im Ausland lohnt es sich, über zusätzliche Versicherungen nachzudenken. In Island empfehlen wir etwa dringend das Abschließen einer Sand- und Ascheversicherung, da bei Stürmen Sand und Asche von Vulkanausbrüchen aufgewirbelt werden können, die unter Umständen Lackschäden verursachen. Bei CHECK24 sind Angebote mit diesem Versicherungsschutz als „Island-Versicherung“ gekennzeichnet. Mit dieser sind Sie nicht nur gegen Sand und Asche, sondern auch gegen Steinschlag und Schotterschäden abgesichert. In den USA kann es hingegen sinnvoll sein, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat mitunter stark und können im Schadensfall zu niedrig angesetzt sein. Überprüfen Sie die Deckungssumme vorab in den Mietbedingungen. Eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro ist empfehlenswert.
Welche ergänzenden Versicherungen gewünscht sind, entscheidet jeder Kunde und jede Kundin selbst. Unbedingt empfehlen wir, bereits bei Buchung des Mietwagens auf Folgendes zu achten:
Unter Umständen sinnvoll vor Ort bei Abholung sind: