Bevor Sie Ihren Leihwagen in Malaysia buchen
Für die Einreise nach Malaysia müssen Sie mindestens 72 Stunden im Voraus eine digitale Voranmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) anfordern. Solange Sie nicht länger als drei Monate im Land bleiben, ist kein Visum erforderlich. Sie benötigen jedoch einen gültigen Reisepass. Um in Malaysia Auto fahren zu dürfen, brauchen Reisende einen gültigen nationalen sowie einen internationalen Führerschein. Das Mindestalter für die Buchung eines Mietwagens liegt bei 18 Jahren, allerdings setzen die meisten Autovermieter eine mehrjährige Fahrpraxis voraus. Auch Jungfahrergebühren sind üblich. Prüfen Sie vor der Fahrt, ob die obligatorische Ausrüstung mit Warndreieck und -weste sowie die Erste-Hilfe-Ausrüstung an Bord sind.
Wichtige Verkehrsregeln und Maut in Malaysia
Auf den Straßen Malaysias herrscht wie in den meisten ehemaligen britischen Kolonien Linksverkehr. Es besteht ein striktes Alkohol- und Handyverbot am Steuer. Ansonsten entsprechen viele Verkehrsregeln den deutschen. Trotz des Linksverkehrs gilt die Regel „rechts vor links“. Was zunächst ungewohnt klingt, wird durch weitestgehend fehlende Kreuzungen und stattdessen installierte Kreisverkehre vereinfacht. Und hier gilt: Wer im Kreisverkehr fährt, hat Vorfahrt. Auf den meisten Autobahnen in Malaysia wird eine Maut erhoben, die direkt an den Ausfahrten kassiert wird. Vielfahrer und Vielfahrerinnen, darunter auch manche Mietwagen-Firmen, verfügen über ein Abo-System.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Die Malaiische Halbinsel und ganz besonders der Ballungsraum um die Hauptstadt Kuala Lumpur verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz mit mehrsprachiger Beschilderung. Auf Borneo sind dagegen nur die wichtigsten Straßen befestigt. Obwohl das Straßennetz gut ausgebaut ist, sind viele Straßen überfüllt und es kommt gelegentlich auch vor, dass die Wege von Marktständen statt von Kraftfahrzeugen eingenommen werden. Die Fahrweise der Einheimischen ist defensiv, wobei viele Verkehrsregeln eher als Empfehlung angesehen werden und die Hupe ein guter Freund ist.
Grenzübertritte mit dem Mietwagen in Nachbarländer
Die Fahrt mit dem Mietwagen in angrenzende Nachbarländer Malaysias ist in den meisten Fällen nicht gestattet. Über individuelle Ausnahmen entscheidet die jeweilige Autovermietung. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige Absprache die Landesgrenze überqueren, da hierdurch der Versicherungsschutz erlischt. Eine bequeme Alternative ist ein Flug zur gewünschten Destination und die Buchung eines neuen Leihwagens vor Ort. Der CHECK24 Mietwagenvergleich hilft bei der Suche nach einem passenden Mietauto.