Sie möchten mit Ihrem Mietwagen einen Roadtrip durch verschiedene Länder starten? Dann sollten Sie unbedingt beachten, dass ein Grenzübertritt nur mit Zustimmung der jeweiligen Autovermietung möglich ist. Hier erfahren Sie, in welchen Ländern der Grenzübertritt normalerweise gestattet ist und welche Vorkehrungen Sie vor Abholung des Leihwagens treffen müssen.
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Grenzübertritt mit dem Mietwagen: Allgemeine Tipps
- Bitte melden Sie Ihren Grenzübertritt während der Buchung bei uns an.
- Informieren Sie in jedem Fall den Vermieter über Ihren geplanten Grenzübertritt.
- Ob ein Grenzübertritt oder eine Fährfahrt erlaubt ist, hängt von dem jeweiligen Vermieter ab.
Häufige Fragen zum Grenzübertritt
Darf ich mit dem Mietwagen in ein anderes Land reisen?
Ob Sie in ein anderes Land fahren dürfen und zusätzliche Gebühren fällig werden, ist abhängig vom Vermieter Ihres Mietwagens und dem Land, in das Sie einreisen möchten. Informationen dazu finden Sie in den Mietbedingungen in Ihrer Mietwagenübersicht.
In Westeuropa wird der Grenzübertritt in den meisten Fällen genehmigt. Zwischen West- und Osteuropa kann es aber abhängig von der gebuchten Fahrzeugkategorie zu Problemen kommen. Beispielsweise erlauben manche Vermieter Fahrten nach Polen nur bis zu Fahrzeugen der Mittelklasse. In Südamerika sind Grenzübertritte in den meisten Fällen komplett verboten, während Fahrten innerhalb Nordamerikas, also zwischen den USA und Kanada, meist erlaubt sind.
In welchen Ländern ist ein Grenzübertritt normalerweise möglich?
Zwischen vielen Länder, insbesondere innerhalb der EU, ist ein Grenzübertritt prinzipiell möglich. Dennoch sollten Reisende beachten, dass der Übertritt zwingend bei der Vermietung angemeldet werden muss. Darüber hinaus können etwaige Zusatzkosten anfallen.
Deutschland – Österreich – Italien:
Grundsätzlich ist eine grenzüberschreitende Fahrt mit einem Mietwagen von Deutschland nach Österreich möglich, Reisende sollten sich die Genehmigung dennoch vorab bei der jeweiligen Autovermietung einholen. Auch die Fahrt von Österreich nach Italien stellt in der Regel kein Problem dar. Auch hier gilt, die individuellen Bestimmungen des Verleihers zu beachten.
Frankreich – Spanien – Portugal:
Wer einen Mietwagen in Frankreich bucht, kann damit grundsätzlich problemlos in die benachbarten Länder wie beispielsweise Spanien fahren. Dennoch sollten Reisende ihren Grenzübertritt bei der Autovermietung anmelden. Auch für die Fahrt von Spanien nach Portugal gibt es in der Regel keine Einschränkungen. Auch Fahrten nach Gibraltar und Andorra sind möglich. Vorsicht vor Fährfahrten von Spanien nach Marokko: Diese sind normalerweise nicht gestattet.
Kroatien – Montenegro:
Ein Grenzübertritt mit einem in Kroatien gebuchten Mietwagen ist in benachbarte Länder in der Regel kein Problem. Dennoch sollten Autofahrende beachten, dass eventuell nicht alle Fahrzeugklassen für einen Grenzübertritt zugelassen sind. Wer von Split in Richtung Dubrovnik fahren möchte, muss zunächst den Neum-Korridor in bosnisch-herzegowinischem Gebiet durchqueren – hierfür fallen in der Regel Zusatzgebühren an. Ein Grenzübertritt in das benachbarte Montenegro ist im Normalfall möglich, muss jedoch auch bei der Fahrzeugvermietung angefragt werden.
Kanada – USA – Mexiko:
Die Fahrten von Kanada in die USA oder umgekehrt sind nach Absprache mit dem Verleiher in der Regel problemlos möglich, es können dabei jedoch Zusatzkosten entstehen. Reisende sollten dabei die jeweiligen Einreisebestimmungen berücksichtigen und alle notwendiungen Dokumente wie den Reisepass und ein Visum mit sich führen. In den meisten Fällen wiederum nicht gestattet ist der Grenzübertritt nach Mexiko – hierbei lohnt es sich, den Leihwagen in den USA abzugeben und in Mexiko einen neuen entgegenzunehmen.
Wie melde ich meinen Grenzübertritt an?
Am besten geben Sie Ihren Grenzübertritt gleich bei der Buchung im Schritt „Fahrer- und Zahlungsdaten“ als Wunsch an. So können wir ihn an den Vermieter weiterleiten und Sie über die anfallenden Kosten informieren. Nach der Buchung können Sie uns per E-Mail den Grenzübertritt unter Angabe Ihrer Buchungsnummer mitteilen.
Fallen zusätzlich Kosten an, wenn ich mit dem Mietwagen in ein anders Land fahre?
Ja, normalerweise wird eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr ist jedoch abhängig vom Vermieter Ihres Mietwagens und dem Land, in das Sie einreisen möchten.
Informationen dazu finden Sie in den Mietbedingungen in Ihrer Mietwagenübersicht.
Was muss ich bei Fährüberfahrten beachten?
Informationen dazu, ob Sie mit Ihrem Mietwagen eine Fähre nutzen dürfen, finden Sie in den Mietbedingungen in Ihrer Mietwagenübersicht.
Am besten geben Sie Ihre Fährüberfahrt gleich bei der Buchung im Schritt „Fahrer- und Zahlungsdaten“ als Wunsch an. So können wir diese an den Vermieter weiterleiten und Sie darüber informieren, ob die Fährüberfahrt zulässig ist und ob Gebühren anfallen. Nach der Buchung können Sie uns per E-Mail die Fährüberfahrt unter Angabe Ihrer Buchungsnummer mitteilen.
Wichtig: In jedem Fall müssen Sie zusätzlich Ihren Vermieter bei Abholung über die Fährüberfahrt informieren.
Ist der Mietwagen auf der Fähre versichert?
Bei einer Fährüberfahrt sollten Sie beachten, dass der reguläre Versicherungsschutz in der Regel nicht greift. Demnach bieten einige Autovermietung, die eine Grenzüberfahrt auf der Fähre gestatten, einen zusätzlichen Versicherungsschutz an. Beachten Sie, dass hierfür etwaige Zusatzkosten anfallen können. Alternativ bietet es sich an, den Mietwagen am Hafen abzugeben und nach der Fährfahrt einen neuen entgegenzunehmen.
Weitere häufige Fragen unserer Kunden
Sie können über CHECK24 bei einigen Vermietern auch Mietwagen ohne Kreditkarte buchen. Wählen Sie hierzu einfach den entsprechenden Filter in der Angebotsübersicht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Mietwagen ohne Kreditkarte.
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