Bevor Sie Ihren Leihwagen in Rumänien buchen
Da es sich bei Rumänien um einen EU-Mitgliedsstaat handelt, genügt für die Einreise für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ein gültiger Personalausweis. Für die Abholung des Mietwagens in Rumänien benötigen Sie zusätzlich Ihren nationalen Führerschein. Einen internationalen Führerschein brauchen EU-Bürgerinnen und -Bürger in Rumänien nicht. Bei der Abholung des Leihautos sollten Mieter und Mieterinnen den Wagen auf eventuelle Schäden überprüfen und fotografieren. Auch die Unterlagen sollten hinsichtlich des ausreichenden Versicherungsschutzes gründlich gelesen werden.
Wichtige Verkehrsregeln in Rumänien
Die rumänischen Verkehrsregeln sind denen in Deutschland sehr ähnlich, es herrscht Rechtsverkehr. Es gibt eine allgemeine Anschnallpflicht und ein striktes Alkoholverbot. Kinder unter zwölf Jahren müssen auf der Rückbank Platz nehmen. Während der Fahrt ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten. Beim Verlassen des Fahrzeugs auf offener Fahrbahn ist das Tragen einer Warnweste Pflicht. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Rumänien liegen bei 50 km/h innerorts, 90 km/h auf Landstraßen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
In Rumänien gibt es neben Autobahnen, die mit einem grünen Schild und dem Buchstaben A vor einer Zahl gekennzeichnet sind, auch Nationalstraßen. Letztere werden „Drumuri Nationale“ genannt und sind durch ein rotes Emblem markiert. Auf beiden Straßennetzen gibt es eine Mautpflicht. Die Vignetten sind allerdings im Vergleich zu anderen europäischen Preissystemen recht günstig zu erwerben. Besondere Vorsicht ist auf den kleineren Straßen des Landes geboten. Schlaglöcher, unübersichtliche Bahnübergänge und Wildpferde auf dem Asphalt sind keine Seltenheit.