Bevor Sie Ihren Leihwagen in Frankreich buchen
Frankreich ist EU-Mitgliedsstaat daher genügt für die Einreise ein deutscher Personalausweis. Zum Leihen und Fahren eines Mietwagens ist zudem der deutsche Führerschein ausreichend. Die Abdeckung an Autovermietungen ist in Frankreich ähnlich wie in Deutschland und in den meisten Städten ist problemlos ein Leihwagen zu bekommen. Gleiches gilt für die Flughäfen im Land. Auch an den größeren Bahnhöfen, insbesondere denen mit TGV-Anschluss, sind in der Regel Autovermieter vorhanden.
Wichtige Verkehrsregeln und Maut in Frankreich
Wie in ganz Kontinentaleuropa gilt in Frankreich auch Rechtsverkehr. Verkehrsregeln und Schilder in Frankreich sind weitestgehend identisch zu denen in Deutschland. Auch hier gilt innerorts ein Tempolimit von 50 km/h, auf zweispurigen Schnellstraßen sind es 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Auf Landstraßen sind maximal 80 km/h erlaubt. Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist hier ebenfalls verboten und wird mit hohen Geldbußen bestraft. In Frankreich ist das Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Diese erkennen Autofahrer an einer weißen, durchbrochenen Linie. Haben die Fahrbahnränder eine gelbe, durchgezogene Linie, darf das Auto hier nicht abgestellt werden. Mautgebühren werden für die Nutzung von Autobahnen, Brücken, Tunneln und in Form einer City-Maut in vielen Städten erhoben.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Autofahrer benötigen seit 2017 für einige französische Städte wie Paris, Grenoble und Lyon eine Umweltplakette, die Crit‘Air Vignette. Dies gilt sowohl für Mietwagen als auch für private Pkw, die in die betroffenen Städte einfahren möchten. Autofahrer und Autofahrerinnen, die mit dem eigenen Pkw ohne Crit’Air unterwegs sind, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, während sich Mietwagenfahrende bei etwaigen Beanstandungen der Behörden am besten direkt an ihren Autovermieter wenden. Interessant ist ebenfalls, dass Frankreich das Land mit den meisten Kreisverkehren weltweit ist. Annährend 20.000 finden sich über das ganze Land verteilt. Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, haben in der Regel Vorfahrt. Die Vorfahrtsregel kann jedoch durch entsprechende Beschilderung variiert werden.