Bevor Sie Ihren Leihwagen in Bosnien und Herzegowina buchen
Wer in Bosnien und Herzegowina einen Mietwagen leihen möchte, sollte sicherheitshalber einen internationalen Führerschein zusätzlich zum nationalen Führerschein mitführen. Andernfalls kann der Vermieter vor Ort die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. Die Einreise stellt hingegen für eine Reisedauer von weniger als drei Monaten keine Probleme dar und erfolgt ohne Visum. Als Einreisedokument genügt der EU-Personalausweis. Die gesetzliche Mitführpflicht umfasst eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, ein Warndreieck und eine Warnweste, zudem besteht für letztere eine Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle eines Unfalls.
Wichtige Verkehrsregeln in Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina herrscht auf allen Straßen Rechtsverkehr. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,3 Promille. Für Fahranfänger, -anfängerinnen und Personen unter 21 gilt eine Null-Promille-Grenze. Tagsüber gilt eine Lichtpflicht. Die Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden sich etwas von Deutschland: Innerorts dürfen 50 km/h, außerorts und auf Schnellstraßen 80 km/h gefahren werden. Auf der Autobahn gilt eine Begrenzung von 130 km/h. Das Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
Besonderheiten für Autofahrerinnen und Autofahrer
Nach wie vor stellen Landminen in Bosnien eine reelle Gefahr dar. Daher sollten Sie mit dem Mietwagen die Hauptstraßen, wenn möglich, nicht verlassen. Für Fahrten auf dem Autobahnstück zwischen Kakanj und Sarajevo herrscht eine Mautpflicht. In Bosnien und Herzegowina gilt ein Punkte-Führerschein-System, durch das auch ausländischen Autofahrern Strafen drohen können. Winterreifen sind zwischen dem 1. November und dem 1. April Pflicht.
Grenzübertritte mit den Mietwagen in Nachbarländer
Die Fahrt nach Kroatien mit dem Mietwagen ist häufig gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Anders verhält es sich bei den Nachbarländern Montenegro und Serbien. Hier sind die Vorschriften je nach Anbieter verschieden, weshalb eine rechtzeitige Absprache mit der zuständigen Autovermietung notwendig ist. Deutsche Staatsbürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Kroatien und Serbien einreisen. Für Montenegro sollten die Dokumente noch mindestens drei Monate nach Einreisedatum gültig sein.