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Mietwagen sind überaus beliebte und vielseitige Fortbewegungsmittel, nicht nur im Urlaubskontext. Was aber, wenn der geliehene Flitzer eine Beule bekommt oder ihr gar in einen Unfall geratet? Ohne die passende Versicherung und das richtige Handeln kann das schon mal richtig teuer werden. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, solltet ihr ausreichend informiert sein. In diesem Artikel erklären wir euch daher, welche Fallstricke es bereits bei der Mietwagenbuchung gibt, was im Schadensfall zu tun ist und worauf ihr sonst noch beim Schaden am Mietwagen achten solltet.
Auf einen Blick:
Versicherung | Schaden: Was tun? | Schaden im Ausland | Schuldfrage
Da in fast allen Ländern eine Haftpflichtversicherung für Pkw Pflicht ist, muss für jedes Fahrzeug eine solche abgeschlossen werden – also auch für Mietwagen. In der Regel ist die Haftpflichtversicherung bereits im Buchungspreis inbegriffen. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sind viele Mietwagen noch mit einer Teilkaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichert – etwa durch Hagel, bei Einbruch oder einem Wildunfall.
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von euch als Fahrerin oder Fahrer an Dritten oder deren Eigentum außerhalb des eigenen Fahrzeugs verursacht werden. Schäden an eurem Mietwagen übernimmt die Haftpflichtversicherung also nicht. Dafür könnt ihr aber weitere Versicherungen abschließen, die euren Mietwagen zum Beispiel im Pannenfall oder gegen Diebstahl versichern. Denn eine der 10 goldenen Regeln einer jeden Mietwagenbuchung, wenn nicht sogar die wichtigste, ist es, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten.
Stellt unbedingt sicher, dass die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreichend hoch ist. Die gesetzliche Mindesthöhe reicht im Schadensfall meist nicht aus, denn diese fällt je nach Land und Veranstalter unterschiedlich aus und kann auch mal bei null Euro liegen. Insbesondere im Ausland ist die Deckungssumme häufig geringer als hierzulande. Expertinnen und Experten raten, dass die Versicherungssumme mindestens 1 Mio. Euro betragen sollte.
Auch wenn Mietwagen in der Regel über eine Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung verfügen, lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Denn für die Kosten von Vandalismus, Parkschäden und selbst verschuldeten Schäden wie Kratzern im Lack oder kleinen Beulen kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Dabei wird in Vollkaskoversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung unterschieden. Beide Modelle bieten unterschiedliche Vorzüge.
Nicht alle Schäden werden durch einen Vollkaskoschutz übernommen. Schäden im Innenraum, an Glas, Reifen, Unterboden und dem Dach sind meist nicht mitversichert. Ihr könnt daher den Versicherungsschutz immer optional erweitern und Zusatzversicherungen abschließen. Dies zahlt sich besonders beim Fahren im Gebirge oder auf unbefestigten Straßen aus. Auch Schlüsselverlust oder der Diebstahl von Ausrüstung und Reisegepäck lassen sich versichern. Darüber hinaus gibt es allerdings einige Ausnahmen, die dazu führen, dass die Versicherung die durch einen Schaden entstandenen Kosten nicht übernimmt:
Beim Thema Schaden am Mietwagen denken viele zunächst an mögliche Unfälle während der Miete. Aber bereits bei der Abholung des Mietwagens sollte der Leihwagen auf Mängel und Schäden überprüft werden. Denn diese können zu potenziellen Kostenfallen werden, sofern sie nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Seht euch daher das Fahrzeug ganz genau an und prüft, ob alle vorhandenen Schäden im Protokoll stehen. Meistens befinden sich Beulen oder Lackschäden an den Ecken der Stoßstangen, den Felgen und Außenspiegeln sowie an den Schwellen unterhalb der Türen. Prüft unbedingt auch den Innenraum und die Scheiben.
Besteht darauf, dass jemand das Auto gemeinsam mit euch überprüft oder tragt die Schäden selbstständig ein und lasst das Protokoll dann von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Vermietung quittieren. Unterschreibt das Übergabeprotokoll erst, wenn wirklich alle Schäden erfasst wurden. Vorher solltet ihr das Mietauto nicht bewegen. Fotografiert den Leihwagen von allen Seiten und dokumentiert Schäden im Detail, um bei der Rückgabe keine Probleme zu bekommen
Egal, ob Beule, Kratzer oder Autodiebstahl: Bei einem Schaden am Leihwagen solltet ihr umgehend die Autovermietung vor Ort kontaktieren und deren Anweisungen Folge leisten. Bei einem Unfall mit Mietwagen gelten zunächst die gleichen Regelungen wie mit einem privaten Fahrzeug. Bewahrt Ruhe und ruft unbedingt die Polizei, denn nur so kann der Unfall aufgenommen und euch ein Polizeibericht ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Behörden solltet ihr auch hier nicht vergessen, die Autovermietung zu informieren. So verhaltet ihr euch am Unfallort:
Je nach Mietwagenanbieter variieren die Fristen von Schadensmeldungen, Genaueres findet ihr immer in den AGB eurer Vermietung. In jedem Fall wird bei der Rückgabe des Leihwagens ein Schadensbericht angefordert. Um nach der Rückkehr einen Schaden zu melden und die Bearbeitung in externe Hände zu geben, wie es zum Beispiel beim CHECK24 Mietwagenvergleich möglich ist, solltet ihr alle vom Vermieter oder der Polizei erhaltenen Dokumente aufheben. Weitere Informationen bietet unsere Service-Seite zu Reklamationen und Schaden an Mietwagen.
Das ist wohl die Horrorvorstellung eines jeden Mietwagen-Reisenden: Bei der Abgabe des Fahrzeugs wird ein Schaden entdeckt. Aber auch hier gilt: mit der richtigen Versicherung kein Grund zur Panik. Lackschäden oder kleine Steinschläge können immer einmal passieren, egal, wie vorsichtig und sanft ihr den Leihwagen fahrt. Falls ihr zuvor eine Kaskoversicherung abgeschlossen habt, greift diese in den meisten Fällen. Wichtig dafür ist es, dass der Schaden bei der Rückgabe sachgemäß im Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Solltet ihr allerdings keine extra Versicherung abgeschlossen haben, gilt: Ihr müsst zahlen.
Gebt ihr den Mietwagen ohne Kratzer und Beulen zurück, dann lasst euch nach der Rückgabe den tadellosen Zustand unbedingt bestätigen. So könnt ihr sicherstellen, dass ihr nicht nachträglich für angebliche Schäden zur Kasse gebeten werdet. Deswegen gebt euren Mietwagen am besten während der Öffnungszeiten der Vermietung ab, um gemeinsam mit einem Teammitglied das Mietauto zu begutachten. Dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs wie bei der Abholung mit Fotos.
Neun unserer zehn beliebtesten Mietwagen-Destinationen befinden sich im Ausland. Solltet ihr also bei eurem nächsten Roadtrip in einen Unfall geraten oder beim ersten Mal im Linksverkehr anecken, gilt es auch hier zunächst die Autovermietung zu verständigen. Diese weiß, wie ihr euch zu verhalten habt und kennt die gesetzliche Grundlage des jeweiligen Landes. Wichtig ist es, sich einen ausführlichen Schadensbericht von der Polizei oder dem Anbieter erstellen zu lassen, den ihr dann bei eurer Versicherung einreichen könnt.
Informiert euch unbedingt vor eurer Reise über die Mietbedingungen des Anbieters sowie die Versicherungsbedingungen, um nach einem Schaden am Mietwagen im Ausland keine bösen Überraschungen zu erleben. Prüft dabei überdies, dass die Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung und der zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen hoch genug sind. Wägt je nach Reiseland und Routenplanung ab, welche Zusatzversicherungen sich lohnen. Gerade bei geplanten Fahrten in abgelegenen Gebieten oder über Schotterpisten solltet ihr beispielsweise den Unterboden mitversichern lassen.
Seid ihr mit eurem Mietwagen in einen Unfall verwickelt oder beschädigt ein anderes Fahrzeug, dann tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung eures Mietwagens in Kraft und zahlt den Schaden der Gegenseite. Falls dabei auch ein Schaden an eurem Leihwagen entstanden ist, müsst ihr für diesen selbst aufkommen – sofern euch die volle Schuld zugesprochen wurde. In einigen bestimmten, nicht durch Fremdverschulden verursachten Fällen greifen teilweise auch Kasko- oder Zusatzversicherungen – zum Beispiel bei Steinschlägen. Solltet ihr keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, die den Schaden abdeckt, müsst ihr selbst blechen.
Hat jemand dagegen euren Mietwagen beschädigt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten der Schadensregulierung. Vergesst dafür nicht, die Polizei zu rufen und den Unfall zu protokollieren. Bei kleineren Schäden reicht es zuweilen aus, gemeinsam mit der anderen Partei einen (mehrsprachigen) Unfallbericht auszufüllen und diesen im Anschluss einer Polizeistelle zu melden. Das Unfallprotokoll muss später beim Anbieter und der Versicherung eingereicht werden, damit ihr nicht in Zahlungspflicht genommen werdet. Besonders in südeuropäischen Ländern solltet ihr Durchsetzungsvermögen haben, denn bei kleinen Zusammenstößen oder Schrammen will die Polizei mitunter nicht kommen.
Sofern die Unfallverursacherin oder der -verursacher ausfindig gemacht werden kann, übernimmt deren Versicherung. Kann niemand ermittelt werden, verpflichten die Anbieter häufig ihre Mieterinnen und Mieter die Kosten für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Dann kommt wieder die zuvor abgeschlossene Versicherung ins Spiel. Teilweise könnt ihr außerdem durch die Verkehrsopferhilfe Unterstützung erhalten.
Bei einer ungeklärten Schuldfrage kann euch eine Teilschuld zugesprochen werden. Oftmals werden dann nicht die gesamten Kosten der Schadensbehebung von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Eine zuvor abgeschlossene Vollkaskoversicherung oder eine Zusatzversicherung zahlt sich auch hier wieder aus. Im Falle einer Klärung solltet ihr übrigens nicht davor scheuen, eine Rechtsberatung hinzuzuziehen oder euch beraten zu lassen.
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