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Schaden am Mietwagen: Was muss ich tun?

Das Cabrio im Sommerurlaub, den Kombi für den Familienurlaub oder einen Transporter für den Umzug in Eigenregie – Mietwagen sind beliebte und vielseitige Fortbewegungsmittel, nicht nur im Urlaubskontext. Was aber, wenn der geliehene Flitzer eine Beule bekommt oder ihr gar in einen Unfall geratet? Ohne die passende Versicherung und das richtige Handeln kann es schon mal richtig teuer werden. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, solltet ihr ausreichend informiert sein. In diesem Artikel erklären wir euch daher, welche Fallstricke es bereits bei der Mietwagenbuchung gibt, was im Schadensfall zu tun ist und worauf ihr sonst noch beim Schaden am Mietwagen achten solltet.

Ist ein Mietauto versichert?

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Da in fast allen Ländern eine Haftpflichtversicherung für Pkw Pflicht ist, muss für jedes Fahrzeug eine solche abgeschlossen werden – also auch für Mietwagen. In der Regel ist die Haftpflichtversicherung bereits im Buchungspreis inbegriffen. Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung sind viele Mietwagen noch mit einer Teilkaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichert – etwa durch Hagel, bei Einbruch oder einem Wildunfall.


Besonders bei der ersten Mietwagenbuchung können die verschiedenen Versicherungen doch etwas überfordern. Aber auch viele alte Hasen kennen die genauen Bedeutungen und Unterschiede von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko nicht – da kann unser Ratgeber zum Thema Versicherung von Mietwagen Abhilfe schaffen.

Haftpflicht für Mietwagen

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von euch als Fahrerin oder Fahrer an Dritten oder deren Eigentum außerhalb des eigenen Fahrzeugs verursacht werden. Schäden an eurem Mietwagen übernimmt die Haftpflichtversicherung also nicht. Zusätzlich dazu könnt ihr aber weitere Versicherungen abschließen, die euren Mietwagen zum Beispiel im Pannenfall oder gegen Diebstahl versichern. Denn eine der 10 goldenen Regeln einer jeden Mietwagenbuchung, wenn nicht sogar die wichtigste, ist es, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten.

Stellt unbedingt sicher, dass die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ausreichend hoch ist. Die gesetzliche Mindesthöhe reicht im Schadensfall meist nicht aus, denn diese fällt je nach Land und Veranstalter unterschiedlich aus und kann auch mal bei null Euro liegen. Insbesondere im Ausland ist die Deckungssumme häufig geringer als hierzulande. Experten und Expertinnen raten, dass die Versicherungssumme mindestens 1 Mio. Euro betragen sollte.


Gut zu wissen
In den Angebotsdetails findet ihr im CHECK24 Mietwagenvergleich immer schon vor der Buchung alle Informationen über die enthaltenen Versicherungen und die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung.

Vollkaskoversicherung

Auch wenn Mietwagen in der Regel über eine Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung verfügen, lohnt es sich, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Denn für die Kosten von Vandalismus, Parkschäden und selbst verschuldeten Schäden wie Kratzern im Lack oder kleinen Beulen kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Dabei wird in Vollkaskoversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung unterschieden. Beide Modelle bieten unterschiedliche Vorzüge.

Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung kostet zwar mehr, im Schadensfall müsst ihr aber nichts zahlen. Bei der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung müsst ihr als Mietende im Schadensfall eine gewisse, zuvor vereinbarte Summe selbst tragen. Wählt ihr eine Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung, zahlt ihr bei Diebstahl oder im Schadensfall zunächst die erforderliche Selbstbeteiligung. Nach der Rückkehr und Einreichung der Schadensmeldung erhaltet ihr diese schließlich von der Versicherung oder der Vermietung zurückerstattet.

Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert und hängt unter anderem vom Mietwagenanbieter, dem Land und der Fahrzeugklasse ab. In den meisten Fällen beläuft sich die Selbstbeteiligung auf wenige Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Dieser Betrag wird bei einem Schaden oftmals von der zuvor hinterlegten Kaution einbehalten. Achtet daher bei einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung immer auf eine ausreichende Deckung der hinterlegten Kreditkarte.


Wann zahlt die Versicherung trotz Vollkaskoschutz nicht?

Nicht alle Schäden werden durch einen Vollkaskoschutz übernommen. Schäden im Innenraum, an Glas, Reifen, Unterboden und dem Dach sind meist nicht mitversichert. Wer noch mehr Sicherheit wünscht, kann den Versicherungsschutz immer optional erweitern und Zusatzversicherungen abschließen. Dies zahlt sich besonders beim Fahren im Gebirge oder auf unbefestigten Straßen aus – beispielsweise bei einem spannenden Roadtrip. Auch Schlüsselverlust oder der Diebstahl von Ausrüstung und Reisegepäck lassen sich versichern. Aufschluss darüber, was genau in eurer abgeschlossenen Versicherung inkludiert ist, bieten die Miet- und Versicherungsbedingungen des Veranstalters beziehungsweise eure Versicherungspolice.

Besonders kritisch wird es, wenn ihr einen Schaden durch grob fahrlässiges Handeln verursacht habt, also zum Beispiel unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren seid, einen Unfall durch das Überfahren einer roten Ampel oder das Missachten der Vorfahrt verursacht habt. Aber auch das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt oder das Steuern des Fahrzeugs durch eine nicht im Mietvertrag eingetragene Person kann dazu führen, dass die Versicherung die durch einen Schaden entstandenen Kosten nicht übernimmt.


Im Überblick: Wann zahlt die Versicherung nicht?

  • Wenn die Mieterin oder der Mieter grob fahrlässig gehandelt hat
  • Wenn eine nicht im Mietvertrag eingetragene Person gefahren ist
  • Beim Fahren auf unbefestigten Straßen
  • Bei Schäden im Innenraum des Mietwagens
  • Bei Verlust des Autoschlüssels
  • Für Folgekosten wie Telefonate oder Abschleppdienste


Mietwagen-Schaden: Was tun?

Schaden bei der Abholung

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Beim Thema Schaden am Mietwagen denken viele zunächst an mögliche Unfälle während der Miete. Aber bereits bei der Abholung des Mietwagens sollte der Leihwagen auf Mängel und Schäden überprüft werden, da diese zu potenziellen Kostenfallen werden können, sofern sie nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Seht euch daher das Fahrzeug ganz genau an und prüft, ob alle vorhandenen Schäden wirklich im Protokoll stehen. Meistens befinden sich Beulen oder Lackschäden an den Ecken der Stoßstangen, den Felgen und Außenspiegeln sowie an den Schwellen unterhalb der Türen. Prüft unbedingt auch den Innenraum und die Scheiben. 

Besteht darauf, dass jemand das Auto gemeinsam mit euch überprüft oder tragt die Schäden selbstständig ein und lasst das Protokoll dann von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Vermietung quittieren. Unterschreibt das Übergabeprotokoll erst, wenn wirklich alle Schäden erfasst wurden. Vorher solltet ihr das Mietauto nicht bewegen. Fotografiert den Leihwagen von allen Seiten und dokumentiert Schäden im Detail, um bei der Rückgabe keine Probleme zu bekommen. 


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Tipp für die Transportermiete: Mietet ihr einen Transporter, solltet ihr ganz genau nach Schäden schauen, da im Frachtraum oft große und schwere Gegenstände verstaut und bewegt werden. Kontrolliert auch die Türen des Laderaums, die beim Entladen häufig einmal leicht anecken. Scheut euch nicht, das Dach des Transporters zu begutachten. Hier bleiben Schäden oft lange unentdeckt, da dort selten nachgesehen wird.


Schaden während der Miete

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Egal, ob Beule, Kratzer oder Autodiebstahl: Bei einem Schaden am Leihwagen solltet ihr umgehend die Autovermietung vor Ort kontaktieren und deren Anweisungen Folge leisten. Bei einem Unfall mit Mietwagen gelten zunächst die gleichen Regelungen wie mit einem privaten Fahrzeug. Bewahrt Ruhe und ruft unbedingt die Polizei, denn nur so kann der Unfall aufgenommen und euch ein Polizeibericht ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Behörden solltet ihr auch hier nicht vergessen, die Autovermietung zu informieren.

Am Unfallort
  1. Unfallstelle absichern, falls erforderlich einen Notruf absetzen und anschließend erste Hilfe leisten
  2. Die Polizei und die Autovermietung verständigen
  3. Kontakt- und Versicherungsdaten der Gegenseite aufnehmen. Tipp: Dafür am besten den Europäischen Unfallbericht aus dem Handschuhfach nutzen
  4. Unfallstelle und Schäden dokumentieren und bis zum Eintreffen der Polizei keine Veränderungen am Unfallort vornehmen
  5. Gegebenenfalls Daten von Unfallzeuginnen und -zeugen aufnehmen und diese bitten, auf die Polizei zu warten
  6. Alle von der Polizei erhaltenen Unterlagen aufbewahren

Schadensmeldung

Je nach Mietwagenanbieter variieren die Fristen von Schadensmeldungen, Genaueres findet ihr immer in den AGB eurer Vermietung. In jedem Fall wird bei der Rückgabe des Leihwagens ein Schadensbericht angefordert. Um nach der Rückkehr einen Schaden zu melden und die Bearbeitung in externe Hände zu geben, wie es zum Beispiel beim CHECK24 Mietwagenvergleich möglich ist, solltet ihr alle vom Vermieter oder der Polizei erhaltenen Dokumente aufheben. Weitere Informationen bietet unsere Service-Seite zu Reklamationen und Schaden an Mietwagen.

Was muss eingereicht werden?

  • Polizeibericht und Schadensbericht des Vermieters
  • Kopie des Mietvertrags
  • Kreditkartenabrechnung mit einbehaltener Kaution
  • Gegebenenfalls Fotos der Unfallstelle und des Schadens


Schaden nach der Rückgabe

Das ist wohl die Horrorvorstellung eines jeden Mietwagen-Reisenden: Bei der Abgabe des Fahrzeugs wird ein Schaden entdeckt. Aber auch hier gilt: mit der richtigen Versicherung kein Grund zur Panik. Lackschäden oder kleine Steinschläge können immer einmal passieren, egal, wie vorsichtig und sanft ihr den Leihwagen fahrt. Falls ihr zuvor eine Kaskoversicherung abgeschlossen habt, greift diese in den meisten Fällen. Wichtig dafür ist es, dass der Schaden bei der Rückgabe sachgemäß im Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Solltet ihr allerdings keine extra Versicherung abgeschlossen haben, gilt: Ihr müsst zahlen.

Gebt ihr den Mietwagen ohne Kratzer und Beulen zurück, dann lasst euch nach der Rückgabe den tadellosen Zustand unbedingt bestätigen. So könnt ihr sicherstellen, dass ihr nicht nachträglich für angebliche Schäden zur Kasse gebeten werdet. Deswegen gebt euren Mietwagen am besten während der Öffnungszeiten der Vermietung ab, um gemeinsam mit einem Teammitglied das Mietauto zu begutachten. Dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs wie bei der Abholung mit Fotos.


Tipp
Bereits beim Vergleich verschiedener Anbieter solltet ihr auf die Bewertungen der Autovermietungen achten. Diese können euch bereits Hinweise darauf geben, bei welchen Vermietern die Abholung und Rückgabe reibungslos verlaufen.

Mietwagen-Schaden im Ausland

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Neun unserer zehn beliebtesten Mietwagen-Destinationen befinden sich im Ausland. Solltet ihr also bei eurem nächsten Roadtrip durch die USA in einen Unfall geraten oder beim ersten Mal im Linksverkehr anecken, gilt es auch hier zunächst die Autovermietung zu verständigen. Diese weiß, wie ihr euch zu verhalten habt und kennt die gesetzliche Grundlage des jeweiligen Landes. Wichtig ist es, sich einen ausführlichen Schadensbericht von der Polizei oder dem Anbieter erstellen zu lassen, den ihr dann bei eurer Versicherung einreichen könnt.


Gut zu wissen
Manchmal versuchen Vermieter im Ausland euch bei der Abholung des Mietwagens zusätzliche Versicherungen aufzuschwatzen. Lasst euch von diesen Tricks der Mietwagenanbieter nicht verunsichern, denn dahinter könnte eine Kostenfalle lauern.

Informiert euch unbedingt vor eurer Reise über die Mietbedingungen des Anbieters sowie die Versicherungsbedingungen, um nach einem Schaden am Mietwagen im Ausland keine bösen Überraschungen zu erleben. Prüft dabei überdies, dass die Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung und der zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen hoch genug sind. Wägt je nach Reiseland und Routenplanung ab, welche Zusatzversicherungen sich lohnen. Gerade bei geplanten Fahrten in abgelegenen Gebieten oder über Schotterpisten solltet ihr beispielsweise den Unterboden mitversichern lassen.

Tipps für Schäden im Ausland

  • Eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist unerlässlich
  • Bei Unfall und Schaden immer die Autovermietung vor Ort informieren
  • Bei Unfällen in der EU den EU-Unfallbericht aus dem Handschuhfach ausfüllen
  • Wenn möglich die Polizei rufen und einen Schadensbericht fordern


Mallorca-Police

Wer sich mit Mietwagen im europäischen Ausland beschäftigt, stolpert mit Sicherheit das ein oder andere Mal über den Begriff der Mallorca-Police. Verfügt ein Leihwagen über diese, so wird die Versicherungssumme des Fahrzeugs mindestens auf das in Deutschland geltende Niveau angehoben. Mallorca-Policen gelten innerhalb der meisten Länder der EU und damit auch in Überseegebieten wie Réunion oder den Azoren. Inzwischen ist die Mallorca-Police bereits in vielen Kfz-Haftpflichtversicherungen oder Zusatzversicherungen inbegriffen, meist ganz ohne Aufpreis. Auch Reisende, die ihren Mietwagen per Kreditkarte gezahlt haben, können durch einen inkludierten Schutz des Kreditkartenanbieters profitieren. Übrigens: Die sogenannte Traveller-Police funktioniert ähnlich und bietet zudem außerhalb von Europa einen umfassenden Schutz.

Schaden: Wer ist schuld?

Mietwagen-Ratgeber: Kratzer - Auto

Selbst verursachter Schaden

Seid ihr mit eurem Mietwagen in einen Unfall verwickelt oder beschädigt ein anderes Fahrzeug, dann tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung eures Mietwagens in Kraft und zahlt den Schaden der Gegenseite. Falls dabei auch ein Schaden an eurem Leihwagen entstanden ist, müsst ihr für diesen selbst aufkommen – sofern euch die volle Schuld zugesprochen wurde. In einigen bestimmten, nicht durch Fremdverschulden verursachten Fällen greifen teilweise auch Kasko- oder Zusatzversicherungen – zum Beispiel bei Steinschlägen. Solltet ihr keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, die den Schaden abdeckt, müsst ihr selbst blechen.


Fremdverschuldeter Schaden

Hat jemand dagegen euren Mietwagen beschädigt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten der Schadensregulierung. Vergesst dafür nicht, die Polizei zu rufen und den Unfall zu protokollieren. Bei kleineren Schäden reicht es zuweilen aus, gemeinsam mit der anderen Partei einen (mehrsprachigen) Unfallbericht auszufüllen und diesen im Anschluss einer Polizeistelle zu melden. Das Unfallprotokoll muss später beim Anbieter und der Versicherung eingereicht werden, damit ihr nicht in Zahlungspflicht genommen werdet. Besonders in südeuropäischen Ländern solltet ihr Durchsetzungsvermögen haben, denn bei kleinen Zusammenstößen oder Schrammen will die Polizei mitunter nicht kommen.


Was tun bei Unfallflucht?

Falls ein Schaden an eurem Mietwagen entstanden ist und der Unfallverursacher oder die Unfallverursacherin den Unfallort verlassen hat, begeht dieser in Deutschland eine Straftat nach § 142 StGB. Auch in anderen Ländern wird Unfallflucht bestraft. Daher solltet ihr in jedem Fall mögliche Zeugen oder Zeuginnen befragen, um deren Mithilfe bitten, den Unfall dokumentieren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Vergesst nicht, umgehend die Autovermietung zu informieren.

Sofern die Unfallverursacherin oder der -verursacher ausfindig gemacht werden kann, übernimmt deren Versicherung. Kann niemand ermittelt werden, verpflichten die Anbieter häufig ihre Mieterinnen und Mieter die Kosten für den entstandenen Schaden zu übernehmen. Dann kommt wieder die zuvor abgeschlossene Versicherung ins Spiel. Teilweise könnt ihr außerdem durch die Verkehrsopferhilfe Unterstützung erhalten.


Ungeklärte Schuldfrage

Bei einer ungeklärten Schuldfrage kann euch eine Teilschuld zugesprochen werden. Oftmals werden dann nicht die gesamten Kosten der Schadensbehebung von der Versicherung der Gegenseite übernommen. Eine zuvor abgeschlossene Vollkaskoversicherung oder eine Zusatzversicherung zahlt sich auch hier wieder aus. Im Falle einer Klärung solltet ihr übrigens nicht davor scheuen, eine Rechtsberatung hinzuzuziehen oder euch beraten zu lassen.

Mietwagen als Unfallersatz
Selbst verursacht oder fremdverschuldet spielt auch beim Mietwagenanspruch nach einem Unfall eine Rolle. Solltet ihr nach einem Schaden eures eigenen Autos auf einen Mietwagen angewiesen sein, erfahrt ihr in einem anderen Artikel alles, was ihr über das Thema Mietwagen als Unfallersatz wissen müsst.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bereits bei der Abholung den Mietwagen auf Vorschäden prüfen und diese im Übergabeprotokoll vermerken
  • Bei der Rückgabe den Zustand des Fahrzeugs schriftlich bestätigen lassen
  • Dafür den Mietwagen am besten während der Öffnungszeiten abgeben
  • Bei Leihwagen im Ausland auf eine ausreichende Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten
  • Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die ihr an Dritten verursacht habt
  • Auch eine Vollkaskoversicherung deckt nicht alle Schäden ab, ist aber dringend zu empfehlen
  • Wägt vorher ab, welche Zusatzversicherungen für euch relevant sein könnten
  • Im Schadensfall auf ein Unfallprotokoll bestehen und alle Unterlagen einbehalten


Fazit
Ein Schaden am Mietwagen ist kein Grund zur Panik. Seid ihr gut informiert und mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet, solltet ihr auch im Schadensfall noch ruhig bleiben können. Denn unsere Tipps zu Schäden an Mietwagen verbessern hoffentlich euer Leben als Autofahrerin oder -fahrer – wie auch unsere App-Vorschläge fürs Autofahren. Und falls ihr doch einmal mit dem Leihwagen gestrandet sein, dann ja vielleicht an einer der besten Autobahn-Raststätten in Deutschland.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.

Wer schreibt hier?

Nele Hanke_Quadrat
Nele Hanke

Kaum bin ich von einem Urlaub zurück, packt mich sofort die Reiselust und ich plane schon den nächsten Trip. Ob Auslandssemester in Schottland oder Hummus-Essen in Israel – ich entdecke für mein Leben gerne neue Kulturen. In der CHECK24 Online-Redaktion kann ich meine Liebe fürs Reisen in Blogartikeln, Destinationstexten und Reisetipps zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten zum Reisen inspirieren und bei dem Einen oder Anderen ebenfalls ein kleines Reisefieber entfachen kann.