Inspiration

Nach einem Unfall rasen euch sicher verschiedene Gedanken durch den Kopf: „Das wird bestimmt teuer!“, „Was mache ich nun?“ oder „Wie komme ich jetzt zur Arbeit?“. Euer Fahrzeug ist verbeult, kaputt und es besteht vielleicht sogar ein Totalschaden. Bewahrt unbedingt einen kühlen Kopf, denn vermutlich kann ein Mietwagen zunächst Abhilfe verschaffen. Ob ihr nach einem Unfall Anspruch auf einen Leihwagen habt und was es dabei zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Ist euer Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall – wenn die Unfallschuld also gänzlich bei der Gegenpartei liegt – fahruntauglich oder besteht sogar ein Totalschaden, habt ihr einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Reparatur eures Fahrzeugs. Schrammen im Lack oder eine kleine Beule an der Stoßstange zählen nicht dazu, denn dann ist euer Wagen noch verkehrssicher. Da die Wiederinstandsetzung in der Werkstatt Zeit braucht, habt ihr zudem Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Am Unfallort
Unfall mit dem Mietwagen
Auch bei einem Unfall mit Mietwagen gilt es zunächst, die Polizei zu verständigen. Zudem solltet ihr unbedingt eure Autovermietung informieren und deren Anweisungen Folge leisten. Was sonst noch zu tun ist, erfahrt ihr auf unserer Infoseite zum Thema Reklamation und Schaden. Hier findet ihr auch, welche Unterlagen im Schadensfall eingereicht werden müssen.
Nach dem Unfall sollte schnellstmöglich ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, welches den an eurem Auto entstandenen Schaden bewertet. Nach dem Erhalt des Gutachtens steht euch eine kleine Bedenkzeit zu, um über das weitere Vorgehen nachzudenken – ob euer Auto repariert werden soll oder ihr euch ein neues Fahrzeug anschafft. Innerhalb dieser Tage habt ihr bereits Anspruch auf einen Mietwagen, sofern euer Auto fahruntüchtig ist.
Ihr solltet euch unbedingt selbst um die Beschaffung eines Mietwagens kümmern. Nehmt dazu allererst Kontakt zu der Kfz-Versicherung der Gegenseite auf. Wenn der Ersatzanspruch mit der gegnerischen Versicherung geklärt ist, wird die Buchung eines Leihwagens in den meisten Fällen direkt zwischen der Assekuranz und der Autovermietung abgewickelt. In einigen Fällen wird euch auch von der Werkstatt ein Ersatzfahrzeug angeboten.
Wenn ihr nach dem Unfall schnell ein Fahrzeug benötigt, könnt ihr euch – in Absprache mit der gegnerischen Versicherung – auch selbstständig um einen Mietwagen kümmern und die Kosten anschließend über die Versicherung der Gegenpartei abrechnen. In jedem Fall sollten die Details zum Mietwagen immer mit der Versicherung geklärt werden, um anschließende Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Autovermietung müsst ihr als geschädigte Person in der Regel eine Sicherungsabtretungserklärung unterschreiben – diese sichert die Vermietung für den Fall, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlt, ab. Falls dieses Szenario eintritt, müsst ihr die Kosten für das Mietauto übernehmen. Bei CHECK24 könnt ihr beispielsweise den Filter „sofort verfügbar“ einstellen, um schnell einen verfügbaren Mietwagen zu finden. Weitere Tipps für Mietwagenbuchungen findet ihr hier.
Ein Anspruch auf einen Mietwagen gilt in der Regel nur, wenn ihr täglich mehr als 20 oder 30 Kilometer – je nach Versicherung und Gutachten – mit eurem Auto zurücklegt, also ein wirklicher Bedarf an einem Fahrzeug besteht. Unter dieser Geringfügigkeitsgrenze können euch Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder Taxis erstattet werden. Wendet euch dafür an die Versicherung der Gegenseite.
Tipp: Teilweise habt ihr auch einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ihr unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt: Wenn euer Fahrzeug nämlich aus besonderen Gründen ständig verfügbar sein muss. Dafür müsst ihr allerdings zwingend einen Nachweis erbringen.
Wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, kann euch eventuell noch eine Teilschuld zugesprochen werden. Daher werden in diesem Fall nicht die gesamten Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wenn ihr Unfallverursacherin oder Unfallverursacher seid, müsst ihr den Schaden an eurem Fahrzeug selbst bezahlen. Falls ihr infolge des Unfalls also einen Mietwagen benötigt, musst ihr auch für diesen selbst aufkommen. Bedenkt, dass eine Vollkaskoversicherung nach einem Unfall nicht immer automatisch die Kosten für einen Ersatzwagen übernimmt. Das hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Anstelle eines Mietwagens könnt ihr euch auch den Nutzungsausfall entschädigen lassen, also einen finanziellen Ersatz erhalten. Gerade bei einer ungeklärten Schuldfrage ist die Nutzungsausfallentschädigung eine gute Option. Auch hier gilt es, diese frühzeitig anzumelden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach eurem Fahrzeugmodell und der Dauer des Ausfalls.
Eine Nutzungsausfallentschädigung kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. Natürlich muss auch hier euer Fahrzeug fahruntauglich sein. Des Weiteren muss eurerseits ein Nutzungswille vorliegen – dieser wird zum Beispiel durch die Reparatur eures Fahrzeuges bestätigt. Bei Saisonfahrzeugen wie Cabrios gilt es zu beachten, dass der Nutzungswille sich nur auf einen bestimmten Zeitraum – die Sommermonate – beschränkt und daher auch nur für diesen Zeitraum eine Entschädigung eingefordert werden kann. Auch beim Einfordern der finanziellen Entschädigung greift die Geringfügigkeitsgrenze.
Sofern ihr den Unfall nicht verschuldet habt, zahlt die Versicherung der Gegenseite euren Mietwagen. Ihr müsst die Kosten als geschädigte Person also nicht selbst tragen. Dabei ist es irrelevant, ob lediglich ein Schaden in der Werkstatt zu reparieren ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich dabei stets nach der Haftungsquote. Bei einer Haftung von 75 Prozent zu euren Gunsten – wenn ihr also zu 25 Prozent für den Unfall mitverantwortlich erklärt wurdet – erhaltet ihr also auch 75 Prozent Aufwendung und müsst noch 25 Prozent selbst übernehmen.
Bei Unfallschäden besteht immer eine gesetzliche Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass ihr versuchen müsst, ein möglichst günstiges Angebot zu finden. Überzogene Preise und extrem teure Mietwagen werden von der gegnerischen Assekuranz meist nicht akzeptiert. Wählt daher auf keinen Fall einen Leihwagen bei der erstbesten Autovermietung, sondern vergleicht verschiedene Mietwagenanbieter.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, müsst ihr eventuell sogar den Preisvergleich dem Gericht vorlegen und in einigen Fällen zahlen Versicherungen nicht die gesamten Kosten für einen Mietwagen, wenn vorher kein Tarifvergleich erfolgte. Gerade wenn ihr aufgrund einer umfangreichen Reparatur länger auf einen Mietwagen angewiesen seid, solltet ihr auf Preisvergleiche wie den CHECK24-Mietwagenvergleich setzen. So findet ihr schnell und bequem den günstigsten Mietwagen.
Je nach Versicherung steht euch beim Mietwagen meist eine gleichwertige Fahrzeugklasse zu. Falls ihr also eigentlich einen Kombi fahrt, dürft ihr auch einen Kombi mieten. Da ihr, wie schon erwähnt, rechtlich zur Kostenminderung angehalten seid, solltet ihr ein angemessenes Modell wählen, welches nicht über dem Standard liegt. Ihr dürft also nicht auf eine höhere Klasse umsteigen. Anders sieht es aus, wenn die Autovermietung über kein passendes Auto verfügt und euch daher ein anderes Modell anbietet. Eine Übersicht der Fahrzeugklassen bei CHECK24 erhaltet ihr hier.
Ein Leihwagen steht euch immer so lange zur Verfügung, wie euer Fahrzeug in der Reparatur ist. Die genaue Dauer wird von der Werkstatt oder der Gutachterin beziehungsweise dem Gutachter – meist von der gegnerischen Versicherung gestellt – eingeschätzt und beträgt in der Regel zunächst 14 Tage. Sobald euer Fahrzeug wieder fahrbereit ist, müsst ihr den Mietwagen zurückgeben. Wenn euer Fahrzeug nach der im Gutachten festgelegten Zeit noch nicht vollständig repariert ist, solltet ihr auf die gegnerische Versicherung beziehungsweise die Gutachterin oder den Gutachter zugehen. Die Versicherung zahlt dann in Ausnahmefällen weiter, wenn beispielsweise ein Ersatzteil nicht lieferbar ist.
In einigen Fällen kann die gegnerische Versicherung euch die Beschaffung eines Interimsfahrzeugs zumuten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es absehbar ist, dass die Reparatur besonders lange dauert oder ihr Anspruch auf einen Neuwagen habt, dieser aber eine sehr lange Lieferzeit hat. Dann sind die Kosten für ein Interimsfahrzeug häufig günstiger als die Mietwagenkosten.
Wenn euer Fahrzeug infolge eines Totalschadens nicht mehr fahrtüchtig ist, habt ihr als geschädigte Person ebenfalls Anspruch auf einen Mietwagen. Auch hier muss die Versicherung der Gegenseite für die Kosten des Ersatzwagens aufkommen. Dieser steht euch allerdings nur in der Zeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs zu – Sachverständige legen dafür häufig etwa 14 Tage fest.
Nach einem Unfall gibt es freilich einiges zu beachten – dank unserer Tipps und Tricks solltet ihr aber im Fall der Fälle auf keinen Fall den Kopf verlieren. Ihr wisst nun, wann euch nach einem Unfall ein Mietwagen zusteht, dass dabei die Haftungsquote eine Rolle spielt und euer Fahrzeug auf jeden Fall fahruntüchtig sein muss. Überlegt euch genau, ob ihr einen Leihwagen benötigt oder ihr euch einen Nutzungsausfall entschädigen lassen wollt und kommuniziert in jedem Fall mit der Versicherung der Gegenseite. Am wichtigsten bleibt wohl: Ruhig bleiben, Belege sammeln und rechtzeitig handeln!
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.