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Mietwagen als Unfallersatz:
Darauf müsst ihr achten

Nach einem Unfall rasen euch sicher verschiedene Gedanken durch den Kopf: „Das wird bestimmt teuer!“, „Was mache ich nun?“ oder „Wie komme ich jetzt zur Arbeit?“. Euer Fahrzeug ist verbeult, kaputt und es besteht vielleicht sogar ein Totalschaden. Bewahrt unbedingt einen kühlen Kopf, denn vermutlich kann ein Mietwagen zunächst Abhilfe verschaffen. Ob ihr nach einem Unfall Anspruch auf einen Leihwagen habt und was es dabei zu beachten gibt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Mietwagenanspruch nach Unfall

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Ist euer Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall – wenn die Unfallschuld also gänzlich bei der Gegenpartei liegt – fahruntauglich oder besteht sogar ein Totalschaden, habt ihr einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten der Reparatur eures Fahrzeugs. Schrammen im Lack oder eine kleine Beule an der Stoßstange zählen nicht dazu, denn dann ist euer Wagen noch verkehrssicher. Da die Wiederinstandsetzung in der Werkstatt Zeit braucht, habt ihr zudem Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug


Besteht Anspruch bei vorhandenem Zweitwagen?
Auch wenn ein Zweitwagen vorhanden ist, kann euch in einigen Fällen der Anspruch auf einen Ersatzwagen nach dem Unfall gewährt werden. Zum Beispiel, wenn euch dieses zweite Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, da es zum Beispiel von anderen Familienmitgliedern genutzt wird oder die Fahrzeugklasse des Zweitwagens deutlich unter dem des Unfallwagens liegt.

Vorgehen nach dem Unfall

Am Unfallort 

  1. Polizei verständigen.
  2. Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsdaten der Gegenseite aufnehmen. Tipp: Dafür am besten einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach haben und nutzen
  3. Unfallstelle und Schäden dokumentieren und bis zum Eintreffen der Polizei keine Veränderungen am Unfallort vornehmen.
  4. Gegebenenfalls Daten von Unfallzeugen und -zeuginnen aufnehmen und diese bitten, auf die Polizei zu warten
  5. Alle von der Polizei erhaltenen Unterlagen aufbewahren


Unfall mit dem Mietwagen

Auch bei einem Unfall mit Mietwagen gilt es zunächst, die Polizei zu verständigen. Zudem solltet ihr unbedingt eure Autovermietung informieren und deren Anweisungen Folge leisten. Was sonst noch zu tun ist, erfahrt ihr auf unserer Infoseite zum Thema Reklamation und Schaden. Hier findet ihr auch, welche Unterlagen im Schadensfall eingereicht werden müssen.

Nach dem Unfall sollte schnellstmöglich ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, welches den an eurem Auto entstandenen Schaden bewertet. Nach dem Erhalt des Gutachtens steht euch eine kleine Bedenkzeit zu, um über das weitere Vorgehen nachzudenken – ob euer Auto repariert werden soll oder ihr euch ein neues Fahrzeug anschafft. Innerhalb dieser Tage habt ihr bereits Anspruch auf einen Mietwagen, sofern euer Auto fahruntüchtig ist.

Ihr solltet euch unbedingt selbst um die Beschaffung eines Mietwagens kümmern. Nehmt dazu allererst Kontakt zu der Kfz-Versicherung der Gegenseite auf. Wenn der Ersatzanspruch mit der gegnerischen Versicherung geklärt ist, wird die Buchung eines Leihwagens in den meisten Fällen direkt zwischen der Assekuranz und der Autovermietung abgewickelt. In einigen Fällen wird euch auch von der Werkstatt ein Ersatzfahrzeug angeboten.


Wer ist die Ansprechperson?
Nach einem Unfall ist die Versicherung der Gegenseite eure Ansprechperson – sofern diese voll haftet, also der Gegenseite von der Polizei die volle Schuld zugesprochen wird. Wird euch die Unfallschuld oder eine Teilschuld zugesprochen, dann wendet euch überdies an eure eigene Vollkasko-Versicherung.

Wenn ihr nach dem Unfall schnell ein Fahrzeug benötigt, könnt ihr euch – in Absprache mit der gegnerischen Versicherung – auch selbstständig um einen Mietwagen kümmern und die Kosten anschließend über die Versicherung der Gegenpartei abrechnen. In jedem Fall sollten die Details zum Mietwagen immer mit der Versicherung geklärt werden, um anschließende Streitigkeiten zu vermeiden. Bei der Autovermietung müsst ihr als geschädigte Person in der Regel eine Sicherungsabtretungserklärung unterschreiben – diese sichert die Vermietung für den Fall, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlt, ab. Falls dieses Szenario eintritt, müsst ihr die Kosten für das Mietauto übernehmen. Bei CHECK24 könnt ihr beispielsweise den Filter „sofort verfügbar“ einstellen, um schnell einen verfügbaren Mietwagen zu finden. Weitere Tipps für Mietwagenbuchungen findet ihr hier.  


Welche Infos werden bei der Mietwagenbuchung nach einem Unfall benötigt?

  • Daten der Gegenseite: Name, Adresse und Versicherungsdaten
  • Unfall- beziehungsweise Schadensdatum
  • Daten der geschädigten Person: Name, Adresse und Telefonnummer, Informationen zum Fahrzeug (zum Beispiel Hersteller, Modell und Baujahr) oder Fahrzeugschein
  • Ausfallnachweis (zum Beispiel eine Reparaturrechnung)


Tipp
Lasst euch am besten von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten oder vertreten, um immer auf der (rechtlich) sicheren Seite zu bleiben.

Was besagt die Geringfügigkeitsgrenze?

Ein Anspruch auf einen Mietwagen gilt in der Regel nur, wenn ihr täglich mehr als 20 oder 30 Kilometer – je nach Versicherung und Gutachten – mit eurem Auto zurücklegt, also ein wirklicher Bedarf an einem Fahrzeug besteht. Unter dieser Geringfügigkeitsgrenze können euch Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr oder Taxis erstattet werden. Wendet euch dafür an die Versicherung der Gegenseite.

Tipp: Teilweise habt ihr auch einen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ihr unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt: Wenn euer Fahrzeug nämlich aus besonderen Gründen ständig verfügbar sein muss. Dafür müsst ihr allerdings zwingend einen Nachweis erbringen.


Ungeklärte Schuldfrage

Wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, kann euch eventuell noch eine Teilschuld zugesprochen werden. Daher werden in diesem Fall nicht die gesamten Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wenn ihr Unfallverursacherin oder Unfallverursacher seid, müsst ihr den Schaden an eurem Fahrzeug selbst bezahlen. Falls ihr infolge des Unfalls also einen Mietwagen benötigt, musst ihr auch für diesen selbst aufkommen. Bedenkt, dass eine Vollkaskoversicherung nach einem Unfall nicht immer automatisch die Kosten für einen Ersatzwagen übernimmt. Das hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.


Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Anstelle eines Mietwagens könnt ihr euch auch den Nutzungsausfall entschädigen lassen, also einen finanziellen Ersatz erhalten. Gerade bei einer ungeklärten Schuldfrage ist die Nutzungsausfallentschädigung eine gute Option. Auch hier gilt es, diese frühzeitig anzumelden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach eurem Fahrzeugmodell und der Dauer des Ausfalls.

Eine Nutzungsausfallentschädigung kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen eingefordert werden. Natürlich muss auch hier euer Fahrzeug fahruntauglich sein. Des Weiteren muss eurerseits ein Nutzungswille vorliegen – dieser wird zum Beispiel durch die Reparatur eures Fahrzeuges bestätigt. Bei Saisonfahrzeugen wie Cabrios gilt es zu beachten, dass der Nutzungswille sich nur auf einen bestimmten Zeitraum – die Sommermonate – beschränkt und daher auch nur für diesen Zeitraum eine Entschädigung eingefordert werden kann. Auch beim Einfordern der finanziellen Entschädigung greift die Geringfügigkeitsgrenze.


Wer zahlt den Leihwagen?

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Sofern ihr den Unfall nicht verschuldet habt, zahlt die Versicherung der Gegenseite euren Mietwagen. Ihr müsst die Kosten als geschädigte Person also nicht selbst tragen. Dabei ist es irrelevant, ob lediglich ein Schaden in der Werkstatt zu reparieren ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich dabei stets nach der Haftungsquote. Bei einer Haftung von 75 Prozent zu euren Gunsten – wenn ihr also zu 25 Prozent für den Unfall mitverantwortlich erklärt wurdet – erhaltet ihr also auch 75 Prozent Aufwendung und müsst noch 25 Prozent selbst übernehmen.

Hinweis
Auch wenn euer unfallgeschädigtes Fahrzeug nicht vollkaskoversichert war, so muss die Versicherung der Gegenseite in der Regel auch den Zuschlag für eine solche Versicherung beim Ersatzwagen tragen.

Der Ersatzwagen

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Wie teuer darf das Mietauto sein?

Bei Unfallschäden besteht immer eine gesetzliche Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass ihr versuchen müsst, ein möglichst günstiges Angebot zu finden. Überzogene Preise und extrem teure Mietwagen werden von der gegnerischen Assekuranz meist nicht akzeptiert. Wählt daher auf keinen Fall einen Leihwagen bei der erstbesten Autovermietung, sondern vergleicht verschiedene Mietwagenanbieter.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, müsst ihr eventuell sogar den Preisvergleich dem Gericht vorlegen und in einigen Fällen zahlen Versicherungen nicht die gesamten Kosten für einen Mietwagen, wenn vorher kein Tarifvergleich erfolgte. Gerade wenn ihr aufgrund einer umfangreichen Reparatur länger auf einen Mietwagen angewiesen seid, solltet ihr auf Preisvergleiche wie den CHECK24-Mietwagenvergleich setzen. So findet ihr schnell und bequem den günstigsten Mietwagen.


Welche Fahrzeugklasse darf das Mietauto haben?

Je nach Versicherung steht euch beim Mietwagen meist eine gleichwertige Fahrzeugklasse zu. Falls ihr also eigentlich einen Kombi fahrt, dürft ihr auch einen Kombi mieten. Da ihr, wie schon erwähnt, rechtlich zur Kostenminderung angehalten seid, solltet ihr ein angemessenes Modell wählen, welches nicht über dem Standard liegt. Ihr dürft also nicht auf eine höhere Klasse umsteigen. Anders sieht es aus, wenn die Autovermietung über kein passendes Auto verfügt und euch daher ein anderes Modell anbietet. Eine Übersicht der Fahrzeugklassen bei CHECK24 erhaltet ihr hier.


Unfall mit Elektroauto
Da ihr Anspruch auf eine gleichwertige Fahrzeugklasse habt, dürft ihr theoretisch nach einem unverschuldeten Unfall mit eurem E-Auto auch ein solches Elektroauto mieten. Da das Angebot an E-Mietwagen bei vielen Vermietungen begrenzt ist und E-Autos häufiger mit höheren Mietkosten für die Versicherung verbunden sind, greift hier häufig die Schadensminderungspflicht. Ihr solltet also Preise zu herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen vergleichen und nicht auf ein Elektroauto beharren.
Tipps für den Ersatzwagen
  • Einen Preisvergleich nutzen.
  • Lieber eine niedrigere Fahrzeugklasse wählen, um Abzüge der Versicherung zu vermeiden.
  • Kostenübernahme für Extraleistungen wie Zusatzfahrende unbedingt mit der Versicherung absprechen.
  • Genau auf die Konditionen der Autovermietungen achten – diese haben teilweise teurere Tarife für Unfallgeschädigte.
  • Unser Mietwagen-Ratgeber liefert Antworten auf die häufigsten Fragen zu Mietwagen.

Mietdauer nach Unfall

Mietwagen-Ratgeber: Übergabe - Schlüssel

Ein Leihwagen steht euch immer so lange zur Verfügung, wie euer Fahrzeug in der Reparatur ist. Die genaue Dauer wird von der Werkstatt oder der Gutachterin beziehungsweise dem Gutachter – meist von der gegnerischen Versicherung gestellt – eingeschätzt und beträgt in der Regel zunächst 14 Tage. Sobald euer Fahrzeug wieder fahrbereit ist, müsst ihr den Mietwagen zurückgeben. Wenn euer Fahrzeug nach der im Gutachten festgelegten Zeit noch nicht vollständig repariert ist, solltet ihr auf die gegnerische Versicherung beziehungsweise die Gutachterin oder den Gutachter zugehen. Die Versicherung zahlt dann in Ausnahmefällen weiter, wenn beispielsweise ein Ersatzteil nicht lieferbar ist.


Gut zu wissen!
Als geschädigte Person in einem von euch unverschuldeten Unfall steht euch bereits unmittelbar nach dem Unfall ein Ersatzwagen zu. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Sachverständigengutachten erstellt, also die Schadenshöhe festgestellt wird.

Interimsfahrzeug

In einigen Fällen kann die gegnerische Versicherung euch die Beschaffung eines Interimsfahrzeugs zumuten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es absehbar ist, dass die Reparatur besonders lange dauert oder ihr Anspruch auf einen Neuwagen habt, dieser aber eine sehr lange Lieferzeit hat. Dann sind die Kosten für ein Interimsfahrzeug häufig günstiger als die Mietwagenkosten.


Ausnahme Totalschaden

Wenn euer Fahrzeug infolge eines Totalschadens nicht mehr fahrtüchtig ist, habt ihr als geschädigte Person ebenfalls Anspruch auf einen Mietwagen. Auch hier muss die Versicherung der Gegenseite für die Kosten des Ersatzwagens aufkommen. Dieser steht euch allerdings nur in der Zeit der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs zu – Sachverständige legen dafür häufig etwa 14 Tage fest.


Tipps für Unfallersatzwagen
  • Ruhe bewahren und in kniffligen Fällen nicht vor einer Rechtsberatung scheuen.
  • Setzt euch so schnell wie möglich mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt.
  • Ihr müsst euch nicht sofort entscheiden – Geschädigten steht immer eine kurze Bedenkzeit zu.
  • Zögert die Bedenkzeit nicht zu sehr in die Länge, denn so könnte euer Anspruch auf einen Mietwagen verloren gehen.
  • Kooperiert mit der gegnerischen Versicherung – dies kann zur Senkung des Folgekostenrisikos führen.
  • Nutzt einen Preisvergleich, um der gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachzukommen.
  • Sammelt alle Belege und Rechnungen – denn die Versicherungen verlangen Kostennachweise.
  • Dokumentiert alle Fahrten, die ihr mit dem Mietwagen unternehmt.
  • Nicht vergessen: Die Erstattung der Versicherung ist zweckgebunden – sie darf also nur für den Mietwagen ausgegeben werden.

Fazit

Nach einem Unfall gibt es freilich einiges zu beachten – dank unserer Tipps und Tricks solltet ihr aber im Fall der Fälle auf keinen Fall den Kopf verlieren. Ihr wisst nun, wann euch nach einem Unfall ein Mietwagen zusteht, dass dabei die Haftungsquote eine Rolle spielt und euer Fahrzeug auf jeden Fall fahruntüchtig sein muss. Überlegt euch genau, ob ihr einen Leihwagen benötigt oder ihr euch einen Nutzungsausfall entschädigen lassen wollt und kommuniziert in jedem Fall mit der Versicherung der Gegenseite. Am wichtigsten bleibt wohl: Ruhig bleiben, Belege sammeln und rechtzeitig handeln!

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig recherchiert und verfasst. Sie dienen als Inspiration, Information und stellen Empfehlungen der Redaktion dar. Dabei achten wir darauf, mit unseren Texten niemanden zu diskriminieren und beziehen in allen Formulierungen stets alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität ein.

Wer schreibt hier?

Nele Hanke_Quadrat
Nele Hanke

Kaum bin ich von einem Urlaub zurück, packt mich sofort die Reiselust und ich plane schon den nächsten Trip. Ob Auslandssemester in Schottland oder Hummus-Essen in Israel – ich entdecke für mein Leben gerne neue Kulturen. In der CHECK24 Online-Redaktion kann ich meine Liebe fürs Reisen in Blogartikeln, Destinationstexten und Reisetipps zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten zum Reisen inspirieren und bei dem Einen oder Anderen ebenfalls ein kleines Reisefieber entfachen kann.