Mietwagen-Ratgeber: Versicherung

Versicherung für Mietwagen

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Di. 05. Sept. 2023
Di. 05. Sept. 2023
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Alter des Fahrers: 27 – 73

Die Wahl des optimalen Versicherungsschutzes bei der Buchung eines Mietwagens kann mitunter eine kleine Herausforderung darstellen. Auf dieser Seite erfahren Sie unter anderem, welche Versicherungen es gibt und welche Leistungen diese beinhalten. Wir klären die wichtigsten Fragen zu Versicherungen für Mietwagen. 

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Versicherung für Mietwagen: Allgemeine Tipps

  • Achten Sie bei der Buchung auf ausreichend Versicherungsschutz und Deckungssummen!
  • Prüfen Sie, was die gebuchten Policen abdecken und was nicht.
  • Überlegen Sie bereits bei der Buchung, welche Zusatzpolicen Sie wollen und welche nicht.
  • Lassen Sie sich vor Ort nicht zu weiteren, unnötigen Versicherungen überreden.


Häufige Fragen zu Mietwagen-Versicherungen

Welche Versicherungen gibt es?

Bei den Versicherungen und Gebühren zeigen sich Autovermieter häufig kreativ in der Namensgebung. Die wichtigsten haben wir hier für Sie kurz aufgelistet, inklusive des englischen Namens, mit dem Sie im Ausland häufiger konfrontiert werden. Genauere Infos zu den einzelnen Versicherungen finden Sie weiter unten im jeweiligen Absatz zur Versicherung.

Die Haftpflichtversicherung (Liability Insurance (LI)) kommt für Schäden auf, die der Fahrer oder die Fahrerin einem Dritten oder dessen Eigentum zufügt, die also nicht am eigenen Mietfahrzeug entstehen. Die Versicherung kommt dabei nur für Schäden an Personen auf, die sich außerhalb des Mietfahrzeuges befinden. Für Personenschäden innerhalb des Mietfahrzeuges (z.B. Beifahrer und Beifahrerinnen) gibt es die Personeninsassenversicherung.

Der Vollkaskoschutz (Collision Damage Waiver (CDW) oder manchmal Fully Comprehensive Insurance) deckt Schäden am eigenen Mietwagen ab und leistet bei selbstverschuldeten Schäden sowie bei Parkschäden, die in Abwesenheit des oder der Versicherten entstehen, bei Fahrerflucht des Verursachers oder der Verursacherin und bei Vandalismus.

Die Diebstahlversicherung (Theft Protection (TP) oder Theft Insurance) springt ein, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Auch diese gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Sie gilt nicht für persönliche Gegenstände im Auto, wie zum Beispiel Reisegepäck.

Eine Personeninsassenversicherung (Personal Accident Insurance (PAI)) zahlt bei Unfällen, bei denen ein Mitfahrer oder eine Mitfahrerin verletzt wurde oder diese Schadensersatzforderung oder Ähnliches gegenüber dem Fahrer oder der Fahrerin geltend macht.

Eine Pannenversicherung („Roadside Assistance“ oder „Road Safe“) deckt die Folgekosten bei einer Fahrzeugpanne ab, selbst wenn diese durch nichtmechanische Teile am Auto entstanden ist.

Was ist eine Haftpflichtversicherung (HP)?

Die Haftpflichtversicherung (Liability Insurance) ist in fast allen Ländern Pflicht und in den meisten Fällen von vornherein im Buchungspreis inbegriffen. Sie schützt den Fahrer und die Fahrerin vor Ersatzansprüchen aus Schäden am Wagen eines Unfallgegners, Sachschäden von Dritten und Personenschäden, die außerhalb des Mietfahrzeugs entstanden sind. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese kann je nach Land und Veranstalter unterschiedlich hoch sein, sollte aber mindestens 1 Million Euro - am besten mehr - betragen. Eine entsprechende Erhöhung heißt häufig "Additional Liability Supplement" (ALI) oder "Extended Protection" (EP).


Achtung
  • Eine Haftpflicht mit gesetzlicher Mindesthöhe reicht in der Regel nicht aus, denn sie kann auch bei 0 Euro liegen.
  • In Österreich gilt seit Januar 2012 eine pauschale Mindestsumme von sieben Millionen Euro. Der österreichische Kraftfahrverband (ÖAMTC) empfiehlt zudem, kein Fahrzeug unter drei Millionen Euro anzumieten.

Was ist der Vollkaskoschutz (CDW/LDW)?

Mit dem Vollkaskoschutz (Collision Damage Waiver (CDW) oder Loss and Damage Waiver) (LDW) versichert sich der Fahrende gegen Schäden am Mietwagen. Sie können eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Allerdings werden oftmals nicht alle am Mietfahrzeug entstandenen Schäden vom Vollkaskoschutz übernommen. So werden z.B. Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden häufig nicht bezahlt, wenn dies nicht ausdrücklich in den Bedingungen des Veranstalters aufgeführt ist. Sie können entsprechende Angebote gezielt suchen, indem Sie bei einem Mietwagenvergleich auf unserer Webseite auf den Filter "Premium Schutz" zurückgreifen.

Was bedeutet Vollkasko mit Selbstbeteiligung?

Wenn Sie einen Kaskoschutz mit Selbstbeteiligung (Deductible oder Excess) gewählt haben, müssen Sie bis zur vereinbarten Höhe den Schaden oder den entsprechenden Anteil selbst bezahlen. Der Vermieter behält diesen Betrag aus der hinterlegten Kaution ein. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Anbieter, Land und Fahrzeugklasse. Sie bewegt sich in der Regel zwischen wenigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Die genaue Höhe entnehmen Sie den Mietbedingungen, die bei jedem Angebot auch auf CHECK24 direkt eingesehen werden können.


Tipp
Überprüfen Sie bei der Abholung den Mietwagen auf eventuelle Schäden oder Mängel und lassen Sie Dellen und Kratzer im Übergabeprotokoll vermerken. Bestehen Sie bei Rückgabe auf eine schriftliche Bestätigung über den tadellosen Zustand des Mietfahrzeugs und über die Freigabe des Kautionsbetrags. So können Sie ausschließen, dass Ihnen im Nachhinein angebliche Schäden berechnet werden. Achten Sie bereits bei der Buchung auf die Bewertung der Anbieter! Diese sind ein guter Indikator dafür, bei welchen lokalen Vermietern die Abholung und Rückgabe des Mietwagens reibungslos verläuft.

Was bedeutet Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?

Bei einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (Excess Refund oder Refundable Deductible) zahlen Sie im Schadensfall nichts dazu. Es gibt zwei Varianten: Bei der ersten ist die Vollkaskoversicherung komplett ohne Selbstbeteiligung, das heißt im Schadensfall wird Ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei der zweiten Variante, Rückerstattung der Selbstbeteiligung, erstattet der Veranstalter Ihnen im Schadenfall die Selbstbeteiligung (abzüglich der Bearbeitungskosten). In dieser Variante zahlen Sie den Betrag der Selbstbeteiligung zunächst selbst beim Vermieter vor Ort aus der hinterlegten Kaution. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie den Betrag von Ihrem Veranstalter entsprechend dessen AGB zurückerstattet, wenn Sie den Schadensbericht des Vermieters, eine Kopie des Mietvertrags, den Polizeibericht und Ihre Kreditkartenabrechnung mit der einbehaltenen Kaution bei unserem CHECK24-Mietwagen-Kundenservice einreichen.


Tipp
Bei Angeboten mit einer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (Rückerstattung) müssen Sie im Schadensfall in Vorkasse treten, dafür sparen Sie viel Geld, da diese Variante um einiges günstiger ist, als die Versicherung des Vermieters vor Ort zu kaufen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von mehreren Faktoren abhängig. Sie variiert je nach Größe und Wertigkeit des Fahrzeugs, Anmietland und Vermieter. Sie kann mehrere hundert Euro betragen.
Die exakte Höhe der Selbstbeteiligung können Sie den Details und Mietbedingungen des jeweiligen Angebots entnehmen.


Wichtig
Da die Selbstbeteiligung bei den meisten Angeboten die Grundlage für die Höhe der Kaution, die Sie bei Abholung auf Ihrer Kreditkarte blockieren lassen, bildet, achten Sie bitte auf eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.

Wann zahlt die Versicherung trotz Vollkaskoschutz nicht?

Der Vollkaskoschutz leistet u.a. nicht, wenn 

  • Sie auf unbefestigten Straßen fahren.
  • ein nicht im Mietvertrag eingetragener Fahrer oder eine Fahrerin den Mietwagen gefahren ist.
  • Reisegepäck oder private Gegenstände aus dem Mietwagen gestohlen werden.
  • Ihnen bei einem Unfall oder einer Panne Folgekosten entstehen, etwa für Abschleppdienst oder Telefonate.
  • Sie den Autoschlüssel verlieren.
  • der Innenraum des Mietwagens beschädigt wird.
  • Sie als Mieter oder Mieterin grob fahrlässig handeln.

Das Zivilrecht definiert Fahrlässigkeit als ein Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Beispiele für grob fahrlässiges Handeln sind

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Missachten der Vorfahrt
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt (nach einschlägigen Gerichtsurteilen)
  • Steuerung des Fahrzeugs durch eine nicht als Fahrer oder Fahrerin im Vertrag eingetragene Person

Wenn der Fahrer oder die Fahrerin eines Mietwagens fahrlässig handelt, werden die meisten Veranstalter den entstandenen Schaden nicht erstatten. Der Veranstalter hat hier jedoch meist einen Ermessensspielraum. Für die meisten anderen Punkte können Sie Zusatzpolicen abschließen, etwa eine Pannenversicherung oder eine Schlüsselversicherung, wie sie etwa in den USA häufig angeboten wird.

Was ist eine Diebstahlversicherung (TP)?

Eine Diebstahlversicherung (Theft Protection) sichert Sie für den Fall ab, dass Ihr Mietwagen gestohlen wird. Es gibt die Diebstahlversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung. Diese entspricht üblicherweise der Höhe der Selbstbeteiligung des Vollkaskoschutzes. Sie gilt nicht für persönliche Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befinden, wie zum Beispiel Reisegepäck. Auch Schäden am aufgebrochenen Wagen sind nicht gedeckt, wenn Wertgegenstände offen sichtbar im Wagen zurückgelassen wurden. Wenn der Wagen mit einem verlorenen Schlüssel entwendet wurde, springt die Diebstahlversicherung ebenfalls nicht ein, da dies als grob fahrlässiges Verhalten gewertet wird.

Was ist eine Personeninsassenversicherung (PAI)?

Der Personen-Insassenschutz deckt Personenschäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. In den meisten Ländern kann eine solche Insassenversicherung extra abgeschlossen werden.

Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach dem gegenseitigen Verhältnis der Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahestehenden Personen (zum Beispiel bei Geschäftsbeziehungen).

Wie viel leistet eine Personeninsassenversicherung?

Die Leistungen der Personeninsassenversicherung hängen vom jeweiligen Anbieter und der jeweiligen Versicherung ab. Die Leistungen richten sich nach der Schwere der Verletzungen.

Beispiele für die Leistungen einer Personeninsassenversicherung in den USA: 

  • bis zu US$ 5.000 für Rücktransport des Leichnams bei Unfall/Todesfolge
  • bis zu US$ 10.000 für Notfallmedizin bei Unfall mit Personenschaden
  • bis zu US$ 500 pro Woche für Verdienstausfall während Genesungszeit
  • US$ 250.000 im Todesfall, Verlust von zwei Körperteilen, Erblindung
  • US$ 125.000 bei Verlust eines Körperteils oder Erblindung eines Auges
  • US$ 62.500 bei Verlust von zwei Fingern an einer Hand

Was ist eine Pannenversicherung (Roadside Assistance / Road Safe)?

Während eine Vollkaskoversicherung sowohl bei Unfällen als auch Pannen für Schäden am Fahrzeug aufkommt, sind Folgekosten wie Abschleppdienst, Taxi- und Telefongebühren oder Kosten für eine Hotelübernachtung nicht inbegriffen. Auch einen Ersatzwagen gibt es meist nur auf Kulanz des Vermieters. Eine zusätzliche „Road Safe“- oder „Road Assistance“-Versicherung deckt genau diese Fälle ab. 

Die gleichen Services erhalten jedoch auch Mitglieder eines Automobilclubs oder Inhaber und Inhaberinnen eines KFZ-Schutzbriefs, den viele Autoversicherungen anbieten. Prüfen Sie, welche Variante sich für Sie lohnt. Vor allem bei mehrfachen Auslandsreisen im Jahr lohnt sich meist eine Clubmitgliedschaft oder ein KFZ-Schutzbrief.

Benötige ich zusätzliche Versicherungen?

Neben den üblichen Posten wie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung können Sie gegebenenfalls weitere Versicherungen beim Vermieter vor Ort gegen eine Gebühr abschließen. Häufig ist dies jedoch nicht notwendig, da die Veranstalter in Deutschland umfassende Versicherungspakete anbieten. Alternativ können Sie im Laufe des Buchungsvorgangs bei CHECK24 für jedes Angebot einen Komplettschutz mit einem unserer Kooperationspartner buchen. Stellen Sie möglichst sicher, dass Sie Versicherungsleistungen, die schon über den Veranstalter oder CHECK24 und einen Partner abgedeckt sind, nicht noch einmal vor Ort abschließen.

Generell gilt: Ihnen auf dem Voucher des über CHECK24 gebuchten Mietwagens zugesicherte Angaben über Versicherungen sind bindend. Verpflichtende Zusatzversicherungen sind daher niemals nötig, unter Umständen jedoch sinnvoll.

Vor allem im Ausland lohnt es sich, über zusätzliche Versicherungen nachzudenken. In Island empfehlen wir etwa dringend das Abschließen einer Sand- und Ascheversicherung, da bei Stürmen Sand und Asche von Vulkanausbrüchen aufgewirbelt werden können, die unter Umständen Lackschäden verursachen. Bei CHECK24 sind Angebote mit diesem Versicherungsschutz als „Island-Versicherung“ gekennzeichnet. Mit dieser sind Sie nicht nur gegen Sand und Asche, sondern auch gegen Steinschlag und Schotterschäden abgesichert. In den USA kann es hingegen sinnvoll sein, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat mitunter stark und können im Schadensfall zu niedrig angesetzt sein. Überprüfen Sie die Deckungssumme vorab in den Mietbedingungen. Eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro ist empfehlenswert.

Welche ergänzenden Versicherungen sind sinnvoll?

Welche ergänzenden Versicherungen gewünscht sind, entscheidet jeder Kunde und jede Kundin selbst. Unbedingt empfehlen wir, bereits bei Buchung des Mietwagens auf Folgendes zu achten: 

  • Mindestens 1 Million Euro bzw. Dollar Haftpflicht
  • Vollkasko ohne Selbstbeteiligung
  • Diebstahlversicherung (falls nicht in der Vollkasko enthalten)

Unter Umständen sinnvoll vor Ort bei Abholung sind:

  • Eine Road-Assist-Versicherung gegen Kosten bei einer Panne
  • Personeninsassenversicherung (wenn Sie mit Ihnen nicht nahestehenden Personen im Auto fahren)

Für wen gilt der Versicherungsschutz bei Mietwagen?

Der Versicherungsschutz gilt in jedem Fall für die Fahrerin oder den Fahrer sowie alle eingetragenen Zusatzfahrenden, sofern keine unerlaubten Strecken gefahren werden. Dies können etwa unbefestigte Straßen oder nicht angemeldete Fahrten ins Ausland sein. Kommt es auf unerlaubten Strecken zu einem Schaden, erlischt der Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Schäden, die nicht eingetragene Fahrerinnen oder Fahrer verursachen. In den USA kann es vorkommen, dass eine Versicherung auch für etwaige Ehepartnerinnen oder Ehepartner gilt. Diese müssen dann nicht als zusätzliche Fahrende eingetragen werden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich darüber im Vorfeld bei Ihrer Autovermietung informieren.

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