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EU plant neue Regeln: Fahrverbote sollen europaweit gelten

München, 28.03.2025 | 08:49 | sei

In der EU bahnt sich eine wichtige Reform im Verkehrsrecht an: Fahrverbote, die wegen schwerer Verstöße wie Trunkenheit am Steuer oder überhöhter Geschwindigkeit verhängt werden, sollen künftig in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Darauf haben sich das Europäische Parlament, der EU-Rat und die Kommission verständigt. Die Regelung betrifft alle Fahrverbote ab einer Dauer von mindestens drei Monaten und könnte in frühestens drei Jahren in Kraft treten.

Polizist mit Kelle kontrolliert Autofahrerin.

Künftig soll ein Fahrverbot im EU-Ausland auch im Heimatland gelten - die EU plant eine Neuregelung.

Bisher war es so: Wer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt und ein Fahrverbot erhält, darf meist weiterhin im Heimatland fahren. Künftig soll sich das ändern. Hat ein Mitgliedsstaat eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt – zum Beispiel nach einer Trunkenheitsfahrt oder bei extremem Tempoverstoß –, soll das Verbot auch im Land gelten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Um dies zu ermöglichen, sollen die Mitgliedsstaaten untereinander Informationen zu Verkehrsverstößen austauschen. Sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, muss das Ausstellungsland das Verbot umsetzen. Der betroffene Führerscheininhaber oder die -inhaberin dürfte dann EU-weit kein Fahrzeug mehr führen.

Strafen auch für Urlauberinnen und Urlauber spürbar

Besonders relevant ist die Neuregelung für Reisende, die mit dem Auto in der EU unterwegs sind. Wer beispielsweise im Italienurlaub bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird und ein Fahrverbot erhält, könnte künftig auch in Deutschland den Führerschein für die gleiche Dauer abgeben müssen. Aus Sicht des ADAC ist das ein sinnvoller Schritt. Die europaweite Geltung solcher Maßnahmen könne die Verkehrssicherheit erhöhen und abschreckend wirken, so ein Sprecher des Automobilclubs. Bisher sei es nicht nachvollziehbar, dass schweres Fehlverhalten im Ausland in der Heimat folgenlos bleibe.

Formelle Zustimmung steht noch aus

Zwar haben sich die EU-Institutionen politisch bereits geeinigt, die formelle Annahme durch Rat und Parlament steht aber noch aus. Diese gilt jedoch als sicher. Die Umsetzung der neuen Regelung dürfte laut EU-Kommission frühestens in drei Jahren erfolgen.