Das Fahrverbot gilt auf einem rund 50 Kilometer langen Abschnitt der Amalfitana zwischen Vietri sul Mare und Positano. An geraden Kalendertagen dürfen dort Fahrzeuge mit gerader Endziffer auf dem Kennzeichen nicht fahren – an ungeraden Tagen gilt das Fahrverbot entsprechend für diejenigen mit ungerader Endziffer. Die Regelung gilt jeweils von 10 bis 18 Uhr.
Betroffene Zeiträume im Jahr 2025:
24. April bis 5. Mai: täglich
1. Juni bis 31. Juli: nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
1. August bis 30. September: täglich
1. bis 31. Oktober: nur an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Wer ist betroffen – und wer nicht?
Von den Fahrverboten eingeschlossen sind Mietwagen und ausländische Pkw – auch Reisende aus Deutschland müssen sich demnach an die Vorgaben halten. Urlauberinnen und Urlauber, die in einem Hotel entlang der Strecke untergebracht sind, dürfen jedoch am An- und Abreisetag passieren. Voraussetzung ist eine nachweisbare Reservierung. Motorräder, Roller, Vespas und Taxis sind vom Verbot ausgenommen.
Zusätzliche Einschränkungen für Wohnmobile
Für größere Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Fahrzeug-Gespanne mit einer Gesamtlänge von mehr als sechs Metern gilt ganzjährig ein gesondertes Fahrverbot: Täglich von 06:30 bis 24 Uhr dürfen sie die Amalfitana nicht befahren. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder ab 80 Euro aufwärts.
Empfehlung für die Anreise
Wer die Amalfiküste stressfrei erleben möchte, sollte auf Busse oder Boote ausweichen. Vom Bahnhof in Vietri sul Mare fahren stündlich Schiffe Richtung Amalfi (ca. 10 Euro). Von dort bestehen Umsteigemöglichkeiten nach Positano oder Capri.