Wohnmobil-Reisen: Gurtpflicht gilt auch auf dem Weg zur Toilette

Ein Wohnmobil mag wie ein fahrendes Zuhause wirken – doch sobald es sich bewegt, gelten die Regeln des Straßenverkehrs. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) aktuell hin: Wer während der Fahrt ohne triftigen Grund den Sicherheitsgurt löst, etwa für den Toilettengang, verstößt gegen die Gurtpflicht – und bringt sich selbst in Gefahr.

Wohnmobil mit Fahrrädern fährt entlang eines Bergsees.
Im Wohnmobil gilt während der Fahrt Gurtpflicht – auch für den Gang zur Toilette.

Der ACE macht deutlich: Während der Fahrt muss jeder Insasse und jede Insassin angeschnallt bleiben – auch auf dem Weg zur Bordtoilette. Wer sich ohne triftigen Grund abschnallt, riskiert in Deutschland ein Bußgeld von 30 Euro – und bei einem Unfall ernsthafte Verletzungen. Einzige Ausnahme: Der Camper steht im Stau komplett still. In diesem Fall darf man sich kurzzeitig bewegen. Rollt der Verkehr jedoch wieder an oder fließt zäh, gilt: wieder anschnallen.

Kindersitze und Tiere: Auch im Camper gelten klare Regeln

Kinder unter zwölf Jahren oder unter 1,50 Meter benötigen laut Gesetz auch im Wohnmobil einen passenden Kindersitz. Dieser muss an einem zugelassenen, vorwärtsgerichteten Sitzplatz mit Dreipunktgurt befestigt werden – sonst drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt. Haustiere gelten als Ladung und müssen ebenfalls gesichert werden, etwa in einer Box oder mit einem speziellen Rückhaltesystem.

Quelle: dpa