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Tempolimit in Spanien wird in Innenstädten verschärft

München, 03.05.2021 | 10:48 | soe

In Spanien tritt zum 11. Mai 2021 eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit ändern sich auch für Mietwagenfahrer einige Regeln, insbesondere gelten laut einem Bericht der Teneriffa News in spanischen Innenstädten künftig strengere Tempolimits. Die Beschlüsse der Regierung in Madrid greifen für ganz Spanien und somit auch auf Mallorca und den Kanarischen Inseln.

Barcelona und Umgebung

In spanischen Innenstädten gelten ab dem 11. Mai neue Tempolimits.

Die Änderungen betreffen aus Sicht von Mietwagenfahrern in Spanien vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts. Dort wird bei den Regelungen zwischen ein- und mehrspurigen Straßenabschnitten unterschieden. Steht Autofahrern in beide Richtungen mehr als eine Fahrspur zur Verfügung, bleibt das Tempolimit wie schon bisher bei den auch in deutschen Stadtgebieten üblichen 50 Stundenkilometern. Gibt es hingegen je Fahrtrichtung nur eine Spur, darf nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden. In den Innenstadtbereichen, in denen keine erkennbare Barriere – wie beispielsweise ein Bordstein – zwischen der Fahrbahn und dem Fußweg besteht, sinkt die erlaubte Maximalgeschwindigkeit sogar auf 20 Stundenkilometer.
 
Grund für die neue Straßenverkehrsordnung
 
Mit der neuen Regelung wollen die Behörden die Zahl innerstädtischer Verkehrsunfälle senken und insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer besser schützen. Nach Angaben der Teneriffa News stieg die Anzahl der Verkehrstoten bei innerstädtischen Unfällen in Spanien um sechs Prozent, mehr als vier Fünftel von ihnen waren dabei als Fußgänger, Rad- oder Motorradfahrer unterwegs. Durch eine Senkung der Fahrgeschwindigkeit haben Autofahrer nicht nur einen kürzeren Bremsweg, sondern die Überlebenschance im Fall einer Kollision ist für den angefahrenen Fußgänger auch erheblich höher. Darüber hinaus soll das niedrigere Tempo auch einen Beitrag zum Lärmschutz leisten.
 
Weitere neue Verkehrsregeln in Spanien
 
Eine weitere Änderung betrifft das Überholen in Spanien: Bislang durfte die jeweils zulässige Maximalgeschwindigkeit bei Überholmanövern um bis zu 20 Stundenkilometer überschritten werden. Diese Sonderregel ist nun hinfällig, auch während des Überholens ist das Tempolimit einzuhalten. Spanier müssen sich zudem auf Anpassungen im Punktesystem einstellen. Im Gegensatz zur deutschen Regelung werden in Spanien bei Verkehrsverstößen Punkte von einem Guthaben abgezogen. Für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, Verstöße gegen die Gurt- und Helmpflicht sowie bei der Nutzung von Radarwarngeräten drohen ab dem 11. Mai höhere Punkt- beziehungsweise Geldstrafen.