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Mietwagen in Thailand: Neue Führerscheinregel ab 1. Mai

München, 25.03.2021 | 12:20 | soe

Thailand hat zum 1. Mai 2021 die Führerscheinregeln geändert. In seinen Reisehinweisen legt das Auswärtige Amt dar, dass ab diesem Datum nur noch Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 anerkannt werden. Mietwagenfahrer aus Deutschland müssen zusätzlich ihre deutsche Fahrerlaubnis vorzeigen.

Thailand: Sri Racha

In Thailand gelten ab dem 1. Mai neue Vorschriften für den Internationalen Führerschein.

Bis Ende April werden in Thailand wie schon bisher noch internationale Führerscheine anerkannt, die nach den Vorgaben des älteren Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt wurden. Ab Mai sind diese Dokumente zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Thailand nicht mehr ausreichend. Wichtig ist außerdem, dass der Internationale Führerschein nach wie vor nur in Kombination mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit besitzt. Wer sich länger als drei Monate in Thailand aufhält, muss sich um einen thailändischen Führerschein kümmern.
 
Weitere Vorgaben für Mietwagenfahrer in Thailand
 
Zum Mieten eines Wagens in Thailand muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens zwei Jahren im Besitz seines Führerscheins sein. Zwischen 21 und 24 Jahren erheben manche Mietwagenanbieter zudem eine Jungfahrergebühr. Weiterhin zu beachten ist, dass in Thailand Linksverkehr herrscht und Handytelefonate am Steuer verboten sind. Innerhalb von Ortschaften gelten meist Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 bis 60 Stundenkilometern, auf Überlandstraßen von 90 bis 100 Kilometern pro Stunde. In den Städten verläuft der Verkehr jedoch oft nicht nach geltenden Regeln, besondere Vorsicht sollte Moped- und Motorradfahrern gelten. Bei der Passage von Tunneln und Brücken kann je nach Strecke eine Mautgebühr fällig werden.
 
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
 
Die Wiener Straßenverkehrskonvention von 1968 sollte den Straßenverkehr der unterzeichnenden Länder durch standardisierte Regeln sicherer gestalten. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und des internationalen Tourismus verständigten sich die Teilnehmer der UN-Konferenz in Wien 1968 auf eine Überarbeitung des bis dahin geltenden Regelwerks, des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr von 1926. Thailand hatte das Wiener Übereinkommen zwar bereits unterzeichnet, bislang jedoch noch nicht ratifiziert.