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Mietwagen falsch betankt: Kunde haftet

München, 06.09.2016 | 14:43 | hze

Vor dem ersten Tanken sollten Mietwagen Kunden unbedingt überprüfen, welchen Kraftstoff das Fahrzeug benötigt. Wie aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, muss der Mieter für Folgeschäden einer Fehlbetankung am Fahrzeug haften. Wird fälschlicherweise Benzin statt Diesel in den Tank gefüllt – oder umgekehrt – drohen dem Motor schwere Schäden.

Schlüsselübergabe

Bei der Anmietung muss sich der Kunde mit dem Leihauto vertraut machen. Dazu zählt auch, welchen Kraftstoff der Wagen benötigt.

Im verhandelten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis München für einen längeren Zeitraum eine Mercedes A-Klasse mit Benzinmotor angemietet. Später wurde der Wagen gegen eine größere Mercedes B-Klasse mit Dieselmotor getauscht, welche die Frau dann fälschlicherweise mit Benzin statt Diesel betankt hatte. Beim Weiterfahren entstand dadurch ein Motorschaden. Die Kosten für Reparatur, Abschleppdienst und Sachverständigengutachten in Höhe von 1.150,57 Euro stellte die Vermietung der Frau in Rechnung. Diese weigerte sich und sah die Schuld beim Vermieter, da er ihr beim Tausch vergleichbares Fahrzeug zugesichert und nicht auf die unterschiedliche Kraftstoffart hingewiesen hatte.

Das Gericht gab jedoch der Autovermietung Recht, denn die Beklagte habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Im Rahmen des Mietvertrags sei sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Eigentum des Vermieters keinen Schaden nimmt. Dazu zähle auch die Prüfung, welchen Kraftstoff ein fremdes Fahrzeug benötigt. Da sie trotz deutlich sichtbaren Hinweisen auf Tankdeckel und -verschluss Benzin statt Diesel getankt hat, habe sie grob fahrlässig gehandelt (AG München Aktenzeichen 113 C 27219/14). Da es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, kommt auch die Versicherung nicht für den Schaden auf (vgl. BGH-Urteil vom 25.6.2003; Az.: IV ZR 322/02).