Italien: Neue Reifenregel gilt ab sofort für Sommerreisen

Reisende mit dem Auto oder Mietwagen in Italien sollten ab sofort besonders genau auf die Reifen achten: Seit dem 15. April 2025 gelten neue Vorschriften zur Sommerbereifung. Wer mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – bis zu 1.682 Euro.

Mietwagen: VW up
Seit April 2025 gelten in Italien neue Regeln für die Reifenwahl – wer mit dem Auto oder Mietwagen unterwegs ist, sollte den Reifencode prüfen. © VW

In den Sommermonaten, genauer vom 15. April bis 15. Oktober, darf in Italien nur noch mit geeigneter Bereifung gefahren werden. Das betrifft vor allem Winter- und Ganzjahresreifen, die für geringere Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Entscheidend ist der sogenannte Geschwindigkeitsindex, der seitlich auf dem Reifen steht – meist als Buchstabe wie „T“, „H“ oder „V“. Dieser Buchstabe muss mindestens dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert entsprechen. Ist er niedriger, müssen Sommerreifen montiert werden.

 

Was heißt das für Urlauberinnen und Urlauber?

Wer mit dem eigenen Auto nach Italien fährt, sollte vor der Abreise prüfen, ob die aktuellen Reifen zur Zulassung passen. Der Index steht direkt auf dem Reifenprofil. Bei Mietwagen sollte man bei der Übernahme sicherstellen, dass die Reifen den Vorschriften entsprechen – gerade, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Allwetterreifen handelt. Ein kurzer Hinweis beim Anbieter genügt in der Regel.

 

Was passiert bei Verstößen?

Noch gilt in eine Übergangsfrist bis zum 15. Mai – ab dann drohen Strafen. Wer mit falscher Bereifung in Italien erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 422 bis 1.682 Euro. In Einzelfällen kann das Fahrzeug sogar stillgelegt werden. Auch unabhängig vom Index gilt: Abgefahrene oder beschädigte Reifen können bereits ab 87 Euro geahndet werden.