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Italien: Fahrradtransport auf Heckträgern wird einfacher

München, 27.01.2025 | 13:50 | nmh

Pünktlich zur Planung der Osterferien tritt in Italien eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Transport von Fahrrädern, Skiern und Snowboards auf Fahrzeugen erleichtert. Nun sind in den meisten Fällen keine reflektierenden Warntafeln mehr nötig. Besonders für Urlauberinnen und Urlauber, die gerne Radregionen wie den Gardasee besuchen, bringt die neue Regelung praktische Vorteile.

Mallorca: Fahrrad Radfahrer

Neue Vorschriften erleichtern den Fahrradtransport auf Fahrzeugen in Italien.

Das italienische Verkehrsministerium hat die Vorschriften für den Transport von Fahrrädern auf Heckträgern gelockert. Ab sofort ist keine reflektierende Warntafel mehr erforderlich, wenn der Fahrradträger auf der Anhängerkupplung montiert ist und über ein Wiederholungskennzeichen sowie eine eigene Beleuchtung verfügt. Damit entfällt eine bislang oft als lästig empfundene Pflicht, die viele Urlauberinnen und Urlauber betraf.
 
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
 
Die neue Regelung betrifft Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUVs und Wohnmobile) sowie N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und gilt ausschließlich für Trägersysteme, die an der Anhängerkupplung befestigt sind. Für andere Fahrradträger, etwa solche, die direkt an der Heckklappe montiert werden, bleibt die Pflicht zur rot-weiß schraffierten Warntafel bestehen. Diese muss mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und aus Metall sein. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht wird mit 87 Euro Bußgeld geahndet. Nach jahrelanger Unsicherheit sorgt die Gesetzesänderung nun für rechtliche Klarheit und einen praktischen Vorteil für Reisende.
 
Fahrradurlaub in Italien
 
Italien, insbesondere Regionen wie der Gardasee, zählt zu den beliebtesten Reisezielen für Radfahrende. Dank der gelockerten Vorschriften wird der Fahrradtransport für viele Urlauberinnen und Urlauber bequemer. Dies dürfte die Attraktivität des Landes als Fahrrad-Destination zusätzlich steigern.