Fahranfänger müssen im Ausland langsamer fahren

Für Fahranfänger, die im Ausland unterwegs sind, gelten oft andere Temporegeln und Promillegrenzen. Darauf macht der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) aufmerksam. Wer seinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt, muss etwa in Frankreich, Italien und Kroatien auf Landstraßen und Autobahnen langsamer fahren.
Egal ob mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen, Führerschein-Neulinge müssen im Urlaub den Fuß vom Gas nehmen. In Italien dürfen sie auf Schnellstraßen nur 90 km/h statt der üblichen 110 km/h fahren, auf Autobahnen ist nur 100 km/h statt 130 km/h gestattet. Eine ähnliche Regelung gibt es in Frankreich, wo Fahrer in den ersten drei Jahren außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen nur 110 km/h schnell sein dürfen. In Kroatien ist Autofahrern bis zum Alter von 25 Jahren außerorts nur Tempo 80 gestattet, auf Schnellstraßen sind 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit rechnen. Doch auch andernorts sollten Urlauber auf ihre Geschwindigkeit achten. Auf Mallorca wollen die Behörden künftig verstärkt Jagd auf Temposünder machen.

Besonders hart greifen die Ordnungshüter im Ausland bei Alkoholvergehen durch und verhängen teils drakonische Strafen. Für Fahranfänger gelten hier meist deutlich strengere Promillegrenzen. Wer etwa in Österreich in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.180 Euro rechnen. In Dänemark pfändet der Staat im schlimmsten Fall ein komplettes Nettomonatsgehalt. In Italien dürfen Fahranfänger unter 21 überhaupt keinen Alkohol im Blut haben (0,0 Promille), sonst drohen bis zu 627 Euro Strafe.
LandPromillegrenzeAlter des FahranfängerBußgeld in €

Promillegrenze für Fahranfänger

Deutschland0,0in den ersten 2 Jahren u. bis zum Alter von 21 Jahrenmind. 250
Österreich0,1in den ersten 2 Jahren36 - 2180
Italien0,0in den ersten 3 Jahren u. bis zum Alter von 21 Jahren156 - 627
Spanien0,3in den ersten 2 Jahrenmind. 500
Frankreich0,2in den ersten 3 Jahrenmind. 135
Schweiz0,1in den ersten 3 Jahren545*
Niederlande0,2in den ersten 5 Jahrenmind. 300
Slowenien0,0in den ersten 2 Jahren u. bis zum Alter von 21 Jahrenmind. 300
Kroatien0,0bis zum Alter von 24 Jahrenmind. 90
Ungarn0,0allgemeine Promillegrenzebis 970
Dänemark0,5allgemeine Promillegrenzebis 1 MV**
Polen0,2allgemeine Promillegrenzemind. 145
*Wechselkurs bedingt **MV = Monatsnettoverdienst Quelle: ADAC