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Diesel-Fahrverbot in München: Das sind die aktuellen Regeln

München, 16.02.2023 | 10:50 | twi

Seit dem 1. Februar gilt in München auch auf dem Mittleren Ring ein Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge. Damit wurde die Umweltzone der bayerischen Landeshauptstadt um deren wichtigste Verkehrsader erweitert. Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Lieferverkehr gilt jedoch vorerst eine Ausnahme.

Verkehrssituation in München

In München gilt auch auf dem Mittleren Ring ein Diesel-Fahrverbot.

Mit der Maßnahme möchte die Stadtverwaltung München dafür sorgen, dass der seit 2010 geltende Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert schnellstmöglich eingehalten werden kann. In diesem Rahmen wurde beschlossen, dass die Umweltzone auf dem Mittleren Ring nicht mehr von Autos mit einer Euro 4/IV Abgasnorm und schlechter befahren werden darf. Wenn der Stickstoffdioxid-Grenzwert nicht eingehalten werden kann, wird die Regelung ab dem 1. Oktober verschärft. Die Verschärfung sieht vor, dass alle Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5/V ebenfalls nicht mehr in die Umweltzone einfahren können. Sollte auch mit dieser Verschärfung kein Erfolg erzielt werden können, werden ab dem 1. April 2024 auch die vorher noch geltenden Ausnahmen für den Lieferverkehr sowie Anwohnende gestrichen. Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen den Mittleren Ring nutzen, wenn sie über eine Grüne Umweltplakette verfügen.
 
Diese Ausnahmen gelten
 
Vorerst dürfen Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lieferverkehr auch mit einer schlechteren Abgasnorm als Euro 5/V in die Umweltzone einfahren, gleiches gilt für offizielle Einsatzfahrzeuge sowie Pflegedienste. Ebenso dürfen bis auf Weiteres Mietwagen sowie Handwerkerinnen und Handwerker die Umweltzone befahren. Auch Schwerbehinderte und Schichtdienstleistende können mit einer Ausnahmegenehmigung den Mittleren Ring sowie die Umweltzone nutzen. Zudem gewährt die Stadt München auf Antrag hin Einzelausnahmen, wenn beispielweise private Härtefälle vorliegen oder ein Fahrzeug für regelmäßige Arztbesuche genutzt wird. Beantragt werden kann eine Ausnahme per E-Mail an ausnahmeumweltzone.kvr@muenchen.de.
 
Abgasnorm in Fahrzeugschein hinterlegt
 
Autofahrende finden die Abgasnorm in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein, unter Punkt 14. Dort ist entweder die zugehörige Schlüsselnummer oder direkt die Abgasnorm abgedruckt. Die Zahl, die auf der Umweltplakette zu finden ist, hat mit der Abgasnorm hingegen nichts zu tun. Die Kontrolle des Fahrverbots erfolgt im Rahmen der polizeilichen Verkehrskontrollen sowie bei Geschwindigkeitskontrollen oder bei Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch die kommunale Verkehrsüberwachung. Wird ein Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot festgestellt, wird auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verordnet. Zuzüglich der Gebühren und Auslagen müssen insgesamt 128,50 Euro gezahlt werden. Ein Punkt im Fahreignungsregister wird jedoch nicht eingetragen.