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München, 03.12.2014 jw
| 13:24 |Autovermieter dürfen ihre Fahrzeuge an der Weiterfahrt hindern, wenn Kunden mit dem Wagen über Landesgrenzen fahren, ohne dass dies vertraglich erlaubt ist. Das geht aus einem aktuellen, rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Ein Mietwagen-Anbieter hatte einen Porsche wegen Verdacht auf Diebstahl lahmgelegt, abschleppen lassen und dem Kunden die anfallenden Kosten berechnet – zu Recht wie die Richter entschieden.
Nur wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt, dürfen Kunden mit Mietwagen über Landesgrenzen fahren.