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Urteil: Vermieter dürfen Autos bei unbefugtem Grenzübertritt lahmlegen

München, 03.12.2014 | 13:24 | jw

Autovermieter dürfen ihre Fahrzeuge an der Weiterfahrt hindern, wenn Kunden mit dem Wagen über Landesgrenzen fahren, ohne dass dies vertraglich erlaubt ist. Das geht aus einem aktuellen, rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Ein Mietwagen-Anbieter hatte einen Porsche wegen Verdacht auf Diebstahl lahmgelegt, abschleppen lassen und dem Kunden die anfallenden Kosten berechnet – zu Recht wie die Richter entschieden.

Mietwagen auf Landstraße

Nur wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt, dürfen Kunden mit Mietwagen über Landesgrenzen fahren.

Ein Mann hatte in München einen Porsche gemietet und durfte mit diesem laut Vertrag nur auf deutschen und österreichischen Straßen unterwegs sein. Dennoch fuhr er mit dem Sportwagen nach Italien. Der Vermieter lokalisierte den Wagen per GPS und ging davon aus, dass er gestohlen worden sei. Alle Versuche, den Kunden zu kontaktieren, waren zuvor erfolglos geblieben.

Daraufhin griff das Unternehmen per Computer auf die Elektronik des Wagens zu, legte diesen zunächst lahm und beauftragte eine Abschleppfirma, das Fahrzeug zurück nach Deutschland zu transportieren. Kurz bevor diese am Standort eintraf, stellte der Vermieter über das GPS-System fest, dass sich das Auto erneut bewegte. Er ging daher davon aus, dass die vermeintlichen Diebe den Porsche abtransportierten und schickte einen seiner Mitarbeiter nach Mailand, da an diesem Tag – einem Sonntag – weder von den italienischen noch den deutschen Behörden effektive Hilfe zu erwarten war. Um die entstandenen Kosten zu decken, behielt der Vermieter 3.000 Euro von der Kaution für das Fahrzeug ein.

Die Richter erklärten die Vorgehensweise des Unternehmens nun für rechtmäßig. Der Mieter habe sich nicht an den Vertrag gehalten. Dieser enthalte eine Klausel mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug bei nicht genehmigten Auslandsfahrten umgehend eingezogen wird und die dadurch entstandenen Kosten sowie noch offene Mietbeträge aus der Kaution gedeckt werden können.