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Spanien: Neue Verkehrsregeln zu Handynutzung, Überholen und mehr

München, 21.03.2022 | 15:17 | soe

Auto- und Mietwagenfahrende in Spanien müssen seit dem 21. März 2022 neue Verkehrsregeln beachten. In der reformierten Fassung der Straßenverkehrsordnung sind unter anderem geänderte Bestimmungen zur Handynutzung am Steuer, zu Überholvorgängen und zu Halteverboten festgeschrieben. Viele Verstöße werden von nun an härter bestraft.

Autofahrer mit Handy in der Hand.

Handynutzung am Steuer wird in Spanien künftig härter bestraft.

Sowohl auf dem spanischen Festland als auch auf den Kanarischen Inseln sowie auf den Balearen inklusive Mallorca sind die neuen Straßenverkehrsregeln mit dem heutigen Tag in Kraft getreten. Mit ihnen beabsichtigen die Behörden, eine Reduzierung der Unfallgefahr und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen zu bewirken. Da Ablenkungen am Steuer statistisch zu den häufigsten Ursachen für Autounfälle zählen, geraten unter anderem Handynutzer und -nutzerinnen stärker ins Visier der Verkehrsüberwachung. Geahndet werden Verstöße in Spanien nicht nur mit Geldbußen, sondern auch mit einem Punktesystem. Im Gegensatz zur deutschen Regelung werden die Punkte jedoch bei Fehlverhalten nicht gesammelt, sondern von einem Konto abgezogen. Dieses weist jedem Autofahrenden zunächst bis zu 15 Punkte als Guthaben zu.
 
Hände ans Lenkrad
 
Wer während der Fahrt auf spanischen Straßen sein Smartphone bedient, riskiert den Verlust von sechs statt wie bisher drei Punkten und muss mit 200 Euro Strafe rechnen. Dabei ist es auch nicht erlaubt, Anrufe manuell anzunehmen und auf die Freisprechanlage umzuschalten, selbst das bloße in-der-Hand-Halten des Handys gilt schon als Verstoß. Auch die Bedienung von Navigations-Apps oder Navigationssystemen fällt unter die verbotene Ablenkung – für deren Programmierung muss die Fahrt durch einen Halt unterbrochen werden. Ebenso droht ein Abzug von sechs Punkten, wenn Rad- oder Motorradfahrende in zu geringem Abstand überholt werden. Auf zweispurigen Strecken ist dafür die gesamte Parallelspur zu nutzen und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 
Keine Ausnahme vom Tempolimit beim Überholen
 
Bisher galt in Spanien beim Überholen von anderen Fahrzeugen, dass die eigentlich an dieser Stelle geltende Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 Stundenkilometer überschritten werden durfte. Diese Sonderregelung entfällt fortan: Auch Überholende müssen sich ans Tempolimit halten beziehungsweise auf den Überholvorgang verzichten, wenn dieser nicht innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist. Zudem darf auf Radwegen künftig weder gehalten noch geparkt werden. Teuer kommen Verkehrsteilnehmenden Verstöße gegen die Null-Promille-Grenze für minderjährige Fahrer und Fahrerinnen (auch auf Fahrrädern und Rollern) zu stehen, diese schlagen mit einer Strafe über 500 Euro zu Buche. Ebenso viel Bußgeld muss künftig gezahlt werden, wenn jemand einen potenziell gefährlichen Gegenstand aus dem fahrenden Auto wirft – dazu zählen aufgrund der Brandgefahr auch Zigarettenkippen.