Jetzt anmelden und Angebote mit bis zu 50% Rabatt sehen
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Sie sind hier:

Parken im Ausland: Sprachbarriere schützt nicht vor Strafe

München, 13.09.2024 | 11:28 | spi

Parkscheibe vergessen auf dem Supermarkt-Parkplatz? Das kann auch im Ausland teuer werden. Verbraucherzentralen berichten von gehäuften Beschwerden und geben einen klaren Rat an Auto-Urlauberinnen und -Urlauber.

Strafzettel an Autoscheibe

Unbekannte Parkregeln im Ausland können schnell zu hohen Strafen führen.

Was auf Privatparkplätzen in Deutschland gilt, lässt sich auch aufs europäische Ausland übertragen: Der Betreiber macht die Regeln und verlangt mitunter hohe Geldbußen, wenn Parkende dagegen verstoßen. Dass die Sprache auf den Schildern nicht verstanden wird, hält dabei nicht als Ausrede her, so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Es gebe keine EU-Regelung, wonach ausländische Autofahrende auf privaten Parkplätzen in besonderer Form informiert werden müssten.
 
Übersetzungssoftware nutzen oder vor Ort nachfragen
 
Der Rat für Fahrerinnen und Fahrer auf Reisen lautet deshalb: Verstehen Reisende ein Parkschild nicht, sollten sie den Text mithilfe von Smartphone-Apps übersetzen oder vor Ort nachfragen – und im Zweifel woanders parken. Weil die Schilder nicht immer prominent platziert sind, sollten Autofahrende sich auf dem Parkplatz umschauen, ob es welche gibt, wenn beim Auffahren nicht gleich eines ins Auge gefallen ist.
 
Beschwerden über hohe Strafen und schlechte Beschilderung
 
Das EVZ bekommt nach eigenen Angaben vermehrt Anfragen von Autofahrenden, die hohe Geldsummen für vermeintliche Parkverstöße zahlen sollen. Meist würden die Strafzettel auf Supermarktparkplätzen verteilt, aber auch auf anderen privat bewirtschafteten Parkplätzen. Vor allem aus Dänemark, Österreich und Polen liegen den Verbraucherschützern Fälle vor. Nicht selten werden über 100 Euro Strafe verhängt – etwa, weil zu lange geparkt, keine Parkscheibe hinter das Autofenster gelegt oder entgegen den Regeln kein Parkschein gelöst wurde. Nicht nur die Höhe der Strafen ärgert Betroffene. Auch die Tatsache, dass die Schilder mit den Regeln oft nur in der Landessprache beschriftet waren, rege manche auf, so das EVZ. Doch das kann, wie schon erwähnt, rechtlich in Ordnung sein. „Es gelten die örtlichen Vorschriften“, so die Verbraucherschützer. Ausschlaggebend ist das nationale Recht.
 
Einspruch zwecklos? Nicht immer
 
Wer die Geldstrafe einfach ignoriert, muss mit weiteren Mahnungen rechnen. Im Zweifel bleibt nur ein Einspruch: Dieser hat nach Erfahrung der Verbraucherschützer in der Regel zwar wenig Erfolgschancen. Wenn Reisende sich etwa über die Höhe des Bußgeldes, die Parkregelung an sich oder die Beschilderung beschweren, sollten sie kein Entgegenkommen erwarten. Aber wer zum Beispiel einen Parkschein nachweisen kann, könnte die Strafe abwenden. Den sollten Autofahrende also aufbewahren. Gleiches gilt für den Kaufbon, wenn im Supermarkt eingekauft wurde. So haben Reisende im Fall der Fälle Nachweise zur Hand.

Quelle: dpa