Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt anmelden und Angebote mit bis zu 50% Rabatt sehen
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Sie sind hier:

BGH-Urteil stärkt Rechte von Mietwagen-Kunden

München, 14.10.2011 | 16:26 | tei

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vertragsklauseln, nach denen Mietwagen-Kunden bei grob fahrlässig verursachten Unfällen komplett haften, in einem aktuellen Urteil für unwirksam erklärt. Vielmehr ist nach Ansicht der Karlsruher Richter die Schwere der Schuld des Mieters ausschlaggebend für die Höhe des Schadenersatzes - und diese muss in jedem einzelnen Fall individuell beurteilt werden.

Mit seinem Urteil zum Versicherungsrecht bei Mietwagen stärkte der BGH die Rechte der Verbraucher.

Mit seinem Urteil zum Versicherungsrecht bei Mietwagen stärkte der BGH die Rechte der Verbraucher.

Der BGH entschied über einen Jahre währenden Rechtsstreit zwischen dem Autovermieter Sixt und einem Kunden. Im konkreten Fall war der Mieter im Juni 2008 mit seinem Fahrzeug wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und hatte an dem Mietwagen einen Totalschaden verursacht. Die Polizei stellte bei dem Mann später einen Blutalkoholwert von 2,96 Promille fest.

Eine Klausel im Mietvertrag hatte den Kunden verpflichtet, bei grober Fahrlässigkeit den gesamten Schaden zu ersetzen. Der vorsitzende BGH-Richter wies jedoch darauf hin, dass derartige Klauseln im Versicherungsrecht bereits seit Anfang 2008 keine Gültigkeit mehr besitzen. Erledigt ist der Fall damit allerdings noch nicht: Das Oberlandesgericht Köln hatte den Beklagten lediglich zur Zahlung der Selbstbeteiligung verdonnert - jetzt müssen die Kölner Richter nach den Karlsruher Vorgaben in dem Rechtsstreit erneut entscheiden.

Möglicherweise muss der Mietwagen-Kunde trotzdem den vollen Schaden in Höhe von 16.000 Euro ersetzen - nach Ansicht des Sixt-Anwalts war der Fahrer aufgrund seines enormen Alkoholspiegels fahruntüchtig gewesen.