Während der Anmietung

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    Di. 05. Sept. 23Di. 05. Sept. 23
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    Bei der Anmietung eines Mietwagens gilt es einiges zu beachten. Vom Schadensfall über die Einwegmiete bis hin zu Grenzübertritten mit dem Mietwagen, auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Themen. Starten Sie so entspannt in Ihren Urlaub mit dem CHECK24 Mietwagenvergleich.

    Weitere beliebte Themen: Kreditkarte | Voucher | Versicherung

    Anmietung: Allgemeine Tipps

    • Ihren Mietwagen können Sie auch an einer anderen Station abgeben als dort, wo Sie ihn abgeholt haben.
    • Verständigen Sie im Schadensfall Ihren Mietwagenvermieter und die Polizei.
    • Es ist notwendig, einen Grenzübertritt mit einem Mietwagen bei Abholung an der Station anzumelden.

    Häufige Fragen während der Anmietung

    Was sollte ich während der Anmietung beachten?

    • Lassen Sie grundsätzlich keine Gegenstände im Mietauto. Vor allem von außen sichtbare Gegenstände locken Diebe an. Deponieren Sie Ihre Wertsachen besser in der Unterkunft (etwa im Hotelsafe) oder in einem Schließfach.
    • Hinweise auf das Vermietunternehmen sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Erfahrungsgemäß kommt es so zu weniger Schäden am Auto.
    • Nehmen Sie keine Anhalter mit! Dies wird als grob fahrlässig angesehen und ist in einigen Ländern verboten.
    • Geben Sie bei der Rückgabe des Mietwagens den Schlüssel persönlich und ausschließlich in den Briefkasten oder am Schalter der Vermietstation ab. Vorsicht vor Personen, die sich als Mitarbeitende der Mietwagenfirma ausgeben!

    Wie verhalte ich mich unmittelbar im Schadensfall?

    Trotz aller Vorsicht im Umgang mit dem Mietfahrzeug kann es doch einmal zu Schwierigkeiten kommen. Etwa, wenn Sie mit dem Mietwagen einen Unfall erleiden, einen Schaden am Fahrzeug haben oder Opfer von Diebstahl werden. In diesen Fällen ist Folgendes zu tun:

    • Rufen Sie umgehend Ihren Mietwagenanbieter vor Ort an und leisten Sie seinen Anweisungen Folge. Er kann eventuell ein Ersatzfahrzeug für Sie beschaffen.
    • Erfragen Sie bei uns, welche Unterlagen Sie für die Bearbeitung des Schadenfalls benötigen.
    • Verständigen Sie die Polizei und achten Sie unbedingt darauf, dass das Unfallprotokoll ausgefüllt wird.
    • Notieren Sie Name und Adresse von Unfallgegner und Unfallgegnerinnen, Zeugen und Zeuginnen und Polizeibeamten oder Polizeibeamtinnen.
    • Sicherheitshalber schreiben Sie Ihren eigenen Bericht über den Schadensverlauf.
    • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.
    • Wenn Sie das beschädigte Auto abgeben, benötigt der Veranstalter einen Schadensbericht. Nur so kann der Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden.
    • Um die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall zu beantragen, reichen Sie bitte die notwendigen Unterlagen hier ein.

    Kann ich die Mietdauer während der Anmietung verkürzen oder verlängern?

    Sie können Ihre Mietwagenbuchung vor der Abholung über uns verlängern oder verkürzen lassen.
    Haben Sie das Fahrzeug bereits beim örtlichen Vermieter abgeholt, gibt es folgende Möglichkeiten die Miete zu verlängern:

    • Sie tätigen eine Anschlussbuchung: 

      Sie können über CHECK24 Mietwagen eine zusätzliche Buchung tätigen, die sich an Ihre bereits bestehende Buchung anschließt. Kontaktieren Sie uns dazu am besten telefonisch, um sicherstellen zu lassen, dass der neue Mietwagen idealerweise an der gleichen Station abgeholt werden kann.

    • Sie verlängern direkt beim Vermieter: 

      Sie haben auch die Möglichkeit, direkt auf den lokalen Vermieter zuzugehen und mit diesem zu klären, ob das bereits gemietete Fahrzeug auch für den zu verlängernden Zeitraum zur Verfügung steht. Beachten Sie dabei, dass Sie in diesem Fall zu den Konditionen des örtlichen Vermieters verlängern und sich dies auch auf den Mietpreis auswirkt. Die Versicherungsleistungen müssen ab diesem Zeitpunkt über den Vermieter direkt gedeckt sein.

    Während der Anmietung können Sie die Mietdauer jederzeit verkürzen, indem Sie das Fahrzeug bei Ihrem lokalen Vermieter früher zurückgeben.
    Beachten Sie hierbei jedoch, dass eine Erstattung der nicht genutzten Miettage durch den Anbieter ausgeschlossen ist.

    Kann ich den Mietwagen an einer anderen Station abgeben?

    Es ist möglich, den Mietwagen an einer anderen Station abzugeben als dort, wo Sie ihn abgeholt haben. Allerdings ist dies bereits bei der Buchung anzugeben und geht meist mit zusätzlichen Gebühren einher.

    Sollten Sie während der Anmietung kurzfristig darauf angewiesen sein, das Fahrzeug an einer anderen Station als vorgesehen abzugeben, kontaktieren Sie bitte Ihren Vermieter. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Buchungsdokumenten.


    Tipp
    Geben Sie Ihren Mietwagen bei der gleichen Station zurück, wo Sie ihn auch abgeholt haben, handelt es sich um eine sogenannte Einwegmiete, die in der Regel am kostgünstigsten ist. Weitere Informationen zu Einwegmieten finden Sie hier.

    Was muss ich bei Grenz- und Fährfahrten beachten?

    Da bei den meisten Grenzfahrten eine erweiterte Versicherung für den Mietwagen erforderlich ist und manche Fahrzeugmodelle in bestimmten Ländern nicht gefahren werden dürfen, ist es notwendig, den Grenzübertritt mit einem Mietwagen bei Abholung an der Station anzumelden.

    Fährfahrten sind mit einem Mietwagen meist nicht erlaubt, da im Falle eines Schadens die Versicherung nicht greift.

    Sollten Sie während der Anmietung auf eine spontane Grenz- oder Fährfahrt angewiesen sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Vermieter. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Buchungsdokumenten.


    Tipp
    Weitere Informationen zu Grenzübertritten und Fährfahrten finden Sie hier.

    Mietwagenschlüssel verloren: Was muss ich tun, wenn ich einen Ersatz brauche?

    Der Verlust des Mietwagenschlüssels ist zwar ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie zunächst gründlich nach dem Schlüssel. Nachdem Sie alle Jackentaschen, Koffer und Rucksäcke nach dem Schlüssel kontrolliert haben, durchsuchen Sie auch das Auto sorgfältig. Denken Sie auch an Ihren letzten Aufenthaltsort: Haben Sie den Schlüssel vielleicht in der Wohnung vergessen? 

    Auf jeden Fall sollten Sie das Auto nicht ungesichert stehen lassen. Der Mietwagenschlüssel könnte gefunden oder gestohlen werden. Deshalb sollte mindestens eine Person beim Auto bleiben, um den Leihwagen gegen Diebstahl zu sichern. Das Sichern des Fahrzeugs bei Schlüsselverlust ist versicherungsrelevant.

    Ist der Schlüssel nicht auffindbar, informieren Sie den Vermieter. In der Regel haben die Vermieter immer einen Ersatzschlüssel. Warten Sie am Fahrzeug, bis Ihnen der Ersatzschlüssel gebracht wird.

    Den Mietwagenschlüssel zu verlieren, kostet zwischen 150 und 300 Euro. In manchen Fällen übernimmt eine Zusatzversicherung die Kosten. Wenden Sie sich dazu direkt an die Versicherung.


    Tipp
    Weitere Informationen zum Thema Versicherungen für Mietwagen finden in unserem Ratgeber-Artikel.

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