Ratgeber Wildunfall:

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Holger Zehden_Quadrat

von Holger Zehden

19. Oktober 2018

  • So verhaltet ihr euch mit dem Mietwagen richtig Zweimal im Jahr ist auf deutschen Landstraßen besondere Vorsicht geboten. Während im Frühjahr Rehe, Hirsche und Wildschweine von Hormonen getrieben auch entlang unserer Verkehrswege auf Brautschau gehen, werden die Tiere im Herbst auf Futtersuche vor allem in den Morgen- und Abendstunden der Monate September bis November zur Gefahr für Autofahrer. Wir haben einen kleinen Ratgeber für euch zusammengestellt, wie ihr Wildunfälle vermeidet und wie ihr euch im Fall einer Kollision mit eurem Mietwagen am besten verhaltet.
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01 Richtiges Verhalten

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Egal ob mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen, der Königsweg ist natürlich die Vermeidung eines Unfalls. Fast drei Viertel der jährlich circa 250.000 Wildunfälle in Deutschland ereignen sich in der Zeit zwischen 18 und 6 Uhr, wobei die Tiere in der Dämmerung besonders aktiv sind. In dieser Zeit sollten Autofahrer vor allem auf ländlichen Straßen besonders aufmerksam den Straßenrand beobachten und gegebenenfalls Ihre Geschwindigkeit anpassen. Denn bereits bei 80 km/h benötigt ein Pkw im Schnitt 55 Meter bis zum Stillstand.

Sollte sich ein Tier vor euch auf oder neben der Straße befinden, drosselt eure Geschwindigkeit und schaltet das Fernlicht aus. Die grellen Scheinwerfer blenden das Tier und verhindern so eine etwaige Fluchtreaktion. Zusätzlich könnt ihr versuchen, das Tier durch Hupen zu verscheuchen. Doch selbst dann solltet ihr erhöhte Vorsicht walten lassen, da Rehe und Wildschweine häufig im Rudel auftreten.

02 Wildwechsel-Schilder

Warnungen ernst nehmen

In der Wildwechselzeit solltet ihr euch daher noch strikter als sonst an Tempolimits und vor allem Wildwechsel-Warnschilder halten.Rot- und Schwarzwild benutzt auf seinen Wanderungen nämlich immer die gleichen "Routen". An genau diesen Schnittstellen von Tierpfaden und Autostraßen stellen Behörden die Warnschilder auf.

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03 Unfall

Was tun, wenn es kracht?

Kommt es trotz erhöhter Vorsicht zu einem Wildunfall, gilt es zunächst, die Unfallstelle abzusichern. Schaltet den Warnblinker ein und lasst vor allem im Dunkeln die Fahrzeugbeleuchtung angeschaltet. Ist der Wagen noch fahrtüchtig, müsst ihr ihn laut Straßenverkehrsordnung an die Seite fahren. Vor dem Verlassen des Fahrzeugs sollten alle Insassen die vorgeschriebenen Warnwesten anlegen, um auch bei Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt zu werden. Stellt danach das Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Fahrzeug auf. Ist die Unfallstelle gesichert, helft zunächst etwaigen Verletzten.

Erst danach solltet ihr die Polizei alarmieren.

Diese rät als nächsten Schritt, wenn möglich auch etwaige Fahrzeugteile und das tote Tier von der Fahrbahn zu bugsieren. Berührt wegen Tollwutgefahr den Kadaver jedoch auf keinen Fall mit bloßen Händen. Auch verletzte Tiere sollten auf keinen Fall bewegt oder berührt werden, ein verwundeter Keiler kann zur ernsten Gefahr für das eigene Leben werden. Flüchtet das verletzte Tier vom Unfallort, merkt euch die Fluchtstelle und -richtung. So kann der zuständige Jäger das verletzte Tier später leichter aufspüren.

04 Versicherung

Wer kommt für den Schaden auf?

Generell kommen Versicherungen für Schäden nach Wildunfällen auf. Was genau übernommen wird, hängt davon ab, ob für das Fahrzeug eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Bei Teilkaskoversicherungen gibt es hier nämlich einige Fallstricke. Viele Versicherungen verlangen zum Beispiel einen Beweis in Form von Fotos oder einer sogenannte Wildbescheinigung des zuständigen Jagdpächters. Weiterer Stolperstein: Einige Kfz-Versicherer decken in der Teilkasko nur Unfälle mit Haarwild ab. Darunter fallen beispielsweise Hirsche, Wildschweine, Rehe, Füchse, Hasen oder Dachse. Rennen euch jedoch Kuh, Pferd, Schaf oder gar ein Elch (so geschehen im September 2009 bei Berlin) vors Auto, muss die Versicherung nicht zahlen.

Achtet daher bei einem Mietwagen unbedingt auf einen Vollkaskoschutz. Diese Police greift bei Schäden durch jegliche Tierart und kommt auch für Unfälle nach Ausweichmanövern auf, es sei denn, ihr habt grob fahrlässig gehandelt. Die im Mietvertrag festgelegte Selbstbeteiligung müsst ihr jedoch in jedem Fall bezahlen. Sie wird auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen, schwankt je nach Vermieter und Vertrag stark und kann bis zu mehreren Tausend Euro betragen.

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05 Premium-Schutz bei CHECK24

Ohne Selbstbeteiligung oder Geld zurück: Wollt ihr dieses Risiko lieber nicht eingehen, bietet euch der CHECK24-Mietwagenvergleich zwei Optionen. Als erste Möglichkeit könnt ihr eure Suchergebnisse bereits nach Angeboten ohne Selbstbeteiligung filtern. Je nach Ort und Angebot zahlt ihr hierfür eventuell nur ein paar wenige Euro mehr am Tag. Alternativ bietet CHECK24 mit dem exklusiven Selbstbeteiligungs-/Unfallschutz ein Rundum-sorglos-Paket für euren Urlaub. Mit diesem Angebot erstattet CHECK24 euch im Falle eines Schadens an eurem Mietwagen die vom Verleiher einbehaltene Selbstbeteiligung und sichert euch obendrein gegen die häufig ausgeklammerten Schäden an Glas, Reifen, Unterboden und Dach ab. Unabhängig vom Mietwagen ist im Preis auch eine Reise-Unfallversicherung inklusive Rücktransport im Krankheitsfall oder Tod inbegriffen, die euch bei einem Unfall oder akut eintretender Krankheit auf eurer Reise absichert.
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