Welchen Versicherungsumfang Sie für Ihren Mietwagen wählen, hängt von Ihrem ganz persönlichen Sicherheitsbedürfnis bzw. von Ihrer Zahlungsbereitschaft ab. Ein größerer Versicherungsumfang bedeutet mehr Sicherheit, dafür aber auch erhöhte Kosten. Wägen Sie also für sich ab, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen.
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Fahrer einem Dritten zufügt, die also nicht am eigenen Mietfahrzeug entstehen. Achten Sie auf eine ausreichende Höhe der Deckungssumme, empfohlen wird eine Million Euro.
Der Vollkaskoschutz ist bei fast allen Angeboten im Mietwagen Vergleich inklusive. Sie deckt Schäden am eigenen Mietwagen ab und leistet bei selbstverschuldeten (Unfall-)Schäden sowie bei Parkschäden, die in Abwesenheit des Versicherten entstehen, bei Fahrerflucht des Verursachers und bei Vandalismus. Allerdings gibt es Haftungsbeschränkungen bei einzelnen Vermieter. Vom Vollkaskoschutz ausgeschlossen sind dann z.B. Glas- und Reifenschäden oder auch Schäden an Unterboden und Ölwanne. Es gibt den Vollkaskoschutz mit oder ohne Selbstbeteiligung.
Auch die Diebstahlversicherung ist in vielen unserer Angebote inklusive. Wie der Name bereits sagt, springt sie ein, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. Auch die Diebstahlversicherung gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Sie gilt nicht für persönliche Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befinden, wie z.B. Reisegepäck.
Die Haftpflichtversicherung ist in fast allen Ländern Pflicht und in den meisten Fällen von vornherein im Buchungspreis inbegriffen. Sie schützt den Fahrer vor Ersatzansprüchen aus Schäden am Wagen eines Unfallgegners, Sachschäden von Dritten und Personenschäden. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese kann je nach Land und Veranstalter unterschiedlich hoch sein, sollte aber mindestens 1 Mio. Euro - am besten mehr - betragen.
Mit dem Vollkaskoschutz versichert sich der Fahrer gegen Schäden am Mietwagen. Sie können eine Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Allerdings werden oftmals nicht alle am Mietfahrzeug entstandenen Schäden vom Vollkaskoschutz übernommen. So werden z.B. Reifen-, Glas- und Unterbodenschäden häufig nicht bezahlt, wenn dies nicht ausdrücklich in den Bedingungen des Veranstalters aufgeführt ist.
Wenn Sie einen Kaskoschutz mit Selbstbeteiligung gewählt haben, müssen Sie bis zur vereinbarten Höhe den Schaden oder den entsprechenden Anteil selbst bezahlen. Der Vermieter behält diesen Betrag aus der hinterlegten Kaution ein.
Bei dieser Versicherungsvereinbarung zahlen Sie im Schadenfall nichts dazu. Es gibt zwei Varianten: Bei der ersten ist die Vollkasko-Versicherung komplett ohne Selbstbeteiligung, d.h. im Schadensfall wird Ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei der zweiten Variante erstattet der Veranstalter Ihnen im Schadenfall die Selbstbeteiligung. In dieser Variante zahlen Sie selbst den Betrag der Selbstbeteiligung zunächst beim Vermieter vor Ort aus der hinterlegten Kaution. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie den Betrag von Ihrem Veranstalter zurückerstattet, wenn Sie den Schadensbericht und Ihre Kreditkartenabrechnung einreichen.
Eine Diebstahlversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Ihr Mietwagen gestohlen wird. Es gibt die Diebstahlversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung. Diese entspricht in der Höhe üblicherweise der Selbstbeteiligung des Vollkaskoschutzes.Sie gilt nicht für persönliche Gegenstände, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befinden, wie z.B. Reisegepäck.
Der Personen-Insassenschutz deckt Schäden ab, die Mitfahrende im Mietfahrzeug erleiden. In den meisten Ländern kann eine solche Insassenversicherung extra abgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit der Personeninsassenversicherung ist Ermessenssache des jeweiligen Fahrers. Sie richtet sich nach den Insassen im angemieteten Fahrzeug. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit einer Schmerzensgeldforderung bei Familienmitgliedern sehr gering. Wichtig ist diese Versicherung jedoch bei sich nicht nahestehenden Personen (z.B. Geschäftspartnern).
Die Leistungen der Personeninsassenversicherung hängen vom jeweiligen Anbieter und der jeweiligen Versicherung ab. Die Leistungen richten sich nach der Schwere der Verletzungen.
Gegebenenfalls können Sie weitere Versicherungen beim Vermieter vor Ort gegen eine Gebühr abschließen. Häufig ist dies jedoch nicht notwendig, da die Veranstalter in Deutschland umfassende Versicherungspakete anbieten. Stellen Sie möglichst sicher, dass Sie Versicherungsleistungen, die schon über den Veranstalter abgedeckt sind, nicht noch einmal vor Ort abschließen.
Das Zivilrecht definiert Fahrlässigkeit als ein außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Fahrer in einem Moment der Unachtsamkeit einen Unfall verursacht, weil er sich nach einem herunter gefallenen Gegenstand bückt oder das Autoradio einstellt. Wenn der Fahrer eines Mietwagens fahrlässig handelt, werden die meisten Vermieter den entstandenen Schaden nicht erstatten. Der Veranstalter hat hier jedoch meist einen Ermessensspielraum.
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt wird. Hierzu zählen: Überfahren einer roten Ampel, Fahren unter Drogeneinfluss, aber auch das Fahren einer nicht im Mietvertrag als Fahrer eingetragenen Person. In diesem Fall gibt es grundsätzlich keine Erstattung des daraus entstandenen Schadens.