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Ratgeber: Mietwagen Versicherungen

Bereits bei der Buchung auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

Bei einem Online-Vergleich der verschiedenen Mietwagenanbieter sollten Sie nicht nur auf den günstigen Preis, sondern auch auf eine ausreichende Versicherung ihres Mietwagens achten. Angebote mit besserem Versicherungsschutz können zwar eventuell etwas teurer sein, bewahren Sie aber im Nachhinein vor wesentlich höheren Kosten. Wichtig sind eine hohe Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung.

Manche Angebote beinhalten nur die im jeweiligen Reiseland gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme für die Haftpflichtversicherung. Dies kann ein hohes Risiko für Sie bedeuten, denn oftmals reicht diese Deckungssumme bei einem großen Schaden nicht aus. So beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme in einigen Bundesstaaten der USA nur 20 Tausend US$.

Tipp: Wählen Sie schon bei der Buchung ein Angebot mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro, da die Erhöhung der Deckungssumme vor Ort meist teurer ist.

Mit dem Abschluss einer Vollkasko- und einer Diebstahlversicherung bei der Reservierung sichern Sie Schäden am Mietwagen und den Diebstahl des Mietwagens ab. Auf Ihrem Voucher tauchen diese Versicherungen meist unter den Kürzeln „CDW“ (Collision Damage Waiver) und „TP“ (Theft Protection) auf. Die sogenannte LDW-Versicherung (Loss & Damage Waiver) deckt in der Regel neben Vollkasko und Diebstahl auch Schäden durch Feuer ab.

Häufig übernimmt der Veranstalter die Selbstbeteiligung der Vollkasko- und Diebstahlversicherung. In diesem Fall müssen Sie vor Ort keine, meist teure, Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung abschließen.
Siehe auch: Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Versicherungsumfang und Haftungsausschlüsse bei Vollkaskoschutz bzw. Haftungsbeschränkung/-befreiung

Bei Mietwagen kommt der Vollkaskoschutz bzw. eine sogenannte Haftungsbefreiung nicht für alle Schäden am Fahrzeug auf. So sind Schäden im Innenraum bei keinem Mietwagenanbieter durch die Vollkaskoschutz abgedeckt. Für Schäden an Reifen, Unterboden, Glas oder am Dach gibt es unterschiedliche Regelungen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über den standardmäßigen Versicherungsumfang bei den einzelnen Veranstaltern.

  auto europe CarDelMar driveFTI holiday autos Sunny Cars
Glas - je nach Angebot enthalten enthalten enthalten
Reifen und Räder - - enthalten enthalten enthalten
Unterboden - - je nach Angebot je nach Angebot enthalten
Dach - - enthalten enthalten enthalten
Erstattung der
Bearbeitungsgebühr
je nach Angebot je nach Angebot enthalten enthalten enthalten

= enthalten, = je nach Angebot, - = nicht enthalten
Alle Angaben ohne Gewähr.

Da der genaue Deckungsumfang für die einzelnen Angebote je nach Veranstalter und Vermieter unterschiedlich ausfallen kann, sollten Sie den Deckungsumfang vor Ihrer Buchung prüfen. Sie können uns gerne anrufen, falls Sie hierzu Fragen haben.

Folgende Risiken sind bei keinem Anbieter im Vollkaskoschutz beinhaltet:

  • Diebstahl des Reisegepäcks oder von privaten Gegenständen aus dem Mietwagen
  • Folgekosten eines Schadens, also z.B. notwendige Telefonate, zusätzliche Übernachtungen oder die Nutzung eines Abschleppdiensts
  • Verlust des Autoschlüssels
  • Schäden im Innenraum

Bitte beachten Sie: Der Vollkaskoschutz leistet in bestimmten Fällen auch bei Schäden, die im Versicherungsumfang enthalten sind, nicht! Dies ist z.B. bei grob fahrlässigem Handeln der Fall. Siehe hier leistet der Vollkaskoschutz nicht

Hier leistet der Vollkaskoschutz nicht:

Der Vollkaskoschutz leistet u.a. nicht, wenn

  • Sie als Mieter grob fahrlässig handeln
  • Sie auf unbefestigten Straßen fahren
  • ein nicht im Mietvertrag eingetragener Fahrer den Mietwagen gefahren ist.

Als Autofahrer handeln Sie nach der Rechtsprechung grob fahrlässig, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt objektiv in besonders hohem Maß außer Acht lassen und nicht beachten, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste. Die Einstufung eines Verhaltens als grob fahrlässig ist nicht immer eindeutig und daher immer auch Ermessensache des Versicherers oder auch eines Gerichts.

Beispiele für grob fahrlässiges Handeln sind:

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Missachten der Vorfahrt
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt wurde von Gerichten auch bereits als grob fahrlässig eingestuft.

Die Schäden, die durch einen Vollkaskoschutz abgedeckt sind, sind im Abschnitt Versicherungsumfang und Haftungsausschlüsse bei Vollkaskoschutz bzw. Haftungsbeschränkung/-befreiung beschrieben

Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

Wir empfehlen, Angebote ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Meist sind die Angebote ohne Selbstbeteiligung nicht wesentlich teurer als Angebote mit Selbstbeteiligung. Im Schadensfall ist der Unterschied dann jedoch beträchtlich.

Bei manchen Kreditkarten ist die Selbstbeteiligung bei Zahlung der Buchung mit der Kreditkarte durch den jeweiligen Kartenanbieter abgedeckt. Prüfen Sie in diesem Fall jedoch genau, unter welchen Bedingungen der Kreditkartenanbieter wirklich zahlt.

Bei den Angeboten ohne Selbstbeteiligung übernimmt in der Regel der Veranstalter die Selbstbeteiligung. Bei einem Schaden bucht der Vermieter zunächst die auf der Kreditkarte geblockte Kaution als Selbstbeteiligung ab. Der Betrag wird Ihnen dann von Ihrem Veranstalter nach Schadensmeldung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen erstattet.

Tipp: Überprüfen Sie bei der Abholung den Mietwagen auf eventuelle Schäden oder Mängel und lassen Sie Dellen und Kratzer im Übergabeprotokoll vermerken. Bestehen Sie bei Rückgabe auf eine schriftliche Bestätigung über den tadellosen Zustand des Mietfahrzeugs und über die Freigabe des Kautionsbetrags. So können Sie ausschließen, dass Ihnen im Nachhinein angebliche Schäden berechnet werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wie funktioniert der Buchungs- vorgang?
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  • Welchen Versicherungsschutz soll
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